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Nur wer hartnäckig ist, darf zur Reha

Seit dem 01.04.2007 müssen alle diejenigen, die eine Rehabilitations-Maßnahme (Reha) bei der Krankenkasse beantragen wollen, zu einem "Reha-Vertragsarzt". Das ist für Psoriatiker entweder ein Dermatologe oder ein Rheumatologe, der die Zusatzqualifikation "Rehabilitationswesen" erworben hat. Zurzeit sieht es so aus, dass die Mehrheit der Kassenärzte sich weigert, diese zusätzliche Weiterbildung zu machen. Leidtragender ist der Patient: Wenn es nur wenige dieser Ärzte gibt, muss er sehr lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Die Zahl der Reha-Anträge geht dadurch drastisch zurück. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Nicht jeder Doktor ist Reha-Vertragsarzt

Am 01. April 2004 traten die "Rehabilitations-Richtlinien" in Kraft. Sie sahen schon damals vor, dass nur solche Ärzte eine Reha verordnen dürfen, die spezielle Kenntnisse auf diesem Gebiet nachweisen können. Zweimal wurde der Stichtag dafür verlängert, so dass diese Vorschrift erst ab April 2007 endgültig rechtskräftig ist. Auch das neue "GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz" wirkt sich darauf aus. Es sieht vor, dass zukünftig die Anträge auf Rehabilitation nur noch stichprobenartig durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) geprüft werden sollen. Reha-Experten sollen zukünftig nicht mehr (allein) die Ärzte des MDK sein, sondern hauptsächlich die niedergelassenen Ärzte. Sie sollen "sachgerecht und nachvollziehbar" aufzeigen, dass eine Reha medizinisch notwendig ist.

Im Moment betrifft es vor allem Rentner, Hausfrauen und Schüler, die eine Reha benötigen. Denn wer eine Reha benötigt, um seine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen, beantragt das bei der Rentenversicherung. Zum "Reha-Vertragarzt" muss aber auch jeder Psoriatiker, der ans Tote Meer will und gesetzlich krankenversichert ist. Wer in einer privaten Krankenkasse ist oder wer über die Rentenversicherung eine Reha beantragt, darf sich die weiterhin von seinem Hausarzt verordnen lassen. In diesen Fällen wird die Zusatzqualifikation vom Arzt (noch) nicht verlangt.

Wo erfährt der Patient, welche Ärzte in seiner Region eine Reha verordnen dürfen? Zwar wäre die logische Anlaufadresse die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). In verschiedenen Bundesländern aber weigern sich die KVen, komplette Listen herauszugeben. Nur wer den Trick kennt, weiß wie man sich diese Liste auf den Internetportalen der KVen dennoch abrufen kann. Der einfachste Weg ist es, die eigene Krankenkasse anzurufen. Denn nur wer die gesamte Liste hat, kann sich daraus frei einen Arzt auswählen, von dem er sich eine Reha verordnen lassen will.

Streit zu Lasten der Patienten

Bisher gibt es viel zu wenige Ärzte mit dieser Zusatzqualifikation. In der Metropole Berlin zum Beispiel gibt es über 240 Dermatologen und Rheumatologen. Zurzeit sind aber nur sechs Hautärzte und zehn Rheumatologen in der Liste der Reha-Vertragsärzte vermerkt. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass Patienten zum einen sehr lange warten müssen, bis sie einen Termin erhalten. Zum anderen werden diese sechs Hautärzte sehr schnell an ihre Kapazitätsgrenze stoßen. In Flächenstaaten wie Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern müssen viele Patienten schon jetzt sehr weit zum Facharzt fahren. Wenn dann der nächste "Reha-Vertragsarzt" der entsprechenden Fachrichtung noch einmal 30 - 50 km weiter praktiziert, ist das für die Patienten nicht zumutbar.

Viele Ärzte lehnen das Verfahren als zusätzlich belastende und völlig überflüssige Bürokratisierung ab. Um ein 8-seitiges Formular auszufüllen, müsse erst einmal Zeit und Geld investiert werden. Die "Qualifizierung" zum Reha-Arzt finde in stunden- und tagelangen Seminaren statt. Diese Kurse seien nicht gerade billig. Hinzu kämen Ausgaben für Reise und Unterkunft sowie den Praxisausfall. Im Gegensatz zu anderen Pflichtveranstaltungen werden diese Kurse nicht von Pharmafirmen gesponsert.

