Eins vorab: Dies ist keine juristische Beratung. Die Fakten zum Thema Urheberrecht stellen lediglich eine grobe Zusammenfassung zu eurer Orientierung dar.
Da es immer mal Unklarheiten bzw. Fragen zu dem Thema gibt, haben wir für euch die wichtigsten Fakten zu den Textrechten gebündelt. In den Links könnt ihr noch weiterführende Angaben zum Thema Urheberrecht nachlesen.
Wir bitten Euch, die Vorgaben in Euren Beiträgen zu beachten. Als Team müssen wir darauf achten, dass das Urheberrecht eingehalten wird. Wir ersetzen die Texte ohne Rückfrage durch Links, so weit wir sie finden.
Texte, die dem Urheberrecht unterliegen
Dazu gehören sämtliche veröffentlichte Texte im Internet sowie auch in Büchern und anderen Veröffentlichungen - ausgenommen: die sogenannten gemeinfreien Texte, Bsp. Gesetzestexte, Gerichtsentscheidungen und amtliche Veröffentlichungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind.
Die geschützten Texte umfassen auch Gedichte, Sprüche u.ä.!
Merkmale von urheberrechtlich schutzfähigen Texten
- Es ist Individualität und Originalität im Text erkennbar.
- Er wurde von einer Person geschaffen, sogenannte Volksweisheiten z.B. Bauernregeln sind davon ausgenommen.
Auch Liedtexte unterliegen einem Urheberrecht. Bitte stellt deshalb immer nur Links zu entsprechenden Internetseiten ein - und niemals ganze Songtexte. Mehr dazu ist hier nachzulesen.
Was ist erlaubt?
Nicht urheberrechtlich relevant sind Links zu anderen Webseiten und deren Inhalten.
Texte bedürfen grundsätzlich keiner Genehmigung des Autors oder dessen Erben, wenn der Autor mindestens 70 Jahre tot ist.
Weiterhin ist es zulässig, Textinhalte mit eigenen Worten oder kleinere Teile des Textes (Achtung: Dies unter Angabe des Autors/Quelle) wiederzugeben.
Weiterführende Links:




