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  1. Hallo, weiß jemand, welche Medikamente von der Krankenkasse befreit werden? Bisher hatte ich noch keinen Erfolg, dass mir etwas zurückerstattet wird. Es heißt immer, es ist nicht nachgewiesen, dass das Medikament hilft. LG Lynn
  2. Moin zusammen, eben hab ich meine Akuteinweisung abgeholt und wurde in der Praxis darauf hingewiesen, dass die Fahrtkosten (Bahn) wohl aus eigener Tasche zu zahlen sind. Also sprach ich bei der Krankenkasse vor. Dort wurde mir gesagt, es würde eine Bescheinigung vom Arzt mit medizinischer Begruendung notwendig sein, weshalb ich für einen Krankenhausaufenthalt bis nach Sylt muss. Ich war 2003 in Bad Hersbruck, mit der Rückerstattung der Kosten hat damals alles total unkompliziert geklappt. Beide Tickets habe ich damals eingereicht und das Geld zurückerstattet bekommen. Kann mir jemand was zu der geforderten Begründung sagen? Stellen die Ärzte sowas aus und wenn ja, klappt das dann mit der Rückerstattung? (mein Hautarzt hat gerade Pause, sonst würde ich dort sofort anrufen.) Danke Tina
  3. Hallo, Kurz zu mir: seit 1990 Schuppenflechte, 20 Jahre nichts gemacht, vor 1,5 Jahren erstmals Diagnose Psoriasis Arthritis bekommen, diverse Untersuchungen wurden durchgeführt: Skelettszintigrafie, Rönten, MRT, Blutbilder etc., seit einigen Wochen zusätzlich diagnostiziert Sakroiliitis, Medikamente bisher: Cortisontabletten (wieder abgesetzt), Iboprofen, Humira, Salbe, Schlaftabletten, aktueller Status: seit einigen Monaten krank geschrieben - vorher ausgeübter Beruf Monteur, mit Humira zeitweise Verbesserung der Schuppenflechte aber zur Zeit nie schmerzfrei und Bewegung eingeschränkt Ich soll nun bei der Krankenkasse einen "Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben" stellen. Ist jemand in einer ähnlichen Situation? Hat jemand Erfahrungen mit Krankenkasse und Rentenversicherung? Ich suche natürlich auch nach Möglichkeiten - wie kann es weitergehen? Danke!
  4. Benbenimben

    Krankenkassen-Logik

    Ich habe vor kurzem bei meiner Krankenkasse angerufen und angefragt, wie es mit einer Kur am Toten Meer steht. Zumal das die einzige Maßnahme war, die mir bisher geholfen hat. Ich war dreimal, zuletzt 2003 am Toten Meer und bin immer erscheinungsfrei gewesen. Das hielt mindestens sechs Monate an und danach kam die Psoriasis auch erst in Schüben und langsam wieder. Das sei sehr schwierig, wenn nicht aussichtlos. Dabei habe ih darauf verwiesen, dass mein Zustand immer akuter geworden ist, ich seit dem vergangenen Jahr, Fumaderm, zwei Wochen Hautklinik, MTX, zwei Studien hatte und jetzt letztlich Humira kriegen soll. Da müsste zumindest der Kostenfaktor eine Rolle spielen, dachte ich mir. Humira kostet im Jahr etwa 21000 EUR. Die Kur etwa 3200 EUR. Ich würde eine Behandlung kriegen, von deren Wirkung ich überzeugt bin und die Krankenkasse würde sich eine Menge Geld sparen. Naja, die wollen einem bei so etwas aber nicht helfen... Also habe ich seit gestern Humira im Wert von 5320,87 EUR im Kühlschrank. So kann man die solidarischen Systeme dieses Landes auch einfach mal für die Pharmaindustrie arbeiten lassen. Bin in Fürth, Mittelfranken. Ist jemand von euch in einer wirtschaftlich und logisch denkenden Krankenkasse? Viele Grüße
  5. Ich habe gerade ältere Beiträge durchstöbert und kam auf den Beitrag " Kurablehnung-LVA ". Da ich ja gerade das gleiche Problem mit der LVA habe ( Antrag auf TM gemacht und Bad Windsheim bekommen ). Nicht das ich einen Urlaub möchte, aber ich habe in Deutschland schon vieles gemacht und es wurde immer schlimmer. Es war schon vor vielen Jahren schon das mir nur Israel geholfen hat. Bin gerade beim Widerspruch und somit meine Frage : Wie funktioniert das mit dem trägerübergreifendes Persönliche Bugets genau. Wenn man bei der LVA oder der KK nachfragt wird man doch nur "abgeschmettert". Liebe Grüße Gina1
  6. Wird medizinische Maniküre von der Krankenkasse bezahlt? Gibt es sowas auf Rezept? In den Foren habe ich nun folgende Mittel zur Behandlung der Nägel gefunden: Volon A Tinktur Betagelen Tropfen Loceril Lack Karison Lösung Predmi 4mg Welches ist davon am Wirksamsten? Wer hat Erfahrung? :confused:
  7. Hallo, ich bin momentan über meinen Vater (ich bin 26 und stehe kurz vor Ende meines Studiums) privat versichert. Ab 1.4. werde ich gesetzlich versichert sein, da ich anfange zu arbeiten. Jetzt überlege ich momentan, ob sich eine Anwartschaft auf die private Kasse machen sollte. Innerhalb des letzten halben Jahres habe ich allerdings eine Schuppenflechte bekommen und das weiß die private Kasse natürlich auch. Jetzt ist meine Frage: Habe ich einen automatischen Anspruch auf die Anwartschaft wenn ich sie beantrage? Oder kann die private Kasse sagen, dass sie mir die Anwartschaft nicht gibt, weil ich ja jetzt diese Schuppenflechte habe. Gibt es a lso so etwas wie eine "Gesundheitsprüfung" vor Vergabe der Anwartschaft? (Die Schuppenflechte an sich ist nämlich mittlerweile ein Ablehnungsgrund für private Kassen, oder?) Und für den Fall, dass ich jetzt keine Anwartschaft bekomme/nehme, habe ich überhaupt noch einmal Chancen, als Psoriasis-Kranke in einer privaten Kasse genommen zu werden? Ich würde über "Erfahrungsberichte" sehr freuen! Vielen Dank für die Hilfe! Steffi Bergmann
  8. Die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) will von Hautärzten Geld zurück, weil sie aus ihrer Sicht zu Unrecht Biologika verschrieben haben. Der Hautärzteverband BVDD wirft der Kasse vor, ihre Forderungen bewusst mit mangelhaften Informationen begründet zu haben. Deshalb hat er bei der Aufsichtsbehörde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Es ist zu befürchten, dass Dermatologen sich Ärger ersparen wollen und bei SBK-Mitglieder zurückhaltender verschreiben werden. Betroffene Patienten sollten sich in diesem Fall an ihre Krankenkasse wenden. Die Betriebskrankenkasse hat jetzt dem BVDD ein Gespräch darüber angeboten. Die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) fordert von Hautärzten Geld zurück (Regress), weil sie gegen das „Wirtschaftlichkeitsverbot“ verstoßen hätten. Aus den Unterlagen wäre nicht zu entnehmen, ob hochpreisige Biologika verschrieben werden durften. Der Berufsverband Deutscher Dermatologen (BVDD) hat daraufhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die SBK eingereicht. Es besteht die Gefahr, dass Psoriasis-Patienten, die Mitglied dieser Betriebskrankenkasse sind, von den Ärzte vorsichtshalber keine teuren Präparate mehr verschrieben bekommen. In diesem Fall sollten Betroffene klären, ob und wie ihre Psoriasis-Behandlung gesichert ist. Biologika und die dokumentierte Vor-Therapie Die SBK hat bundesweit „zahlreiche“ Prüfverfahren gegen Dermatologen und Allgemeinmediziner beantragt. Aus deren Unterlagen gehe nicht hervor, ob sich die Mediziner an die Leitlinien gehalten hätten. Denn für jede Biologika-Verordnung müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt und dokumentiert werden. In solchen Fällen sei jede Krankenkasse verpflichtet, Regressforderungen prüfen zu lassen. Der BVDD dagegen wirft der Krankenkasse vor, die Akten nicht ausreichend nach vorhergehenden Therapien geprüft zu haben. BVDD-Vorsitzender Ralf von Kiedrowsky bezweifelt, ob das überhaupt möglich sei. Denn bei den Krankenkasssen würden die Unterlagen nur zehn Jahre aufbewahrt werden. Außerdem habe die SBK ignoriert, dass viele dieser Biologika als „first-line-therapy“ zugelassen seien. Die dürften verschrieben werden, ohne dass vorher mit anderen Medikamenten behandelt werde. In den für die Ärzte zuständigen regionalen Ausschüssen werden nun Vertreter der Kassenärzte und Krankenkassen gemeinsam prüfen, ob gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit verstoßen wurde. Ärzte sichern sich ab Auffällig viele Regressforderungen wegen „unwirtschaftlicher“ Verschreibungen gab es bei den Dermatologen seit Einführung der Biologika (2004) nicht. Sie mussten aber Biologika-Therapien ausführlich dokumentieren. Im Laufe der Jahre haben die Krankenkassen immer mehr für diese hochpreisigen Medikamente ausgeben müssen. Ihr Anteil an den gesamten Arzneimittel-Ausgaben betrug 2020 bereits 45,2 %, also fast die Hälfte. Daran waren patentgeschützte Haut-Medikamente übermäßig stark beteiligt. Das führte zu zahlreichen Vorschriften und Vereinbarungen, um diese Ausgaben zu begrenzen. Der BVDD schloss 2019 mit mehreren Krankenkassen einen „Psoriasis-Versorgungsvertrag“ ab. Der sicherte die Hautärzte gegen Rückzahlungsforderungen ab. Weil inzwischen auch Neurodermitis mit einbezogen wurde, heißt dieser Vertrag jetzt „DermaOne“. Dem sind bisher zehn Krankenkassen beigetreten – nicht aber die AOK und die Siemens BKK. Kommentar Erfahrungsgemäß halten sich die meisten Ärzte beim Verschreiben zurück, wenn sie mit finanziellen Einbußen rechnen müssen. Jeder Patient kennt das Argument: „Damit würde ich mein Budget überziehen“. Bekannt ist, dass z.B. die Dermatologen in Baden-Württemberg im Verhältnis zur Bevölkerung bundesweit die wenigsten Biologika verordnen. Das hat die Kassenärztliche Vereinigung dort mit deutlichen Regressandrohungen bewirkt – zum Nachteil der betroffenen Patienten. Deshalb ist davon auszugehen, dass Ärzte bei Patienten mit SBK-Mitgliedschaft seltener hochpreisige Medikamente verordnen werden – zumindest bis die konkreten Fälle in allen Gemeinsamen Prüfungsausschüssen entschieden worden sind . Auf Nachfrage erklärte uns dazu die Siemens BKK: „Unsere Versicherten können sich darauf verlassen, dass sie die für sie bestmögliche Behandlung erhalten. Sollten sie im Einzelfall auf Probleme stoßen, können sie sich selbstverständlich jederzeit an uns wenden.“ Wer trotzdem unzufrieden ist: Grundsätzlich kann man innerhalb von zwei Monaten in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln. Vorwürfe wegen Regressforderungen Der Interessenverband der Dermatologen nennt deutlich höhere und damit dramatischere Zahlen als die Betriebskrankenkasse: Während die SBK von bundesweit 96 Regressfällen spricht, geht der BVDD von einer „hohen zweistelligen Anzahl“ aus. Laut SBK sollen die Ärzte durchschnittlich 3.000 Euro zurückzahlen, der BVDD dagegen behauptet, es seien „hohe vier- bis fünfstellige Eurobeträge“. Der BVDD bezeichnet die SBK als „versorgungsfeindliche“ Krankenkasse. In diesem Fall ignoriere sie Zulassungsregeln oder prüfe die Akten nicht ausreichend. Das würde bewusst so gemacht, „um die Prüfverfahren in Gang zu setzen“. Außerdem sei es nicht das erste Mal, dass sie ihren Mitgliedern Leistungen verweigere. Das sind starke Vorwürfe. Der BVDD ist nicht gut zu sprechen auf diejenigen Krankenkassen, die nicht ihrem „Selektivvertrag“ DermaOne beitreten. Schließlich garantiert der seinen Mitgliedern, dass sie keine Regressforderungen befürchten müssen. Der BVDD weist darauf hin, dass die SBK sich schon früher nicht an einem ähnlichen Vertrag beteiligt habe. Da ging es darum, dass die Kassen auch schon bei unter 35-Jährigen Hautkrebs-Untersuchungen bezahlen. Es könnte noch einen weiteren Grund geben, weshalb der Ärzteverband die SBK so vehement kritisiert. In 2021 mussten die Kassenärzte hinnehmen, dass die Krankenkassen einseitig die „Rahmenvorgaben zu Regressen“ gekündigt haben. Darin hatte man sich geeinigt, „das Regressrisiko für die niedergelassenen Ärzt:innen deutlich zu verringern und ihnen Erleichterungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu verschaffen.“ Noch ist nichts endgültig entschieden Es ist völlig offen, wie die Prüfungsausschüsse der verschiedenen Kassenärztlichen Vereinigungen entscheiden werden. Schwierig wird es, wenn sie zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen, weil beide Seiten gute Argumente haben. Man darf gespannt sein, ob die Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen (Bundesamt für Soziale Sicherung) die Dienstaufsichtsbeschwerde akzeptiert. Es ist Aufgabe der Krankenkasse zu kontrollieren, ob Ärzte „wirtschaftlich“ verschreiben. Das ist für beide Seiten unangenehm, aber nicht völlig auszuschliessen. Letztendlich wird über eine Regressforderungen erst in einem gemeinsamen Ausschuss entschieden. Schließlich müssen hochpreisige Medikamente aus Versicherungsbeiträgen und Steuerzuschüssen bezahlt werden. Nur für diese Medikamentengruppe wurden z.B. in 2020 ingesamt 24,2 Mrd. € ausgegeben. Ein Betrag, der ständig steigt; nicht zuletzt auch deshalb, weil Pharmafirmen alles unternehmen, um das Verschreibungsverhalten der Ärzte zu beeinflussen. Aber es gibt Hoffnung, dass sich die Situation vielleicht doch noch einvernehmlich klären lässt: Eine Sprecherin der Siemens Betriebskrankenkasse hat uns gegenüber erklärt, dass dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen angeboten wurde, „über offene Fragen“ miteinander zu sprechen. Dialoge sind allemal besser als ungewisse Rechtsstreitigkeiten. Anmerkung: Der Autor ist froh, mit einem Biologikum erfolgreich behandelt zu werden. Er hält aber die Jahreskosten von über 21.000 € für unbegründet hoch. Siehe: 🔗 Warum Biologika so teuer sind. ******** → Tipp: In unserem Forum könnt Ihr Euch über die Behandlung der Schuppenflechte und das Leben damit austauschen. ******** Quellen: Siemens-Betriebskrankenkasse fordert ungerechtfertigt Regresse, BVDD 24.10.22 Siemens-BKK: Ärzte zeigen Kasse an, APOTHEKE ADHOC 11.11.22 Biologika-Regresse: Dermatologen legen Dienstaufsichtsbeschwerde beim BAS ein, Ärztezeitung 11.11.22
  9. Redaktion

    Krankenkassen zahlen mehr Leistungen

    Seit 1. Juli 2021 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für einige Leistungen, die auch Menschen mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis betreffen können. Parodontitis ist für manche Menschen mit Schuppenflechte ein zusätzliches Problem. Entzündungen auch an den Zähnen können eine Schuppenflechte immer wieder "anfeuern". Deshalb ist es wichtig, dass alle Entzündungsherde auch im Mund behandelt werden – und so eben auch eine Parodontitis. Bei schwerer Parodontitis übernehmen die Kassen jetzt eine systematische Behandlung. Das heißt auch, dass die Nachsorge strukturierter erfolgt und andere Behandlungen bezahlt werden. Zahnärzte geben außerdem mehr Tipps und Anleitungen für die Mundhygiene. Konkret heißt das: Wenn der Zahnarzt eine solche systematische Behandlung für nötig hält, gibt es ein Aufklärungs- und Therapiegespräch, in dem die weiteren Schritte besprochen werden. Je nach Schwere der Parodontitis können eine antiifektiöse und – wenn nötig – auch eine chirurgische Therapie durchgeführt werden. Ein viertel bis halbes Jahr später beginnt eine sogenannte Unterstützende Parodontitistherapie (UPT). Die dauert zwei Jahre und soll den Behandlungserfolg langfristig sichern. Lesetipp: In unserem Forum wird auch über Erfahrungen mit Psoriasis und Parodontitis berichtet und diskutiert. Änderungen bei Ergotherapie und Phsyiotherapie Eine weitere Änderung sorgt dafür, dass Menschen mit bestimmten Erkrankungen langfristigere Verordnungen von Ergo- und Physiotherapie bekommen können. Diese Regelung gilt für Menschen mit Psoriasis arthritis schon seit einigen Monaten – wir wollen mit der Erwähnung noch einmal darauf aufmerksam machen. Das Zauberwort heißt "langfristiger Heilmittelbedarf". Der besteht unter anderem bei Psoriasis arthritis und anderen Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane. Das bedeutet, dass eine Verordnung wiederholt gleich für jeweils 12 Wochen ausgestellt werden kann. Pro "Behandlungsserie" können bis zu 18 Physiotherapie-Behandlungen absolviert werden. Empfohlen wird eine Behandlung von ein- bis dreimal pro Woche. Für die Ergotherapie gilt eine Grenze von 10 Behandlungen pro Verordnung und eine maximale Behandlungszahl von 20 pro "Behandlungsserie". Wer sich oder seinen Arzt von den genauen Regelungen überzeugen will – das alles steht im Heilmittelkatalog. Mehr darüber, wie man zu einer "Langzeit-Verordnung" kommt, gibt's zum Nachlesen beim Gemeinsamen Bundesausschuss. ***** Welche Erfahrungen habt Ihr mit der Verordnung von Physiotherapie oder Ergotherapie gemacht? Gab's da Probleme?
  10. Krankenkassen schreiben allzu oft Briefe, bei denen man als erstes denkt: "Hä?". „Wir haben Ihren Widerspruch geprüft. Die Kosten können wir aus folgendem Grund nicht übernehmen…“ – das ist noch einfach. "Sie haben Widerspruch gegen unsere Entscheidung eingelegt. Wir zahlen trotzdem nicht nicht, weil...", lautet dann die "Übersetzung". Eine Ablehnung muss man nicht hinnehmen. Also schreibt man einen Widerspruch. Und dann bittet einen die Krankenkasse in einem weiteren Schreiben, "über die Rücknahme des Widerspruchs zu entscheiden". Heißt: Bitte verzichten Sie doch auf Ihren Widerspruch. Die Kassen argumentieren dann gern, dass der Widerspruch doch sowieso keine Chancen hätte – und man könnte doch gleich ein beigelegtes Formular unterschreiben. Aber Stop! Wozu hat man denn bitte Widerspruch eingelegt, wenn man den dann zurücknimmt? So leicht sollte sich niemand einschüchtern lassen, denn mit der Rücknahme ihres Widerspruchs verzichten Patienten nämlich auf alle Rechtsmittel. Später können sie dann nicht mehr vor dem Sozialgericht klagen. "Briefe der Kassen sind oft schwer verständlich" „Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass Ratsuchende ihre Rechte und Pflichten oft nicht kennen“, sagt Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Unserer Erfahrung nach sind die Briefe der Kassen oft schwer verständlich. Versicherte ordnen die Mitteilungen dann falsch ein“, so Krumwiede. „Diesen Umstand nutzen manche Kassen möglicherweise bewusst aus.“ Die UPD bietet Hilfe bei der Entschlüsselung solch irreführender Schreiben. Krumwiede kritisiert, dass die Krankenkassen für Versicherte zu wenig Transparenz zeigen. Auch ein grober Überblick über das Genehmigungsverhalten der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen ist für ihn intransparent. Er sagt: Nur wenige Krankenkassen veröffentlichen Zahlen, wie viele Widersprüche sie auf ihre Entscheidungen hin bekommen. Dabei ist eindeutig geregelt: Wird ein Antrag auf eine Leistung von einer gesetzlichen Krankenkasse abgelehnt, können Versicherte dagegen Widerspruch einlegen. Krankenkassen sind verpflichtet, die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen. Mit dem Widerspruch beginnt das Widerspruchsverfahren. Danach wird die Leistung entweder bewilligt oder ein Widerspruchsbescheid verschickt. Krankenkassen müssen dem Versicherten korrekt Auskunft geben und ihn immer darüber informieren, welche Rechte er jetzt hat. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät kostenfrei unter Telefon 0800 011 77 22 und auf der Internetseite www.patientenberatung.de. Hast du schon Erfahrungen mit einer Beratung der Unabhängigen Patientenberatung gemacht? Schreib doch mal in die Kommentare, wie die Beratung war.
