Gestern kam in unserer Berliner Selbsthilfegruppe die Sprache drauf - deshalb will ich hier mal auf ein Merkblatt vom Bundesministerium für Gesundheit hinweisen.
https://www.bmg-info...oblatt_Nr_8.pdf
Darin geht es um Fragen wie
Wer ist für Rehabilitationsleistungen zuständig?
Wie beantrage ich eine Maßnahme zur Rehabilitation?
Spezielle Rehabilitationsleistungen für bestimmte Gruppen
Wie lange/wie oft kann ich Rehabilitationsleistungen in Anspruch nehmen?
Die Rehabilitationseinrichtung Ihrer Wahl
Zur meist spannendsten Frage, wie oft (in welchem Zeitabstand) man eine Reha beantragen kann, steht dort:
"Eine Wiederholung von ambulanten und stationären Rehabilitationsmaßnahmen ist nach vier Jahren möglich. Wenn gesundheitliche Gründe eine Wiederholung jedoch vorher dringend nötig machen, kann ein Antrag für die Reha-Maßnahme gestellt werden."
Es grüßt
Claudia