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| Visite bei der Patientenbeauftragten |
![]() Der Psoriatiker - ein Kostenfaktor mit verschwenderischen Ärzten Eine Protesterklärung im Psoriasis-Netz führte dazu, dass uns die Patientenbeauftragte der Bundesregierung zu einem Meinungsaustausch eingeladen hatte. Der fand am 13. März 2006 statt. Nach einer Stunde verließen wir Helga Kühn-Mengel mit einem unguten Gefühl. Sie hatte vor allem das neue "Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz" (AVWG) verteidigt und gab uns nicht das Gefühl, dass sie wirklich an unserer Meinung interessiert war. Die Vorgeschichte: In einem Interview in der Berliner Zeitung hatte die Patientenbeauftragte öffentlich gefordert, dass "für eine Reihe von Krankheiten festgelegt (wird), welche Medikamentenmenge pro Tag überhaupt sinnvoll ist." Außerdem schlug Helga Kühn-Mengel vor, auch für den ambulanten Bereich Fallpauschalen festzulegen. Dagegen protestierten Nutzer des Psoriasis-Netzes: Werden erst einmal Durchschnittswerte verbindlich festgelegt, trifft das immer diejenigen Patienten, die aus medizinischen Gründen deutlich höhere Dosierungen oder längere Behandlungszeiten benötigen. Wir befürchteten, dass auch "unsere" Patientenbeauftragte nicht mehr in erster Linie die "ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche" Versorgung der Kranken im Blick hat (§ 12 SGB V), sondern nur noch die wirtschaftliche. Unsere Befürchtung konnte Helga Kühn-Mengel bei dem Gespräch leider nicht ausräumen! Wir, das waren Claudia Liebram (Psoriasis-Netz), Rolf Blaga (PSOAG) und Prof. Dr. Hans Meffert (30 Jahre Charité-Hautklinik). Helga Kühn-Mengel wurde unterstützt von ihrem Büroleiter, Herrn Walzik. Sie bedauerte ausdrücklich, dass harnstoffhaltige Präparate für Hautkrankheiten nicht auf die Ausnahmeliste gesetzt wurden. Sie hätte sich sehr dafür eingesetzt, dass die Krankassen diese Präparate wieder bezahlen. Aber selbst die Ärzte im "Gemeinsamen Bundesausschuss" hätten dagegen gestimmt. "Das Thema ist abgeschlossen", so Helga Kühn-Mengel. Ausgaben müssen drastisch gesenkt werden Die Patientenbeauftragte wies darauf hin, dass immer noch viel zu viel und viel zu teure Medikamente "ohne zusätzlichen Nutzen für Patientinnen und Patienten" verschrieben werden würden. "Das beweisen die Angaben der Krankenkassen, welche Medikamentengruppen hauptsächlich erstattet werden". Wir dagegen bezweifelten diese pauschale Aussage, weil wir täglich in den Hautarztpraxen andere Erfahrungen machen. Eine verschwenderische Verschreibungspraxis der Ärzte ist auch die Grundannahme des neuen "Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz". Es soll den Ärzten genauer vorschreiben, was und wie viel sie aufs Rezept schreiben dürfen. Helga Kühn-Mengel hat während unseres gesamten Gesprächs die Regelungen dieses Gesetz verteidigt. An keiner Stelle hatte sie als "Anwältin der Patienten" Kritik anzumelden. Sie ist eben nicht nur Patientenbeauftragte, sondern zugleich SPD-Bundestagsabgeordnete und persönlich verbunden mit der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. "Wir müssen die Ausgaben der Krankenkassen begrenzen, damit auch künftig alle Therapien bezahlt werden können. Ich sehe das Ganze und will, dass eine hochwertige Versorgung bleibt," so Kühn-Mengel. Die Kassenärztlichen Vereinigungen hätten versucht, durch pauschale Richtgrößen die Ärzte zu sparsamen Verschreibungen zu bewegen. Das habe nicht funktioniert: Nie wäre ein Arzt in Regress genommen worden, d.h. hätte dafür zahlen müssen, dass er offensichtlich zu viel verschrieben hat. 30 % der Medikamente würden außerdem von Patienten weggeworfen, z.B., weil sie sich vom Beipackzettel abschrecken ließen. Deshalb sollte dem Arzt vorgeschrieben werden, welche durchschnittliche Tagesdosis bei einzelnen Krankheiten er verschreiben dürfe. "Außerdem wollen wir durchsetzen, dass in bestimmten Bereichen die günstigen Generika verschrieben werden, damit wir in anderen Fällen die echten Innovationen bezahlen können." Das sind die markenlosen Nachahmerpräparate. Den Durchschnitts-Psoriatiker gibt es nicht Uns wurde aus der Pharmaindustrie berichtet, dass für Psoriasis-Kranke nicht vorgesehen sei, Werte für "Tagesmengen" aufzustellen. Das konnte Helga Kühn-Mengel nicht bestätigen, versprach aber, es zu klären. Wir haben sie darauf aufmerksam gemacht, dass für Psoriatiker diese Regelung verheerend sei. Wir sind von unserer Krankheit sehr unterschiedlich betroffen: Bei dem einen ist die Schuppenflechte harmlos, der andere ist sehr schwer betroffen; die eine ist lange Zeit erscheinungsfrei, bei der anderen hilft kein Medikament mehr; manche haben nur Hauterscheinungen, bei anderen sind Nägel, Gelenke und Fuß- und Handflächen mitbeteiligt. Innerhalb dieser Bandbreite kommt alles vor! Wer will da eine durchschnittliche Tagesdosis berechnen? Herr Walzik, früher bei einer