  11. Hautärzte könnten ab sofort eher bereit sein, ein teures innerliches Medikament zu verschreiben und Psoriatiker besser zu betreuen. Das macht ein „Versorgungsvertrag“ möglich, den es erstmals für mittelschwere und schwere Schuppenflechte gibt. Die Regelungen gelten aber nicht für alle Patienten und nicht bei allen Dermatologen. Der „Psoriasis-Vertrag“ galt zuerst nur für Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK). Mit Stand 2022 haben sich dem Vertrag die meisten gesetzlichen Krankenkassen angeschlossen, außer der AOK und der Siemens BKK. Der Vertrag trägt jetzt den Namen "DermaOne" und schließt die Behandlung von Neurodermitikern mit ein. Hautärzte können dem Versorgungsvertrag nur beitreten, wenn sie Mitglied im Berufsverband (BVDD) sind (nach dessen Angaben 96 Prozent der verschreibenden Hautärzte), und ein Psoriasis-Zertifikat der DDA erworben haben (das haben knapp 5 Prozent aller deutschen Hautärzte) oder eine gleichwertige Fortbildung nachweisen, und Erfahrungen mit der Verschreibung innerlicher Medikamente belegen können. Grundlage ist eine „Ampel-Liste“, auf der alle Biologika und Apremilast (Otezla) aufgeführt sind. Für jedes Präparat wurde ein Grün, Gelb oder Rot vergeben. Die Bewertung ergibt sich daraus, welcher Nutzen nachgewiesen ist, was die Fachgesellschaft empfiehlt (Leitlinien) und ob die Krankenkasse mit dem Hersteller einen Rabatt vereinbart hat. Grundsätzlich sind die Ärzte weiterhin völlig frei darin, welches Präparat sie verschreiben ("Therapiefreiheit"). Doch im Vertrag gibt es eine „Ampelqote“: Von den mit "Gelb" bewerteten Präparaten dürfen maximal 15 Prozent, von den mit mit "Rot" bewerteten maximal 5 Prozent verschreiben werden. Nur wenn das insgesamt eingehalten wird, erhalten die Ärzte eine Prämie von 15 Euro pro Patient im Quartal. Wer dagegen ein Biosimilar verschreibt, erhält für jeden Fall weitere 15 Euro. Biosimilars sind preisgünstiger, trotzdem gleich wirksam. Mehr bezahlt wird außerdem, wenn der Bedarf des Patienten ("Patient Need") erhoben und behandelt wird, Patienten zwischen 35 und 55 Jahren auf Psoriasis arthritis untersucht und behandelt werden, eine nicht-ärztliche "Fachassistenz Psoriasis" beschäftigt wird. Insgesamt können die Ärzte bis zu 80 Euro pro Psoriasis-Patient und pro Quartal zusätzlich erhalten. Für die Krankenkasse rechnet sich das, weil die Ärzte dadurch vor allem Präparate verschreiben, für die die Kasse Rabatte ausgehandelt hat. Der Patient muss sich schriftlich bereit erklären, an diesem Versorgungkonzept teilzunehmen. Er verpflichtet sich, „bis zum Behandlungsende“ die Arztpraxis nicht zu wechseln. Nur aus „wichtigem Grund“ kann man aussteigen: Zum Beispiel, wenn man der Behandlungsmethode oder dem behandelnden Arzt nicht mehr vertraut oder weit von der Hautarztpraxis wegzieht. Kommentar Den beteiligten Ärzten wird es jetzt leichter fallen, erstmals ein teures Medikament zu verschreiben oder auf ein neues umzustellen bzw. die Dosierung zu verändern. Denn sie werden weniger Ärger mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bekommen. Die Krankenkasse meldet der KV nur 70 Prozent ihres Rabatt-Preises. Dadurch wird das Budget nicht so schnell überzogen und die Ärzte müssen nicht befürchten, Geld zurückzahlen zu müssen („Regress“). Aber: Es besteht die Gefahr, dass die Hautärzte diejenigen Präparate vorziehen, für die die jeweilige Krankenkasse Rabatte ausgehandelt haben. Als Patient sollte man genau nachfragen, weshalb dieses und kein anderes Psoriasis-Medikament verschrieben wird! Schon lange haben Hautärzte für den zusätzlichen Arbeitsaufwand bei der Behandlung von Psoriatikern mehr Geld gefordert: PASI-Erhebung, Fragebogen zu Lebensqualität, Begleiterkrankungen und Juckreiz, Laboruntersuchungen und Achten auf außergewöhnliche Nebenwirkungen. Für TK-Patienten wird dieser Mehraufwand nun bezahlt. Aber: Dieser Versorgungsvertrag gilt nicht für alle gesetzlich Versicherten. Die Hautärzte geraten dadurch aber in einen Interessenkonflikt: Behandeln sie weiterhin alle Psoriasis-Patienten ausnahmslos gleich oder bevorzugen sie die Versicherte der beteiligten Krankenkassen, weil die mehr Geld einbringen? In der vereinbarten „Ampel-Liste“ stehen 11 Wirkstoffe. Davon haben sechs einen grünen Punkt, d.h. die Ärzte halten die "Ampel-Quote" ein, wenn sie die verschreiben. Fünf Wirkstoffe werden mit gelb bewertet, d.h. sie dürfen nur bei maximal 15 Prozent der teilnehmenden Patienten verschrieben werden. Das sind Etanercept (z.B. Enbrel), Infliximab (z.B. Remicade), Tildrakizumab (Ilumetri), Ixekizumab (Taltz) und Apremilast. Entweder sind diese Wirkstoffe in den Leitlinien schlechter bewertet worden oder die TK hat für sie keinen Rabattvertrag. Trotzdem ist das nach unserer Einschätzung kein wirklicher Nachteil: Bis auf Apremilast gibt es für alle gelb bewerteten Präparate grüne Alternativen. D.h. die gehören zur gleichen Wirkstoffklasse und hemmen ebenfalls TNF-Alpha, IL 23 oder IL 17. Die Praxis wird zeigen, ob tatsächlich mehr als 15 Prozent der Patienten mit den gelb bewerteten Präparaten behandelt werden müssen. Die zwei rot bewerteten Präparate (Remsima, Zessly) dagegen werden vermutlich nie bei mehr als 5 Prozent der beteiligten Patienten zwingend verschrieben werden müssen. Wenn die „Ampel-Quote“ überschritten werden sollte, verlieren die Hautärzte für jeden beteiligten Patienten die Prämie. Das wären zum Beispiel bei 50 Patienten insgesamt 750 Euro. Diese eher seltene Situation würde die Hautärzte in einen Interessenkonflikt bringen. Patienten, die an dem Versorgungskonzept teilnehmen, dürfen während dieser Zeit ihre Schuppenflechte nicht gleichzeitig von anderen Ärzten behandeln lassen. Dann würden sie aus dem Versorgungsmodell herausfallen. Sie werden natürlich zu den Bedingungen weiterbehandelt, die für alle Kassenpatienten gelten. Das könnte (sollte aber eigentlich nicht!) bei manchen Hautärzten bedeuten, dass die sich weniger Zeit nehmen. Im schlimmsten Fall werden teure innerliche Medikamente zurückhaltender verordnet. Quellen Versorgungsvertrag TK – Die Techniker und weitere Kassen, Dr. Ralph von Kiedrowski (BVDD) Bessere Versorgung für Patienten, mehr Sicherheit für den Arzt, BVDD, 05.04.2019 Neuer Vertrag zur besonderen Versorgung von Psoriasispatienten, aerzteblatt, 09.04.2019
  12. Der Deutsche Bundestag hat Mitte März 2019 das Terminservice- und Versorgungsgesetz beschlossen. Unter anderem soll es Ärzte dazu bewegen, mehr offene Sprechstunden anzubieten. Diejenigen, die neue Patienten aufnehmen, sollen mehr Geld bekommen. Hautärzte lehnen beides ab – aber warum? Um mit einem Hautarzt sprechen zu können, müssen viele Menschen viel Zeit einplanen: entweder, weil Termine erst in einigen Monaten zu haben sind oder weil offene Sprechstunden so überfüllt sind, dass schon mal ein paar Stunden im Wartezimmer mit Lesen und Herumgucken gefüllt werden müssen. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz sollte da ein bisschen Abhilfe schaffen: Ärzten sollte schmackhaft gemacht werden, dass sie doch mehr offene Sprechstunden anbieten sollen. Für die Aufnahme neuer Patienten wurde außerdem ein höheres Honorar in Aussicht gestellt. Die Hautärzte aber wollen das nicht mitmachen: Bei ihrer Jahresversammlung in Berlin baten sie den Bewertungsausschuss, sie bei seinen Überlegungen 'rauszulassen. Dieser Ausschuss soll bestimmen, welche Facharztgruppen diese zusätzlichen offenen Sprechstunden anbieten sollen. "Bisher vorgesehen sind Augenärzte, Gynäkologen, Orthopäden und HNO-Ärzte", erklärt der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) in seiner Stellungnahme. Auch die Facharztgruppen, die für Neu-Patienten mehr Geld bekommen, müssen noch bestimmt werden. Als Grund für ihren Widerstand nennen die Hautärzte in ihrer Erklärung ihre chronisch kranken Patienten – also auch die mit Schuppenflechte. „Unsere chronisch kranken Patienten, die häufige Arzttermine benötigen, werden durch die zusätzliche Einführung einer offenen Sprechstunde und durch eine bessere Vergütung bei der Versorgung neuer Patienten stark benachteiligt und die Leidtragenden des Gesetzes sein“, so BVDD-Präsident Dr. Klaus Strömer. Ein zusätzliches Honorar würde zu stark in die Freiberuflichkeit und die unternehmerischen Entscheidungen der Ärzte eingreifen. Strömers Prognose: "Es wird keinen einzigen zusätzlichen Termin geben. Vielmehr werden bisher fest vergebene Termine umgewidmet in offene Termine." Was das Gesetz für Patienten noch so bringt Die bisher schon bestehenden Terminservicestellen werden bis zum 1. Januar 2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle ausgebaut. Das heißt: Auch wer einen Haus-, Kinder- oder Jugendarzt für die dauerhafte Betreuung sucht, kann dann dort Hilfe suchen. Und: Man kann Termine dann auch online und per App vereinbaren. Die überall in Deutschland einheitliche Notdienstnummer 116117 wird rund um die Uhr an jedem Tag erreichbar sein. Wer akut krank wird, kann von der Notdienstnummer an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt werden – solange dort auch Sprechstunde ist. Der Festzuschuss der Krankenkassen für Zahnersatz wird ab Oktober 2020 erhöht – von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Krankenkassen werden dazu verpflichtet, ihren Kunden bis spätestens 2021 eine elektronische Patientenakte anzubieten. Darauf soll dann auch mit Smartphone oder Tablet auf medizinische Daten zugegriffen werden können. Der „Gelbe Schein“ – die Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung – soll ab 2021 vom Arzt nur noch elektronisch an die Krankenassen übermittelt werden. Das Gesetz soll im Mai 2019 in Kraft treten. Den Entwurf gibt es als PDF-Datei.
