Beschreibung
Dieses zweiseitige Informationsblatt sollte sich eigentlich jeder Patient einmal durchgelesen haben, weil es darin um so grundsätzliche Dinge geht wie den Behandlungsvertrag, die Information und Aufklärung des Patienten, Einsicht in die Patientenakte, IGEL-Leistungen und Behandlungsfehler.
Einfach zu lesen, gut zu wissen.
Zusätzliche Information
Herausgeber | Bundesministerium fürJustiz |
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Seitenzahl | 2 |
Bildquellen
- Infoblatt: Herausgeber
- Ratgeber für Patientenrechte: Herausgeber
- Heft: Herausgeber
- Broschüre Patientenverfügung: Herausgeber