Krankenkasse beschäftigt, verwies darauf, dass weiterhin "Praxisbesonderheiten" angemeldet werden dürften. Wenn ein Arzt viele "überdurchschnittliche" Fälle habe, könne er das bei der Kasse geltend machen und dürfe dann ausnahmsweise mehr verschreiben. Er räumte aber ein, dass viele Ärzte das nicht machen würden, weil es mit viel Arbeit verbunden sei. Prof. Meffert widersprach: "Wir Ärzte haben nie gelernt, wie man so etwas juristisch wasserfest formuliert!" Auch bei ihrem Vorschlag, "ambulante Fallpauschalen" vorzuschreiben, konnten wir uns nicht verständigen. Vor allem Herr Walzik versuchte uns zu erklären, dass es dabei lediglich um Abrechnungsvereinfachungen bei den niedergelassenen Ärzten gehe. Wir dagegen verwiesen auf unsere schlechten Erfahrungen mit Fallpauschalen bei den Kliniken: Für eine konkrete Krankheit bzw. Therapie wird dem Krankenhaus von der Kasse nur noch eine festgelegte Pauschale gezahlt. Das führt bei Psoriatikern dazu, dass viele Patienten spätestens nach drei Wochen die Klinik verlassen müssen, unabhängig davon, wie ihre Haut aussieht. "Fallpauschalen sind anhand der Klinikmeldungen von speziellen Instituten aufgestellt worden. Daran haben sich leider nicht alle Kliniken beteiligt, so dass nicht alles berücksichtigt werden konnte." so Walzik. Bürokratie: Qualität gesteigert oder Patienten vernachlässgt? Professor Meffert beklagte, dass die Bürokratie in den Krankenhäusern enorm angestiegen sei. "Viele Ärzte und das Pflegepersonal verbringen schon mehr Zeit mit dem Computer als mit dem Patienten." Die Patientenbeauftragte hielt dem entgegen, dass Dokumentation wichtig sei, wenn man die Qualität der Gesundheitsversorgung steigern wolle. Vor allem Besucher aus dem Ausland würden die Versorgung in Deutschland als vorbildlich bezeichnen. Wem dient die Patientenbeauftragte? Wir wollten wissen, worin die Patientenbeauftragte ihre Aufgabe sehe. Wir erfuhren, dass einerseits vor allem Patientenbeschwerden entgegengenommen werden. Meist gehe es darum, dass Kassenpatienten irgendetwas nicht verschrieben oder erstattet bekämen. Da gäbe man dann allgemein Ratschläge. Andererseits würde sie diese Beschwerden dann in die politischen Gremien wie Fachausschüsse einbringen. "Auf keinen Fall ist es meine Aufgabe, alles, was Patienten bekommen können, für sie zu erstreiten!" Als letzten Punkt sprachen wir den diesjährigen Neujahrsempfang der Patientenbeauftragten an. Eingeladen waren bundesweit tätige Organisationen, mit denen sie politisch zu tun hat - Patientenvertreter, Vertreter von Krankenkassen und Arztverbänden. Leider musste sie schon nach einer halben Stunde die Veranstaltung wieder verlassen, weil im Bundestag eine wichtige Abstimmung anstand. Unsere Bitte, den nächsten Neujahrsempfang auf einen sitzungsfreien Tag zu legen, lehnte sie ab: "Die meisten der Eingeladenen kommen doch nur, wenn sie wegen des Bundestages sowieso in Berlin sind." Das trifft aber nur auf Parlamentarier oder Lobbyisten zu!? Leider sind weder das Psoriasis-Netz noch die PSOAG groß genug, um sich in die Gesundheitspolitik einzumischen. Wir haben auch keine Eigeninteressen, wie sie gerade Selbsthilfe-Funktionäre von großen Organisationen bei solchen Gesprächen vortragen. Vielleicht waren wir deshalb so enttäuscht, weil wir uns bei diesem Gespräch nur als Kostenfaktor mit verschwenderischen Ärzten gefühlt haben. Im Gegensatz zum Neujahrsempfang 2006 war aber diesmal der Kaffee einwandfrei. Gilt das alles nicht für Psoriatiker? Karlheinz Adler von HERMAL geht davon aus, dass für Hautkrankheiten keine DDD festgelegt werden. DDD steht für "defined daily dose", das ist die angenommene mittlere tägliche Erhaltungsdosis für bestimmte Krankheiten. "Das geplante Bundesgesetz (AVWG) darf regional verändert werden. Wenn die Sparvorgaben auch anders eingehalten werden, dürfen die Kassenärztlichen Vereinigungen eigene Modelle stricken", so Adler. "Die Tagesdosis-Regelung ist vor allem für wenige, große Krankheitsgruppen gedacht, in denen viel und teuer verschrieben wird. Bei den Hautärzten wird es vermutlich bei der bisherigen Regelung bleiben: Pro Patient und pro Quartal gibt es eine festgelegte Arzneimittel-Richtgröße. Das ist der Durchschnittswert, für den der Dermatologe Medikamente verschreiben darf." Die Medikamente für Hautkranke seien nicht ansatzweise so teuer, wie für andere Krankheiten. Eine aufwendige Festlegung von Tagesdosierung lohne sich hier nicht. Haben wir "unsere" Patientenbeauftragte nur falsch verstanden? Hat sie uns nur nicht deutlich machen können, dass es bei dem geplanten Gesetz um "ganz andere Patienten" geht? Dann wäre sie falsch vorbereitet gewesen, denn der Anlass unseres Besuchs war schließlich unser Protest gegen eine Tagesdosis-Regelung. Weiterlesen
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 06. Februar 2008 um 06:50 Uhr |
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