  13. Wer wegen einer Psoriasis arthritis vom Arzt einen Kurs in Funktionsgymnastik verschrieben bekommt, kann nach einiger Zeit einen Auffrischungskurs besuchen – und auch dann wieder auf Kosten der Krankenkasse. Das Sozialgericht Mainz hat das in einem Urteil bestätigt. Geklagt hatte ein Mann, der wegen seiner Psoriasis arthritis zweimal in der Woche zum Funktionstraining – zur Wassergymnastik – gegangen war. Nach vier Jahren wollte die Krankenkasse die Kosten für einen Auffrischungskurs nicht mehr übernehmen. Die Ablehnung begründete sie damit, dass der Mann die Übungen inzwischen gelernt haben müsste und nun allein, ohne Anleitung durchführen könnte. Nach einem Widerspruch meinte der Medizinische Dienst der Krankenkassen, die Leistung wäre nicht wirtschaftlich. Und: Es stünden Alternativen zur Verfügung. Krankenkasse erkennt keinen Grund zur Ausnahme Daraufhin schrieb die Krankenkasse dem Mann, dass sie keine Ausnahmeindikationen erkennen könnte – zum Beispiel psychische oder kognitive Beeinträchtigungen, die die langfristige Durchführung des Übungsprogramms in Eigenverantwortung nicht möglich machen würde. Dem Kläger wurde empfohlen, auf eigene Kosten ein Sportangebot wahrzunehmen. Der Betroffene klagte gegen die Krankenkasse beim Sozialgericht Mainz. Seine Argumente: Sein Arzt habe ihm die Wassergymnastik verordnet, also bestünde doch eine medizinische Notwendigkeit, das Training wie bisher durchzuführen. Und: Es bestünde die Gefahr, dass er die Übungen falsch ausführt und damit seine Gesundheit erheblich gefährden würde. Außerdem würde das Gemeinschaftserlebnis des Gruppensports positiv wirken. In seiner Klage erklärte der Betroffene, dass er den Bewegungsraum im Schwimmbad nicht ohne weiteres betreten könne. Die Gerätschaften seien weggeschlossen. Ohnehin vergesse er inzwischen vieles. Die Bewegungsabläufe seien so vielfältig, dass er sie sich nicht gut merken könne. Gericht gibt Klage statt – teilweise Das Gericht gab der Klage teilweise statt: Die Richter verurteilten die Krankenkasse, dem Kläger ein Aktualisierungstraining einmal pro Woche für die Dauer eines Jahres zu bewilligen. Die Begründung: Der Gesetzgeber habe dem Kläger grundsätzlich einen Anspruch auf das Erlernen der Funktionsgymnastik in einer Gruppe unter Anleitung eingeräumt. Es sei zwar richtig, dass die Krankenkasse den Wassergymnastik-Kurs nicht mehr finanzieren müsse, wenn der Kläger nach einer gewissen Zeit in der Lage sei, die Übungen auch eigenständig durchzuführen – dann dürfe sie den Kläger auf seine Selbstverantwortung verweisen. Die Selbstverantwortung habe aber Grenzen. Es müsse durch Fachleute sichergestellt bleiben, dass neue medizinische Erkenntnisse bei dem Kläger ankämen und sich bei den Übungen auf Dauer keine Ausführungsfehler einschlichen. Außerdem sei zu überprüfen, ob bei bestimmten chronischen Erkrankungen wegen ihres Fortschreitens neue oder andere Übungen notwendig seien. Daher habe die Krankenkasse nach einigen Jahren wieder ein Funktionstraining zu bewilligen, wenn das dann von einem Arzt ver-ordnet wird. Das Urteil vom 03.11.2015 ist rechtskräftig (Aktenzeichen S 14 KR 458/12).
  14. Rolf Blaga

    Unabhängige Patientenberatung 2.0

    Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland hat seit 2016 einen neuen Träger mit kommerziellem Hintergrund, verändertem Konzept und eigenem Personal. Die gemeinnützigen Betreiber, die zuvor seit 2010 die Patientenberatung entwickelt hatten, mussten ihre Beratungsstellen schließen und erfahrene Mitarbeiter entlassen. Seitdem diese Entscheidung im Juni 2015 durchgesickert ist, protestierten fast alle wesentliche Akteure des Gesundheits- und Sozialwesens heftig und verständnislos dagegen. Eine Online-Petition wurde von knapp 21.500 Personen unterschrieben. Der GKV-Spitzenverband und der damalige Patientenbeauftragte Laumann (CSU) ließen sich davon nicht beeindrucken. Auf den ersten Blick sollte es zahlreiche Verbesserungen geben. Dafür wurden und werden pro Jahr fast 4 Millionen Euro mehr als bisher aus Krankenkassenbeiträgen bereitgestellt. Erst die Zukunft kann zeigen, ob diese Entscheidung letztendlich den Patienten nützt. Zweifel bestehen. Call-Center der Krankenkassen übernahm UPD Für die Jahre 2016 bis 2022 ist nun eine gemeinnützige Tochtergesellschaft der Duisburger Sanvartis GmbH neuer Träger der UPD. Dafür erhält sie jährlich 9 Millionen Euro, während die bisherigen Träger nur einen Jahresetat von 5,2 Millionen Euro hatten. Sanvartis betrieb zum Zeitpunkt der Übernahme der UPD nach eigenen Angaben die Call-Center eines Drittels der Gesetzlichen Krankenkassen und arbeitete außerdem für mehrere Pharmafirmen. Das Psoriasis-Netz hat ausführlich über diesen Fall berichtet. Die "alten" Träger hatten einen Nachprüfungs-Antrag bei der Vergabekammer des Bundeskartellamts gestellt. Der wurde Ende August 2015 abgelehnt. Bei der Ausschreibung seien alle Verfahrensvorschriften eingehalten, so die Kammer. Zudem seien im Angebot der bisherigen Träger selbst Mängel aufgetaucht, die möglicherweise einen Ausschluss nach sich gezogen hätten („Gute Beratung, aber schlecht erreichbar“). Die unterlegenen Träger-Vereine erklärten, darauf zu verzichten, Beschwerde oder Klage einzureichen. Sie könnten bei einem Streitwert von 7 x 9 Mio Euro nicht riskieren, Prozesskosten in Höhe von 300.000 Euro zahlen zu müssen. Ab 2016 bessere Beratung an mehr Orten Die Patientenberatung wird seit 2016 durch eine neu gegründete UPD gGmbH durchgeführt. Dazu erklärte die Sanvartis GmbH: „Ein umfangreiches Regelwerk wird sicherstellen, dass die Sanvartis GmbH keinen Zugriff auf die UPD, deren Geschäftsführer und Mitarbeiter oder deren Daten und das IT-System haben wird.“ Außerdem sei eine umfassende kontinuierliche Überwachung durch eine neutrale Kontrollinstanz vorgesehen. Der Wissenschaftliche Beirat der UPD werde einen „Auditor“ bestimmen, der die Unabhängigkeit überwachen soll. Der Beirat erhalte Weisungsrechte gegenüber der UPD und könne bei Verstößen den Vertrag kündigen. Zukünftig sollen die Zeiten der Telefonberatung verlängert, verstärkt russisch- und türkisch sprechende Dolmetscher und mehr Ärzte und Rechtsanwälte einbezogen und Beratungen an 30 Orten durchgeführt werden. (Quelle: Sanvartis) Erste Erfahrungen aus dem Januar 2016 Der bayerische Rundfunk hat im Januar 2016 einen ersten Bericht über die Sanvartis-UPD veröffentlicht. Darin wurde vor allem kritisiert, dass für die Beratung an 30 Standorten in ganz Deutschland lediglich sechs Vollzeitstellen vorgesehen sind. Das hieße, die Berater hätten an jedem Standort pro Woche nur acht Stunden Zeit für eine persönliche Beratung. Ähnlich knapp würde es für die drei Beratungsmobile: Auch für die seien nur sechs ganztags arbeitende Berater vorgesehen. Die sollen deutschlandweit 100 Kommunen einmal im Vierteljahr anfahren. Da eines dieser Mobile in Bayern stationiert werden solle, blieben für die anderen zwölf Flächen-Bundesländer nur zwei Mobile übrig. Kommentar Das Vergabeverfahren hatte mehr als ein „Geschmäckle“. Es fängt damit an, dass es rechtlich umstritten ist, ob die Neuvergabe der UPD europaweit ausgeschrieben werden musste. Da es nicht um staatliche Gelder geht, sondern um die Verteilung von Beiträgen der Krankenversicherten, wäre auch eine „freihändige“ Vergabe möglich gewesen. Zum Beispiel an die bisherigen Träger – nach öffentlichen Anhörungen und Diskussionen über (unbestritten) notwendige Verbesserungen. Stattdessen wurde hinter verschlossenen Türen entschieden. Lediglich der Wissenschaftliche Beirat der UPD wurde einbezogen, ohne aber selbst mitentscheiden zu können. Nach der endgültigen Entscheidung verließen zwei Mitglieder das Gremium unter Protest. Dieses Verfahren fördert die Politikverdrossenheit und widerspricht dem Leitbild des mündigen Patienten. Aber es nützt vor allem den Interessen der Krankenkassen. Natürlich ist es anrüchig, dass als Bewerber eine Firma zugelassen wurde, die seit Jahren für gesetzliche Krankenkassen arbeitet. Genau deshalb hätte sie aus dem Bieterverfahren