Die Krankenkassen verstehen diesen Boykott nicht. Die Ärztefunktionäre hätten schon lange gefordert, dass die Reha-Verordnungspraxis verbessert wird. Die Kassen hätten außerdem schon in den vergangenen drei Jahren für jede Reha-Verordnung ein höheres Honorar gezahlt, selbst wenn der Arzt die Zusatzqualifikation noch nicht nachweisen konnte.

Der Streit zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Ärzten wird zu Lasten der Patienten ausgetragen. Entweder ist es notwendig, dass a l l e Ärzte genau über Reha-Verordnungen informiert sind. Dann soll es auch für alle verpflichtend werden, sich entsprechend weiter zu bilden. Auf freiwilliger Basis ist es anscheinend bis her für niedergelassene Ärzte uninteressant, diese Zusatzqualifikation zu erwerben. Oder es reicht aus, dass - wie bisher - nur die Ärzte des MDK die absoluten Reha-Experten sind. Dann ist der "Reha-Vertragsarzt" unnötig. Wir meinen, man sollte darauf verzichten. Denn wenn ein Patient a k u t in ein Krankenhaus eingeliefert wird, muss der Arzt auch keine Zusatzqualifikation nachweisen, um diese Art von stationärem Aufenthalt verordnen zu dürfen.

Reha-Vertragsarzt - Qualitätssicherung oder Abschreckung?

Wir lehnen es grundsätzlich ab, dass ein Patient, der aus gutem Grund eine Reha-Maßnahme beantragen will, zurzeit von zwei Ärzten abhängig geworden ist, die ihn überhaupt nicht kennen: Das sind der Reha-Vertragsarzt und danach der Arzt des MDK. Diese Ärzte können zwar aus dem Gespräch und den Unterlagen die Krankengeschichte und den Therapieverlauf erkennen. Aber gerade bei Patienten mit einer chronischen Krankheit wie der Psoriasis und der Psoriasis Arthritis gibt es oft eine lange persönliche Leidensgeschichte. Erst in den letzten fünf Jahren ist öffentlich geworden, wie eingeschränkt die Lebensqualität von Psoriatikern sein kann. Der behandelnde Arzt hat das über Jahre mitverfolgen können: Der Patient hat sich aufgrund seiner unübersehbaren Hauterscheinungen und seiner eingeschränkten Beweglichkeit zum Beispiel sozial völlig isoliert, lebt ohne Partner, hat seine Arbeit verloren, greift zum Alkohol oder anderen Drogen, wird depressiv und denkt an Selbstmord. Wie aber soll ein Patient das in der Kürze der Zeit einem ihm fremden Arzt erklären?

Wir befürchten, dass diese Regelung nicht dazu dienen soll, die Reha-Verordnungen qualifizierter auszufüllen. Es geht unseres Erachtens nicht darum, besser zu überprüfen, ob eine Reha-Maßnahme medizinisch notwendig ist. Die bisherigen Erfahrungen sprechen eher dafür, dass Patienten abgeschreckt und die Anzahl der bewilligten Reha-Maßnahmen verringert werden sollen. Das entspricht auch unseren Informationen über Reha-Anträge bei der Deutschen Rentenversicherung. Wir hören immer wieder, dass die Mehrzahl erst einmal abgelehnt werden. Nur diejenigen Patienten, die sich nicht davon abschrecken lassen, die selbstbewusst und informiert genug sind, haben überhaupt eine Chance, dass ihr Antrag im zweiten Anlauf dann doch noch bewilligt wird. Dazu gehören aber selten Hausfrauen, Rentner oder Kinder.

Wir fordern alle User des Psoriasis-Netz auf, ihre Erfahrungen mit dem "Reha-Vertragsarzt" ins Forum zu stellen. Im September wird dieser Punkt noch einmal im Unterausschuss "Rehabilitationswesen" des Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen diskutiert.

Rolf Blaga

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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 19. Juli 2007 um 03:31 Uhr