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Hier weisen wir auf Artikel hin, die rund um das Thema Schuppenflechte interessant sein könnten, wenn es um soziale Aspekte oder um rechtliche Fragen geht. "Eine chronische Erkrankung wie Psoriasis muss rechtlich nicht erwähnt werden." (nachrichten.at, 19.11.2014) Unter der Überschrift "Es ist nicht ansteckend" schreibt nachrichten.at etwas über die Psoriasis an sich und Psoriatiker in Österreich. Ein Tipp für Menschen, die nach Arbeit suchen, hat das Portal auch parat: Tipp fürs Vorstellungsgespräch: Eine chronische Erkrankung wie Psoriasis muss rechtlich nicht erwähnt werden. Pharmafirma muss über Nebenwirkungen Auskunft geben (Beck aktuell, 27.01.2014) Ein Kläger hatte nach der Einnahme eines Gicht-Medikamentes schwere Nebenwirkungen bemerkt. Er musste vor Gericht durchsetzen, dass die Firma über ihr bekannte Nebenwirkungen Auskunft geben muss. Ein Streitpunkt war offenbar, ob der Kläger den Zusammenhang zwischen Medikament und Nebenwirkung beweisen muss. Muss er nicht - es genügt laut Oberlandesgericht, dass der Zusammenhang plausibel ist. Übersicht: Wann der Arzt von der Schweigepflicht entbunden ist (Bayerischer Hausärzteverband, 13.06.2013) Der Bayerische Hausärzteverband hat aufgelistet, wann ein Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden werden kann (oder muss). Wie man die Vorsorgevollmacht frühzeitig regelt (NDR, 09.01.2012) Viele glauben, ein Familienmitglied vertreten zu können, wenn es nicht mehr geschäftsfähig ist. Das ist jedoch ein Irrtum. Eine Vorsorgevollmacht kann Sicherheit geben. Jobcenter muss nicht für frei verkäufliche Mittel aufkommen (Deutsche Apotheker-Zeitung, 01.11.2011) Patienten mit Hartz IV erhalten von ihrem Jobcenter zusätzlich zu ihrer Regelleistung keinen Mehrbedarf wegen der Kosten für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel. Das bestätigte jetzt ein Gericht. Hartz IV: Jobcenter müssen PKV voll bezahlen (Ärzte Zeitung, 19.01.2011) Die Jobcenter müssen die Krankenkassenbeiträge für privat versicherte Hartz-IV-Empfänger in voller Höhe übernehmen. Das hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden.
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Hallo Forumsmitglieder und Gäste ! Ich hab da mal eine Rechtliche Frage . Ich wurde vom Jobcenter dazu aufgefordert bis zum 13.08.17 einen Antrag auf Erwerbsminderung Rente zu stellen . Kann ich diesen Antrag auch formlos stellen ??? Danke für schnelle Antworten . HG Djamila
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Hallo Bei mir laeuft in 4 Wochen das Krankengeld aus. War gestern auf dem Arbeitsamt um mich zu melden. Der Empfang nicht gerade freundlichein muerrisch Beamter mit gestrecktem Hals sahs mir gegenueber. Er hat mich so richtig von oben herab behandelt. Dachte mir das kann ich auch Aschkrichen tue ich nicht. Er will von mir meine ganzen Gutachten einsehen, die er dann an den Medizinischen Dienst weiterleiten will. Der MDK ist im selben Haus . Er meinte das ich wenn der medizinische Dienst so entscheidet ca 15 Stunden die Woche arbeiten muss . Ich wollte wissen welche Ausbildung und Titel der MDK im Hause hat und ob er von meiner Krankheit auch was versteht. da wurde der Typ sauer. Als ich dann noch sagte das dieser Arzt im Arbeitsamt in einem Abhaengigkeitsverhaeltniss zu euch steht ,da er ja von euch bezahlt wird ..... das hat ihm noch weniger gefallen . Ich erklaerte dem Herren das ich seit 37 Jahren (bin 55 Jahre alt) bei der selben Firma eine ungekuendigte Arbeitsstelle habe. Er meinte dann muesst ich halt kuendigen dann sonst bin ich nicht vermittelbar und bekaeme kein Arbeitslosengeld :Ich erklaete nochmal das ich nicht arbeitslos sondern krank bin , das hat den Typen voll auf die Palme gebracht .... dann bin ich lieber gegangen. Kann er mich zwingen meine Arbeitstelle zu kuendigen oder mir das ALG verweigern ? Gruß Karl
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Hallo Vorgeschichte Ich bin von der Krankenkasse ausgesteuert und bekomme von Arbeitsamt mein Geld (Bin in ungekündigter Stellung) Mein erster Rentenantrag wurde abgelehnt. (war ja klar) Einspruch wird morgen über den VDK gemacht. Nun bekam ich einen Brief von meinem Sachbearbeiter im Arbeitsamt. Als Anhang war eine Schweigepflichtentbindung dabei die ich ausfüllen soll und an Ihn umgehend zurücksenden. Wie immer der Hinweis das ich zur Zusammenarbeit verpflichtet bin da sonst mein Arbeitslosengeld gesperrt wird. Nun meine Frage Muss ich diese Schweigepflichtentbindung dem Arbeitsamt geben oder reicht es wenn ich denen mitteile das Einspruch laueft. Vor 6 Wochen wurde vom Medizinischen Dienst des Arbeitsamtes im Gutachen geschrieben länger 6 Monate weniger 12 Stunden arbeitsfaehig Gruß Karl
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Hallo Mal ne Frage Mein Rentenantrag wurde am nach der Untersuchung am 25.09.2012 mit Bescheid vom 01.10.2012 abgelehnt.(Ich kann 6 Stunden täglich arbeiten mit dem Zusatz das Irgend eine Tätigkeit ausgeübt werden kann . Der Amtsartzt vom AFA hat am 10.8.2012 eine AU laenger als 6 Montae weniger 15 Stunden festgestellt. Das AFA schrieb mich am 04.10.2012 an und wollte eine Schweigepflichtentbindung da mein Rentenantrag abgelehnt wurde. Diese hab ich verweigert. Hab zurückgeschrieben das ich mich zur Zeit in Ambulanter Behandlund im Klinikum befinde. Diese Behadlung zieht sich vorraussichtlich noch 6 Monate hin.(Ist auch so) Falls Sie Unterlagen benötigen sollen Sie es mir Mitteilen das ich dies dem Klinikum mitteile. Bisher ist vom AFA nichts gekommen. Wie gehts weiter in der ganzen Sache ? Wiederspruch ist eingelegt. Wer muss jetzt bescheinigen das ich nicht arbeitsfähig bin ? Steht in der Beurteilung ob arbeitsfähig oder nicht der Hausarzt über dem Gutachter oder wie ist das? Neben bei Letzte Woche kam eine Ablehnung einer Reha ( War ja im April -Mai auf Reha) Habe in der Rentenversicherung angerufen und gefragt wer die Reha beantragt hat. Mir wurde mitgeteilt das dies das AFAc gemacht hat. Beiläufig fragte ich nach dem Gutachten von meiner Rentenablehnung. Die Dame erklärte mir das ich dies schriftlich anfordern muss und die Unterlagen an den Hausarzt gehen. Dann sagte die echt nette Dame das ich ja schon Wiederspruch eingelegt habe so steht es in den Akten. Fakt ich das ich den Wiederspruch zu dieser Zeit noch gar nicht eingelegt hatte das der VDK Termin erst tage später war. Wie gibt das ? Gruß Karl
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