ausgeschlossen werden müssen. Mit der Konstruktion, eine neue gemeinnützige GmbH zu gründen, soll ein Interessenkonflikt ausgeschlossen werden. Trotzdem bleibt diese neue UPD gGmbH Teil des Firmenkonsortiums von Sanvartis. Die Firma kann es sich als kommerzielles Unternehmen eigentlich nicht leisten, ihre zahlenden Kunden, d.h. die Krankenkassen, durch allzu deutliche Kritik zu verschrecken. Die UPD hat den gesetzlichen Auftrag, Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzeigen. Das hat die "alte" UPD in ihren jährlichen Berichten an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung gemacht. Es bleibt abzuwarten, ob auch die neue UPD im gleichen Maße die Krankenkassen kritisieren wird. „Wer ein Call-Center ausschreibt, bekommt auch nur ein Call-Center“, befürchteten die Länder-Patientenbeauftragten aus Bayern, Berlin und NRW. Wird sie sich mit fast doppelt so viel Geld nur noch auf reine Beratungstätigkeit konzentrieren – wenn auch auf hohem Nivea? Dann würde sich die gesetzlich vorgeschriebene "Unabhängigkeit" nur noch auf medizinische und juristische Einzelfall-Bewertungen beziehen. Selbst, wenn sich die bisherigen Träger ihr Recht hätten einklagen wollen, war der Streitwert derart hoch, dass das Risiko viel zu groß gewesen wäre. Es scheint selbst gegen staatliches Handeln keine streitwert-unabhängige Klagemöglichkeit zu geben. Nur wer Geld genug hat, kann in so einem Fall gerichtlich klären lassen, was Recht ist. Das eigentliche Dilemma ist, dass eine mit viel Engagement, Geburtswehen und Herzblut entstandene Institution zerschlagen wurde. Bestehende Kontakte, Netzwerke, Projekte mit anderen und qualifizierte Mitarbeiter – alles das wurde einem völlig unnötigen Wettbewerb geopfert. GKV-Spitzenverband und der Bundes-Patientenbeauftragte haben sich für das Konzept eines kommerziellen Anbieters entschieden. Sie hätten aber auch mit den bisherigen gemeinnützigen Trägern und fast doppelt so viel Geld das bestehende Konzept und seine Mängel verbessern können. Natürlich vorausgesetzt, dass die offen für wesentliche Veränderungen (bessere Erreichbarkeit, längere Beratungszeiten, mehr Beratungsorte etc.) gewesen sind. Davon müsste man eigentlich ausgehen. Politik muss handeln Die Fraktionen im Bundestag sind aufgefordert, das Vergabeverfahren nach § 65b SGB V zu präzisieren, damit es frei von Interessenkonflikten, für die Öffentlichkeit transparent und hinsichtlich der Entscheidung demokratisch wird. Auch muss genauer beschrieben werden, was in diesem Zusammenhang "Unabhängigkeit" bedeutet. Da haben die Beteiligten offensichtlich unterschiedliche Vorstellungen. Die Aufgaben einer wirklich unabhängigen Patientenberatung sind ein zu hohes Gut, als dass man sie Partei- oder Krankenkassen-Interessen überlassen darf! Tipps zum Weiterlesen Monitor Patientenberatung 2015, UPD berichtet über Problemlagen im deutschen Gesundheitswesen Unabhängige Patientenberatung: Privater Dienstleister erhält den Zuschlag, SPIEGEL-Online, 4.9.2015 Unabhängige Patientenberatung Deutschland: Vergabekammer bestätigt Übergang an neue Trägerorganisation, Deutsches Ärzteblatt, 4.9.2015 Sanvartis überzeugt mit dem besten Konzept, Stellungnahme der Firma 4.9.2015 Ab 2016 modernes Angebot einer unabhängigen und kostenlosen Beratung für Patienten, Presseerklärung des Bundesgesundheitsministerium und des GKV-Spitzenverbandes, 21.9.2015 Laumann verteidigt Vergabe der Unabhängigen Patientenberatung, Deutsches Ärzteblatt, 21.9.2015
  15. Larissa kann ohne Medikamente weder Haushalt und Familie versorgen noch zur Arbeit gehen. Von der Krankenkasse fühlt sie sich im Stich gelassen. Der Erfahrungsbericht einer Betroffenen. Seit mehr als 20 Jahren leide ich an Gelenkschmerzen, v.a. in der linken Schulter, die regelmäßig auf meine angeblich degenerierte Wirbelsäule und die durch meinen Beruf - ich bin Krankenschwester - entstehenden Belastungen zurückgeführt wurden. 'Therapie' hieß also: "Schlucken Sie mal dieses oder jenes Schmerzmittel", "Gehen sie zur Krankengymnastik", Überlegen Sie sich, ob sie nicht besser den Beruf wechseln". Ziemlich unbefriedigend, fand ich. Aber was sollte ich machen? Während der ersten Schwangerschaft vor 14 Jahren kamen plötzlich Hauterscheinungen dazu, die als ,hormonbedingt' eingestuft wurden: meine Fußsohlen wurden trocken und dort bildeten sich schmerzhafte, tiefe, oft blutende Risse. Bis 1992 änderte sich an diesem Bild trotz ständiger Salbentherapie nichts, dann erschienen als Folge einer Antibiotika-Therapie plötzlich kleine Bläschen in meinen Handinnenflächen und unter den Fußsohlen. Die Diagnose hieß: Allergie. Die Therapie bestand aus weiteren Salben, inzwischen kortisonhaltig, brachte aber auch kaum Linderung. Ungefähr ein Dutzend Hautärzte habe seitdem ,verschlissen' und ebensoviele unterschiedliche Diagnosen gehört, die letzte – nach PE 1996 – war 'Neurodermitis'. Noch immer mit Kortisonsalbe, fuhr ich dann im letzten Sommer zu einer ambulanten Badekur an die Nordsee, wurde dort sehr überraschend mit einer mir bis dahin völlig unbekannten Therapie konfrontiert (heißer Schlick, direkt auf den befallenen Hautstellen) und erlebte zum ersten Mal eine deutliche Besserung. Noch 4 Wochen nach der Heimreise war meine Haut praktisch symptomfrei, obwohl ich ganz bewusst seit Beginn dieser Behandlung auf eine reine Fettsalbe umgestiegen war. Danach erschien das Ekzem allerdings langsam wieder. Im Mai diesen Jahres erkrankte ich an einem Virusinfekt, in dessen Verlauf plötzlich alle Gelenke rheumatische Veränderungen aufwiesen, besonders schlimm waren die Knie- und Fingergelenke sowie (mal wieder) meine linke Schulter betroffen. Zudem breitete sich das Ekzem schlagartig über den gesamten Körper aus, einzige Ausnahme Oberarme und Gesicht. Der Verdacht auf Lupus erythematodes stand im Raum, hat sich aber zum Glück nicht bestätigt, dafür hieß es dann 'Psoriasis pustulosa plantaris mit Gelenkbeteiligung'. Dank Kortison – diesmal nicht nur in der Salbe – sind die Hauterscheinungen zurückgegangen, zur Zeit sind wie immer die Fußsohlen betroffen, dazu gibt es einige Herde an den Unterschenkeln und -armen, in den Handinnenflächen sowie einen am Rücken. Schlimm ist nur, dass die Schmerzen in den Gelenken kaum zurückgehen. Ohne Medikamente bin ich nicht in der Lage, meinen 5-Personen-Haushalt zu versorgen, an 'zur Arbeit gehen' ist überhaupt nicht zu denken. Außerdem habe ich durch die Kortisoneinnahme leider ziemlich viel an Gewicht zugelegt, das ich gern wieder loswürde, schaffe es aber allein nicht. Aus diesen Gründen rät mir mein Hausarzt zu einer erneuten Kur, diesmal stationär, und wenn möglich wieder in Horumersiel (oder einem anderen Ort, an dem es diese Schlickpackungen gibt). Leider spielt meine Krankenkasse da überhaupt nicht mit. Alle haben zwar Verständnis für meine Situation, aber eine Kur wird bisher nicht genehmigt. Eher würde man mir auf unbestimmte Zeit eine Haushaltshilfe genehmigen, ich könne ja auch einen vorläufigen Rentenantrag stellen – und den Entzug, wenn ich irgendwann dann doch mal medikamentenabhängig geworden bin, zahlt man sicher auch... Ich bin sauer! Heute morgen hat man mir – nach langen Kampf – zumindest einen Kurantrag für die BfA mitgegeben. Ich habe ihn auch ausgefüllt und werde ihn abschicken, obwohl ich genau weiß, daß der Rentenversicherungsträger bei Psoriasis nicht zuständig ist (wovon meine Krankenkasse angeblich ebensowenig weiß wie von der Möglichkeit, bei dieser Erkrankung auf die 4-jährige Sperrfrist zu verzichten!) Ich bin mal gespannt, wie das weitergeht. Zermürben lasse ich mich durch diese Hinhalte-Taktik nicht so schnell. Mit freundlichen Grüßen Larissa (39)
  16. Smartphone-Apps der Krankenkassen machen mit einigen Fingertipps möglich, was früher nur per Brief klappte. Doch einige Apps auch von großen Krankenkassen gehen sehr lax mit sensiblen Nutzerdaten um – darunter die der Barmer und der IKK classic. Computer-Bild selbst geht auch nicht zimperlich mit dem Einbau von Tracking-Pixeln um, aber das ist ein anderes Thema.
