Die Balneophototherapie gehört in den GKV-Katalog - da sind sich die Dermatologen einig. Ihr therapeutischer Nutzen sei längst belegt. Für die stationäre Therapieform zahlen die Kassen, ambulant ließe sich diese Behandlung sogar um ein Vielfaches günstiger erbringen. Trotzdem lehnt es der Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen ab, diese Heilmethode für den ambulanten Bereich zu befürworten.
Mit der Anerkennung der Balneophototherapie als gesetzliche Gesundheitsleistung müsse gleichzeitig das Budget der Hautärzte aufgestockt werden , mahnt Professor Rainer Scherer, niedergelassener Dermatologe aus München, im Gespräch mit Facharzt.de. Ohne Budgeterhöhung müssten die Hautärzte Punktwertverluste zwischen 20 bis 25 Prozent hinnehmen. Das sei der Fachgruppe nicht zuzumuten. Deren Punktwert ohnehin liegt ohnehin ganz hinten im Bundesdurchschnitt, gibt Scherer zu bedenken. Er bezifferte die Kosten für die Balneophototherapie auf circa 45 Mark pro Behandlung. In Wahrheit sei das Vorhaben in der Vergangenheit am Geld gescheitert. Während die Kassen angaben, die wissenschaftliche Studie ist nicht repräsentativ, da sie die Kassenkriterien nur ungenügend berücksichtige.
Innerhalb der Fachgruppe ist die medizinische Wirksamkeit unumstritten. "In Bayern wurde ein vierjähriges Erprobungsmodell zur synchronen Balneotherapie initiiert, wissenschaftlich begleitet von der Universität Regensburg", berichtet Scherer. Dafür müssten teure Geräte eingesetzt werden. Setze sich der Bundesausschuss mit seiner ablehnenden Auffassung zur Balneophototherapie durch, bleibe die Heilmethode ambulant nur Selbstzahlern vorbehalten. Und dann wanderten die Patienten in die (Kur-)Kliniken ab, die teuren Apparate in den Praxen blieben ungenutzt.
Kritiken zur Studie "Ambulante Balneotherapie" gibt es trotzdem auch innerhalb der Fachgruppe. Der hessische BVDD-Landesvorsitzende, Dr. Siegfried Möller, beanstandet im DERMAforum zweierlei: Zum einen sei der prozentuale Anteil der teilnehmenden Patienten zu gering. Zum anderen seien die inhaltlichen Einschränkungen genauso restriktiv sowie die Tatsache, dass der Kostenfaktor unberücksichtigt bleibe. Letzteres verschaffe möglicherweise eher den Kurkliniken Vorteile. Undenkbar sei zudem, dass nur 1.200 Patienten über Chipkarte von der umkämpften Behandlungsform profitierten. Medizinisch beurteilt Möller die Balneophototherapie als wirksame Heilmethode mit einem außergewöhnlichen Zufriedenheitsfaktor bei den Patienten und einem positiven wirtschaftlichen Effekt durch die Einsparung von Krankenhauskosten. KH
Quelle: facharzt.de
, 15.03.2001







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