Wer kratzt und sich dabei erwischen lässt, muss damit rechnen, dass das Gegenüber ihm nicht nur ein Hautproblem, sondern auch mangelhafte Körperpflege unterstellt.
Die Studie der Firma Rentschler sagt aber auch, dass es bei der Beurteilung Unterschiede gibt. Wer sich an Stellen kratzt, die meist nicht von Kleidung bedeckt sind, darf eher mit Toleranz rechnen – beispielsweise beim Kratzen an Armen oder Händen.
Wer sich jedoch im Intimbereich, am Gesäß oder an den Achselhöhlen kratzt, muss mit besonders scharfer Ablehnung rechnen. Obwohl man sich wahrscheinlich am häufigsten am Kopf kratzt - beispielsweise aus Verlegenheit - erntet man auch hierfür schnell ein Kopfschütteln seiner Beobachter.
Wer darf mich am Rücken kratzen?
Lebens- und Ehepartner sowie Familienmitglieder sind die Ersten, die um Hilfe gebeten werden, wenn es am Rücken juckt. Auch Freunde zählen zum Kreis der möglichen Erlöser. 2,4 Prozent der Befragten würden sich sogar von ihrem Chef kratzen lassen. Satte 15,4 Prozent der Befragten würden nicht davor zurückschrecken, Fremde um eine kratzende Hand zu bitten – so die Studie.
Wer hat die Studie in Auftrag gegeben?
Die Auftraggeberin der Studie, die Firma Rintschler, hat ein gewisses Eigeninteresse an den Ergebnissen der Studie: Mit Soventol Gel und Creme stellt sie ein Mittel zur Behandlung von entzündlichen und allergischen Hautentzündungen und Ekzemen her. Soventol ist ein Präparat mit leichtem Kortison als Wirkstoff. Die Befragung selbst erledigte die Firma GfK Healthcare aus Nürnberg.
cl/ots
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