  17. Krankenkassen waren lange leicht angestaubte Unternehmen. Die großen hatten Filialen, in die man mit seinem Problem auch mal reingehen konnte und sein Anliegen von Mensch zu Mensch vortragen konnte. Heute versuchen Krankenkassen, cool 'rüberzukommen. Ab und an schicken sie einem mal einen Brief zum Beispiel mit dem Organspende-Ausweis, ansonsten beschränkt sich der Kontakt für viele auf den Abzug der Krankenkassenbeiträge vom Konto oder der Gehaltsabrechnung. Jetzt kämpfen Krankenkassen um Kunden. Aber allzu krank sollen die am besten auch wieder nicht sein, denn dann kosten sie mehr Geld. Und wir sind Kunden, nicht mehr Patienten. Dieser Artikel beschäftigt sich damit, wie unser Gesundheitswesen wurde, wie es ist. Er beginnt nicht beim Urschleim, sondern in den 1990-ern. Es geht um Einflussname von Parteien und wirtschaftliche Interessen, die einen riesigen, nur noch kaum steuerbaren Tanker geschaffen haben. Wer mag, kann sich den Artikel vorlesen lassen.
  18. Wer gesetzlich versichert ist, sollte sich rechtzeitig vor jedem Jahreswechsel bei seiner Krankenkasse über die Zuzahlungsbefreiungen für das kommende Jahr informieren. Darauf wies der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin. Apotheken ziehen die Zuzahlungen zu Arzneimitteln für die Krankenkassen ein. Das gilt nur dann nicht, wenn der Arzt auf dem Rezept einen Befreiungsvermerk eingetragen hat oder wenn der Patient einen entsprechenden in der Apotheke vorzeigen kann. Von der Zuzahlung befreit wird, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im Kalenderjahr schon 2 Prozent seines Jahresbruttoeinkommens für Zuzahlungen geleistet hat (und nicht chronisch krank ist) oder chronisch krank ist und im Kalenderjahr schon mehr als 1 Prozent seines Jahresbruttoeinkommens für Zuzahlungen geleistet hat Im Jahr 2011 zum Beispiel waren in Deutschland 7,4 Millionen Patienten von der Zuzahlung befreit. Davon sind 6,9 Millionen chronisch krank. 500.000 Patienten haben die so genannte Belastungsgrenze von 2 Prozent ihres Jahresbruttoeinkommens überschritten. Zuzahlungen sind bei der Krankenkasse oft für Krankenhausbehandlung, Heil- und Hilfsmittel, Rehabilitation oder Fahrkosten zu leisten. Bei den Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises des Arzneimittels – mindestens sind es 5 Euro, höchstens 10 Euro. Es sind jedoch nie mehr als die eigentlichen Kosten des Arzneimittels vom Patienten zu entrichten. Pro Arzneimittel wurden im Jahr 2012 durchschnittlich 2,60 Euro zugezahlt. Apotheken sind darauf vorbereitet, Einzelquittungen über Zuzahlungen auszustellen oder zum Beispiel bei Kundenkarten am Jahresende Sammelquittungen auszudrucken. Auf der Internetseite www.aponet.de gibt es einen Zuzahlungsrechner. Berechnet wird auch die entsprechende Belastungsgrenze.
  19. Redaktion

    Links und Artikel zum Thema Krankenkasse

    Was Sie über Zuzahlungen und Erstattung bei Arzneimitteln wissen sollten - Informationsblatt des Bundesministeriums für Gesundheit Was Sie über Zusatzbeiträge und Sozialausgleich wissen sollten - Informationsblatt des Bundesministeriums für Gesundheit Wahltarife der Krankenkassen - Informationsblatt des Bundesministeriums für Gesundheit Interessante Artikel zum Thema Wenn die Krankenkasse einen Antrag ablehnt (Die Welt, 06.07.2014) Wer bei der Krankenkasse etwas beantragt, tut das allermeist nicht, weil ihm langweilig ist. Doch oft genug kommt alsbald die Ablehnung ins Haus. Das ist aber nicht das Ende der Fahnenstange. Wer welche Möglichkeiten zum Einspruch hat, wird in diesem Artikel erklärt. Debeka-Versicherte können bei teuren Medikamenten Bürokratie umgehen (Pharmazeutische Zeitung, 02.07.2013) Debeka-Versicherte müssen für sehr teure Arzneimittel (über 1000 Euro) künftig nicht mehr in Vorleistung treten. Sie können die Abrechnung stattdessen Apotheke und Versicherung überlassen. Wenn Kassen ihre Patienten allein lassen (Handelsblatt, 23.02.2013) Die Krankenkassen zahlen ihren Kunden nicht immer so viel wie gedacht. Manchmal tricksen sie sogar. Wie sich gesetzlich Versicherte dagegen wehren können. Interessant sind die Erklärungen am Ende des Artikels.
  20. Claudia Liebram

    Totes Meer – Urlaub von der Schuppenflechte

    Totes Meer – das ist für viele Psoriasis-Patienten ein Versprechen; ein Ort, an dem sich ihre Haut einmal von der Schuppenflechte erholen kann. Die Behandlung dort ist sehr vielversprechend. Die meisten kommen mit einer deutlichen Abheilung oder oft sogar mit einer völlig erscheinungsfreien Haut zurück. Die Behandlung der Schuppenflechte am Toten Meer ist anstrengend. Deshalb kann ein Kuraufenthalt dort nicht als Urlaub betrachtet werden. Die Zeit in der prallen Sonne steigert sich von fünf Minuten bis zu mehreren Stunden. Zwei- bis dreimal am Tag steht ein Bad im Toten Meer an. Danach spült man sich unter der Süßwasser-Dusche ordentlich ab. Wichtig ist: Es darf sich am Körper nicht eine einzige, noch so winzige "offene Stelle" finden. Das Salzwasser lässt die Stellen sonst wahnsinnig brennen. Laut verschiedenen Ärzten ist es auch nicht unbedingt das Salzwasser, das der Schuppenflechte hilft, sondern die Kombination aus Klima, Mineralien auch in der Luft und eben dem Wasser. Eine feste Größe im Stadtbild des Kurortes Ein Bokek in Israel ist das "Solarium", womit hier ein nach Männern und Frauen getrennter FKK-Bereich gemeint ist, der nur von den Hautkranken genutzt wird, so dass niemand seine Stellen verstecken muss. Hier sind Liegen, Ventilatoren und einige Sonnendächer aufgebaut. In einem eigenen Artikel berichten wir über Erfahrungen mit dem Aufenthalt am Toten Meer in Jordanien. Salben am Toten Meer bestehen vor allem aus Vaseline, die die Schuppen löst. Wer eine Psoriasis auf dem Kopf hat, trabt einmal am Tag zur Schwester, um sich die Creme auf dem Kopf einschmieren zu lassen. Wer irgend kann, sollte sich vor der (Tor-)Tour in Deutschland im Solarium vorsichtig vorbräunen. Dann ist die Sonnenbrand-Gefahr kleiner. Totes Meer hat auch Nachteile Doch es gibt auch Nachteile. Der größte ist das Klima. Eigentlich ist es am Toten Meer nur im April und Mai sowie Mitte September bis Mitte Oktober erträglich. Wenn bei uns Sommer ist, sind die Temperaturen am Toten Meer nicht auszuhalten, was 40 bis 45 °C bedeutet. Das Wasser ist dann ebenfalls 40 °C warm - also keine Erfrischung. Den Flug oder besser die Kontrollen davor kann man getrost auch als Nachteil bezeichnen, denn die Israelis haben schreckliche Angst vor Bombenattentaten, und so fragen sie jedem Gast Löcher in den Bauch, und das nicht immer freundlich. In den letzten Jahren sind immer mehr Hotels gebaut werden. Damit einher geht ein zuweilen recht lautstarkes "Amüsement". Wer für vier Wochen ans Tote Meer fährt, muss sich klarmachen: Im Kurort gibt es nichts als Hotels, kein einziges privates Haus, nur Einkaufszentren, Bars und Imbiss-Läden sorgen da noch für Abwechslung. Die Hotels sind stets bemüht, kleinere und größere Veranstaltungen in ihren Häusern