Patienten müssen derzeit für Balneo-Photo-Therapie das Geld auslegen
Der 1. Juli hätte für Menschen mit Schuppenflechte eigentlich ein besonderer Tag sein können. Acht Jahre nach dem vorläufigen Aus für die Balneo-Phototherapie wurde die Behandlungsmethode mit Wirkung zum 1. Juli an wieder in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Das hatte der für die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits im März beschlossen.
Doch es gibt Ärger. Wer diese Behandlung mit UV-Licht und einer lichtsensibilisierenden Substanz in Anspruch nehmen will, muss zur Zeit zunächst einmal in Vorlage treten. Die zuständigen Stellen in den Gesundheitsbehörden haben es nicht rechtzeitig zum Stichtag geschafft, die neue Leistung zu "legendieren" - also den Inhalt und das Honorar festzulegen. Den Ärzten bleibt nichts anderes übrig, als mit den Patienten einen Behandllungsvertrag abzuschließen und eine Rechnung zu schreiben. Die Krankenkasse sind seit 1. Juli gegenüber ihren Versicherten zur Kostenerstattung verpflichtet.
Bislang scheint nicht absehbar, wie lange dieser "Zwischenzustand" anhalten wird.
Die Entscheidung des G-BA gilt sowohl für Behandlung der Psoriasis (Schuppenflechte) mit UV-Lichtbestrahlung und einem zeitgleichen Bad des Patienten in einer lichtsensibilisierenden Substanz (synchrone Therapie) als auch für eine Bestrahlung nach dem Bad. Als photosensibilisierende Substanz ist neben einer Solelösung auch die so genannte Creme-PUVA zulässig. Das Bad kann in einer Wanne oder auch in einer Ganzkörperfolie erfolgen.
Zur "Geschichte" der Therapie
Im Frühjahr 2000 hatte der für die Zulassung medizinischer Leistungen zuständige "Gemeinsame Bundesauschuss" nach rund zehnjähriger Erprobung die beantragte Einführung der Balneo-Phototherapie als Kassenleistung zunächst aus formalen Gründen abgelehnt. Die heftig umstrittene Entscheidung beschäftigte damals sogar den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Erst eine vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen finanzierte und bereits 2004 abgeschlossene Studie machte den Weg frei für die zum 1. Juli erfolgte Zulassung der asynchronen Balneo-Photo-
therapie und der Creme-PUVA-Behandlung, parallel reichte die Tomesa-Fachklinik eine Studie zur synchronen Balneo-Phototherapie ein, die gleichfalls als zulässig anerkannt wurde.
Quelle: Berufsverband der Deutschen Dermatologen








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