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PSO aktuell

Studie soll zeigen: PUVA auch ambulant wirksam
Therapien

Dermatologen starten beim Bundesausschuß einen neuen Anlauf für die ambulante Balneo-Phototherapie (PUVA)

Neu-Isenburg (chb). Der VdAK will sich für die Aufnahme der Balneo-Phototherapie in den GKV-Leistungskatalog einsetzen, wenn eine Studie wesentlich neue Erkenntnisse über die Wirksamkeit dieser Behandlungsmethode ergibt.

Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) bereitet zur Zeit eine Studie vor, mit der zumindest die Wirksamkeit bei Neurodermitistherapie überprüft werden soll. Wenn die Ergebnisse eindeutig sind, wollen die Dermatologen sich erneut beim Bundesausschuß Ärzte und Krankenkassen für die GKV-Zulassung stark machen.

Überprüft werden soll die Sole-Phototherapie, die Bade-PUVA} und die verschiedenen Applikationsformen vom vollumspülenden Wannenbad bis zur Folienbehandlung. Der erneute Modellversuch orientiert sich an den Kriterien des Bundesauschusses und ist randomisiert, doppelblind und plazebokontrolliert angelegt.

Gesucht werden 50 bis 60 Praxen, die 20 bis 30 Patienten mit entsprechender Indikation in die Studie einbringen können. Das Ergebnis soll spätestens im Herbst des nächsten Jahres dem Bundesausschuß präsentiert werden. Der Geschäftsführer des Arbeitsausschusses Ärztliche Behandlung im Bundesausschuß, Dr. Paul Rheinberger, hat dem BVDD zwischenzeitlich einen Fragenkatalog zur Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und mögliche Risiken zugesandt.

Der Bundesausschuß hatte die Kostenübernahme für die ambulante Behandlung Ende 1999 gestoppt, obwohl eine Studie der Universitätshautklinik Kiel gezeigt hatte, dass bei mindestens einem Viertel der Patienten mit Psoriasis und Neurodermitis eine vollständige Heilung erzielt worden war. In Krankenhäusern gehört die Balneo-Phototherapie zur Standardbehandlung. Die Kosten für den stationären Aufenthalt werden von den Kassen übernommen.

Quelle: Ärzte Zeitung, 09.10.2000

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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 02. Juni 2007 um 07:54 Uhr