anzubieten. Insgesamt empfiehlt es sich, genügend Literatur oder andere Abwechslung einzupacken. Wasser muss man am Toten Meer ständig bei sich haben und trinken: drei bis sechs Liter am Tag, und auch dann, wenn man keinen Durst verspürt. Wer nicht genügend Wasser in sich "hineinpumpt", bekommt einen Kreislaufkollaps. Kur am Toten Meer beantragen Eine Kur am Toten Meer – korrekt: eine Rehabilitation – kann noch immer von der Krankenkasse bezahlt werden. Dazu gehe man zunächst zu seiner Krankenkasse und lässt sich einen Antrag auf eine Reha-Maßnahme geben. Nicht abwimmeln lassen! Krankenkassen behaupten oft, sie seien dafür nicht zuständig. Das stimmt nicht. Mit dem Antrag geht's zum behandelnden Hautarzt. Der muss den Bogen ausfüllen und vor allem gut begründen, warum die Schuppenflechte in Deutschland nicht mehr zu behandeln ist. Die meisten Krankenkassen wollen auch alle bisherigen Kuraufenthalte in Deutschland aufgezählt wissen und setzen voraus, dass man mindestens zweimal in seinem Leben schon in den Grenzen unserer Republik eine Reha hinter sich gebracht hat. Der Bogen gehört dann wieder per Brief oder persönlich zur Krankenkasse. Die lässt sich dann meist ein paar Wochen Zeit, bevor sie den Antrag entweder gleich ablehnt oder den Patienten zum Medizinischen Dienst der Krankenkassen einlädt. Letzteres ist schon mal gut, doch sollte man bei der Terminvereinbarung darauf dringen, einen Dermatologen vor sich sitzen haben zu wollen. Wird der Antrag abgelehnt, ist noch lange nichts verloren: Es lohnt sich, gegen den Bescheid Berufung einzulegen. Wie das geht, steht in einem Merkblatt, das unbedingt bei der Ablehnung dabei sein muss. Schickt der Medizinische Dienst eine Ablehnung ins Haus, ist ein Widerspruch genau so sinnvoll. Es geht um viel Geld und am Ende um eine mögliche Linderung der Schuppenflechte über Monate. Schickt der Medizinische Dienst dagegen die Bewilligung, ist zunächst die Freude groß. Dann muss sich der potentielle Israel-Reisende einen Reiseveranstalter suchen, der die Reise organisiert. Damit ist der größte Teil der Arbeit schon geschafft. Es gibt Reiseanbieter, die sich auf Kurreisen ans Tote Meer spezialisiert haben und sich mit dem Antrag und der Abrechnung gut auskennen. Die findest du in unserem Adressbuch. Tipps zum Weiterlesen Angebote für Gruppenreisen Für einen Antrag bei der Krankenkasse: Argumente für eine Reha am Toten Meer in Israel Für dich gelesen: Was anderswo über das Tote Meer zu lesen war Tipps: Einreise, Geld und andere Hinweise Wer darf nicht ans Tote Meer? Was ist sonst noch zu beachten? Klima & andere Daten
  21. Im Postkasten des Psoriasis-Netzes landete die Frage eines Lesers. Weil diese gar nicht so selten auftreten dürfte, beantworten wir sie öffentlich: Frage: Ich soll demnächst ein Hörgerät bekommen. Weil ich aber Schuppenflechte in den Ohren habe, will ich nur ein offenes Hörgerät haben und keines, das man in den Ohrmuscheln selbst tragen muss. Dieses Hörgerät-Modell ist aber teurer, als die Standardausführung. Zahlt die Krankenkasse mir mehr zu, wenn ich das teuere Gerät nehmen muss? Antwort: Grundsätzlich gilt: Wenn Sie aus medizinischen Gründen ein teueres, außen anliegendes Hörgerät benötigen, als normalerweise üblich und Sie deshalb von der Krankenkasse fordern, Ihnen diese Mehrkosten zu erstatten, müssten Sie ein entsprechendes ärztlichen Attest vorlegen. Ihr Arzt müsste Ihnen attestieren, dass Sie eine ausgeprägte Psoriasis in der Ohrmuschel haben. Ein handelsübliches Hörgerät würde die Psoriasis-Stellen reizen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich die Plaques in Ihrem Ohr deutlich verschlimmern ("Köbner-Effekt"). Außerdem ist davon auszugehen, dass sie wegen des starken Juckreizes im Ohr ständig ihr Hörgerät in der Ohrmuschel berühren und dessen Lage verändern. Dadurch wird der Effekt des Gerätes, nämlich die Hörfähigkeit zu verbessern, vermindert oder sogar völlig ausgeschaltet. Auf jeden Fall sollten Sie mit dem Hörgeräte-Akustiker, bei dem Sie das Gerät kaufen wollen, darüber sprechen. Der weiß eigentlich am allerbesten, was die Kassen in welchem Fall erstatten und wie Sie gegenüber der Krankenkasse argumentieren müssen, damit diese die Mehrkosten übernimmt. Wenn das nicht ausreicht, sollten sich eine Beratungsstelle suchen, die Ihnen sagt, welche Kosten die Krankenkasse übernehmen muss. Das macht entweder die Verbraucherzentrale in Ihrer Region oder aber einer der Sozialverbände. Bei den Sozialverbänden ist die Erstberatung stets kostenlos. Deine Erfahrung? Hast du ein Hörgerät und Schuppenflechte im Ohr? Wie kommst du mit der Kombination zurecht? Teile deine Erfahrungen doch in unserem Forum mit.
  22. Menschen mit schweren und chronischen Hautkrankheiten müssen Harnstoffpräparate weiterhin aus der eigenen Tasche bezahlen. Ein Antrag von Patientenvertretern, den Wirkstoff in die Liste der erstattungsfähigen Präparate aufzunehmen, wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen abgelehnt. Der damalige Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Dr. Rainer Hess, blieb stets bei seiner harten Linie: Harnstoff ist für ihn und für Mitglieder des Ausschusses zu "gewöhnlich". "Die Nähe zur Pflege ist zu stark, das ist der entscheidende Punkt", erklärte Hess bei einer Pressekonferenz. Harnstoffpräparate seien nicht für die Behandlung von schweren Hautkrankheiten zugelassen. Außerdem sei es kein "wissenschaftlich abgesicherter Therapiestandard". Die Studienlage sei zudem nicht ausreichend. Für Hess und seine Kollegen sind Harnstoff-Mittel nicht besser als Pflegemittel aus der Drogerie. Nur Menschen mit Ichthyose konnten noch auf eine Revidierung des Urteils hoffen, was dann im Jahr 2005 auch geschah. Im Unterausschuss wurde von 80.000 bis 100.000 Ichthyose-Betroffenen ausgegangen. Zur Erinnerung: Von einer Schuppenflechte sind zwei Millionen Menschen in Deutschland betroffen. Patientenvertreter dringen beim Gemeinsamen Bundesausschuss immer wieder darauf, dass die Experten auch die Lebensqualität der Betroffenen berücksichtigen. Dazu gehört nach Auffassung der Patienten auch, dass Nebenwirkungen abgemildert oder neue Krankheitsschübe hinausgezezögert werden. Die Verbände der Hautärzte sind auf Seiten ihrer Patienten: "Ein Jahr nach dem Ausschluss rezeptfreier Arzneimittel sehen wir eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei schwer erkrankten Psoriatikern" erklärten damals der Bundesverband der Deutschen Dermatologen und die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG). Eine Begleitbehandlung mit Harnstoff bei schweren und lebenslangen Hauterkrankungen wird nach einer Erhebung der DDG in sämtlichen EU-Ländern außer Portugal anstandslos von der Solidargemeinschaft getragen. "Dies ist auch ökonomisch sinnvoll, weil sie eine Verschlimmerung der Erkrankung und damit höhere Folgekosten für die Versichertengemeinschaft vermieden werden", betonen die beiden Hautarztverbände.
  23. Claudia Liebram

    Sammle, Schuppi, sammle!

    Ein Zettelkästchen gehört seit dem 1. Januar 2004 zur Grundausstattung jedes Psoriatikers: Jede Quittung für jede noch so kleine Zuzahlung sollte darin landen. Die Gesundheitsreform von 2004 betraf vor allem die chronisch Kranken. Wichtigste Aufgabe für jeden einzelnen ist seither das Sammeln. Am besten schreibt sich der Kranke irgendwo groß hin, wie hoch das Bruttoeinkommen im Vorjahr war und wieviel ein Prozent davon sind. Dann heißt's rechnen, rechnen, rechnen. Sobald die Zuzahlungen zusammen mehr als ein Prozent von diesem Jahreseinkommen ausmachen, ist der Gang zur Krankenkasse fällig. Ab dann ist der Kranke nämlich für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit. Hoffen wir. Ist Psoriasis eine "schwerwiegende chronische Erkrankung"? Wer schon eine Bescheinigung für eine Befreiung hat, kann und muss sie jedes Jahr aufs Neue ab 1. Januar vergessen. Niemand wird vom Sammeln ausgenommen. Zwar hieß es in der "Reform", chronisch Kranke müssten von vornherein nur ein Prozent Zuzahlung leisten. Doch bis zum Start war nicht klar, wer als Chroniker galt. Der Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen hatte ein Modell vorgeschlagen, bei dem der "gewöhnliche" Psoriatiker nur noch mit den Ohren schlackern konnte: Danach gilt als "schwerwiegend chronisch krank", wer mindestens zweimal im Quartal wegen seiner Krankheit zum Arzt geht und in den letzten zwei Jahren stationäre Krankenhaus-Aufenthalte nachweisen kann. Doch welcher Psoriatiker mit einem "normalen" Job, den er jederzeit verlieren kann, leistet es sich, alle zwei Jahre für mehrere Wochen zu fehlen? Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hatte damals früh signalisiert, dass sie der Empfehlung der Ärzte und Krankenkassen nicht folgt – und ohne ihr "Ja" wurde das Gesetz (zum Glück) nicht Gesetz. "Schon jetzt ist klar, dass diese Richtlinie so nicht in Kraft treten wird", schrieb das Bundesgesundheitsministerium zuvor auf die Fragen des Psoriasis-Netzes. "Chronisch schwerkranke Menschen können sicher sein, dass sie im Kalenderjahr von weiteren Zuzahlungen befreit werden, wenn sie ein Prozent des Bruttoeinkommens an Zuzahlungen erreicht haben." Axel Wunsch, Pressesprecher der Barmer-Ersatzkasse, erklärte noch etwas: "Der Bundesausschuss muss noch klären, ob die Ein-Prozent-Regelung nur für den chronisch Kranken selbst oder den gesamten Familienverbund - also für im Haushalt lebende berücksichtigungsfähige Angehörige – gilt." Zuzahlungen im Krankenhaus, bei Reha-Leistungen oder Hilfsmitteln zählen ebenfalls in die Ein-Prozent-Rechnung. Das Gesundheitsministerium hatte eine Internetseite zur "Reform" ins Netz gestellt. Auch am Telefon konnte jeder kostenlos seine Fragen loswerden – doch die "Reform" fand anscheinend nicht freitags statt, dann nämlich ging niemand ans Service-Telefon. Selbstbewusste Patienten können von ihrem Arzt zudem eine Quittung verlangen und nachsehen, was er mit der Krankenkasse abrechnet. Da die Ärzte jedoch nicht dazu verpflichtet sind, die Quittungen von selbst herauszugeben, könnten sie eine solche Bitte auch als Misstrauen auffassen. Vorteile der "Reform" Ein Vorteil ergab sich übrigens denn doch aus der Gesundheitsreform: Krankenhäuser dürfen seither ihre Leistungen künftig auch ambulant anbieten. So kann der Psoriatiker Angebote in Universitäts- oder Reha-Kliniken nutzen, für die er bisher auf Station "einfahren" und krankgeschrieben werden musste. Außerdem muss sich jeder, der im Gesundheitswesen arbeitet, weiterbilden. Ein Arzt muss Fortbildungen besuchen, weil er sonst weniger verdient. Nur die Zahl der Hauterkrankungen wird nicht abnehmen - und so können sich die Fortbildungen nicht immer um Psoriasis drehen. Medizinische Versorgungszentren mit Ärzte aus verschiedenen Fachrichtungen sollen zugelassen werden. Das könnte für den Psoriatiker interessant werden, weil Hautarzt und Rheumatologe die Röntgen- und Blutwerte oder Medikamenten-Wechselwirkungen ihrer Patienten dann eher vergleichen können, weil die Wege kurz sind. Krankenkassen können chronisch Kranke mit Bonus-Programmen "belohnen": Wenn die Patienten an diesen Programmen teilnehmen, werden sie nicht nur spezieller betreut, lernen sie nicht nur etwas - nein, sie können auch Geld sparen. Die AOK plant kein Programm eigens für Psoriatiker. Doch die Schuppenflechte ist ja meist nicht die einzige Krankheit, die man hat. Für Diabetiker beispielsweise sind nicht nur bei der AOK Programme im Angebot. Axel Wunsch von der Barmer sagt deutlich: "Wir können uns durchaus vorstellen, in Zukunft auch Patienten mit Psoriasis die innovative Form der integrierten Versorgung anzubieten." Ansonsten gibt es von der Barmer ein "Fünf-Sterne-Programm", wo vor allem jene belohnt werden, die an Gesundheitskursen oder Früherkennungs-Untersuchungen teilnehmen. Damit sammeln die Versicherten Punkte, die sie - wenn genug zusammengekommen sind - in Sachprämien umwandeln können. Zuzahlung für Medikamente und Heilmittel Grundsätzlich sollen Patienten bei allen Leistungen durchschnittlich zehn Prozent zuzahlen - mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro pro Medikament. Das heißt: Für Medikamente, die bis zu 50 Euro kosten, muss man dann pauschal fünf Euro zuzahlen. Bei Preisen von 50 bis 100 Euro müssen zehn Prozent der Kosten übernommen werden. Kostet ein Medikament 75 Euro, werden 7,50 Euro fällig. Liegt der Arzneimittelpreis über 100 Euro, ist die Zuzahlung auf zehn Euro begrenzt. Dieselbe Zuzahlungsregel gilt grundsätzlich auch für Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Rollstuhl. Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Dazu gehören auch Ernährungssonden oder Windeln bei Inkontinenz. Dabei muss der Patient zehn Prozent je Verbrauchseinheit draufzahlen, aber maximal zehn Euro pro Monat. Zehn Euro müssen Patienten auch pro Tag im Krankenhaus zuzahlen - allerdings für maximal 28 Tage im Jahr. Die gleiche Summe wird täglich bei stationärer Vorsorge und Rehabilitation fällig. Bei Anschlussbehandlungen gilt wiederum die Grenze von 28 Tagen. Fahrtkosten zur ambulanten Versorgung werden mit wenigen Ausnahmen nicht mehr erstattet. Problemfall Pflegesalben Prinzipiell muss sich der Psoriatiker seine Pflegesalben künftig selbst kaufen - und die verbrauchen sich bei den meisten Psoriatikern sehr schnell. Auf Rezept gibt es die Pflegesalben nur, wenn sie in eine Ausnahme-Liste der Arzneimittel-Richtlinien nach Pragraph 34 des Sozialgesetzbuches V aufgenommen wurden. Obendrein zählen alle Pflegesalben und alle Medikamente, die man selbst kauft, nicht in die Ein-Prozent-Zuzahlung-Rechnung. "Der Gesetzgeber wollte, dass der Versicherte diese Arzneimittel selber trägt", so Udo Barske, Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes. Auch Axel Wunsch von der Barmer bestätigt, dass die Pflegesalben - wenn der Bundesausschuss sie nicht auf die Ausnahme-Liste setzt - zum einen vollständig selbst bezahlt werden müssen und dann auch nicht in die Zuzahlungs-Summe gerechnet werden können. Wer nun denkt, "meine Salbe wird sowieso vom Apotheker angerührt", ist nicht auf der sicheren Seite: "Für sogenannte Rezepturarzneimittel gelten dieselben Kriterien wie für Arzneimittel in Fertigpackungen", erklärt Udo Barske. "Es kommt also auf die angerührte Salbe im Einzelfall an." Das Bundesgesundheitsministerium meint: "Nicht verschreibungspflichtige Medikamente sollen bei schwerwiegenden Erkrankungen weiter erstattet werden, wenn sie zum Therapiestandard gehören. Dazu wird die Selbstverwaltung einen Katalog erstellen. Nach dem gegenwärtigen Stand ist davon auszugehen, dass die notwendigen Medikamente auch für die Psoriasis-Behandlung weiterhin von den Krankenkassen übernommen werden." Praxisgebühr Jeder Besuch bei einem Facharzt - also beim Hautarzt oder Rheumatologen - kostete 10 Euro im Quartal, zu bezahlen waren sie beim jeweiligen Arzt. Umgehen ließ sich das, wenn man erst zum Hausarzt lief und dort Überweisungen abholte. Oder: Überwies der Hautarzt an den Rheumatologen (oder umgekehrt), kostete es nicht noch einmal extra. Sprich: Jeder musste sich aussuchen, welchen Arzt er zu seinem Hauptarzt erklärt. Der musste ihn dann zu den Fachärzten überweisen. Inzwischen ist die Praxisgebühr schon wieder Geschichte. Das Gesundheitsministerium beschied gegenüber dem Psoriasis-Netz: "Ein Ziel des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes ist es, die Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe zu verbessern. Ein Patient ist gut beraten, sich einen Hausarzt zu wählen, der an notwendige Fachärzte überweisen kann. Suchen Patienten erstmalig im Quartal einen Hautarzt auf, können diese notwendige weitere Überweisungen vornehmen." Wie berechnet sich die Zuzahlungsgrenze? Sozialhilfeempfänger dürfen nicht mit mehr als zwei Prozent des Regelsatzes belastet werden. Bei der derzeitigen Rechtslage müssten sie nur Kosten bis etwa 70 Euro im Jahr übernehmen. Die Obergrenze von Familien kann durch extra Freibeträge gedrückt werden. Pro Kind können 3.648 Euro vom Nominaleinkommen abgezogen werden, für einen nicht erwerbstätigen Ehepartner noch einmal 4347 Euro. Grobe Richtlinie bleibt das Vorjahreseinkommen, wovon ein Prozent für die Gesundheit aufgewendet werden müssen – vorausgesetzt eben, die Psoriasis wird als chronische Krankheit anerkannt. Quellen: taz (9.12.03), AP, dpa, Bundesgesundheitsministerium, AOK-Bundesverband, Barmer Ersatzkasse
  24. Redaktion

    Sparen für die Pflegecreme

    Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat im Jahr 2004 die erste Fassung einer neuen Ausnahmeliste beschlossen – eine Liste, auf der steht, welche Dinge die Krankenkasse noch bezahlt, obwohl sie nicht rezeptpflichtig sind. Für Menschen mit Schuppenflechte sind seither vor allem Pflegecremes und -salben ein zweifelhaftes Privatvergnügen. Auf der Liste taucht nur noch Salicylsäure auf, die der Hautarzt in Cremes zum Entschuppen mixen lassen darf. Salicylsäure ist nicht jedermanns Sache. Mancher mag sie nicht, mancher verträgt sie schlicht nicht. Vorher hatten auf der vorläufigen Liste noch Präparate mit Harnstoff gestanden, wenn dessen Anteil über zehn Prozent betrug. Diese Pflegecremes muss nun jeder selbst bezahlen. Konkret schätzte Dr. Matthias Augustin, damals noch an der Freiburger Universität beschäftigt, dass jeder Hautkranke Belastungen "im vierstelligen Euro-Bereich" auf sich nehmen müsse. "Damit scheint eine Behandlung der Patienten gemäß unseren Leitlinien nicht mehr möglich", hieß es aus dem Vorstand des Berufsverbandes Deutscher Dermatologen. Dr. Erich Schubert, damals Chef der Ärzte-Vereinigung, wundert sich: Im Dezember 2003 standen die Basis-Medikamente der Hautärzte für die Intervall-Therapie sowie harnstoffhaltige Mittel oder Balneo-Therapeutika noch in den Plänen für die Ausnahmeregelung. Außerdem hätte der Bundesausschuss für sich den Anspruch erhoben, nach "evidencebasierten Gesichtspunkten" zu urteilen, also nach wissenschaftlich fundierten und bewiesenen Aspekten. Diesen Anspruch sieht Dr. Schubert nicht erfüllt. "Die Pflegepräparate sind eindeutig Therapiestandard", bestätigte Dr. Marlies Volkmer, Hautärztin und damals Bundestagsabgeordnete. Sie wollte dann das Gespräch mit der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt suchen. Auch für Menschen mit Psoriasis arthritis sieht es in der Regelung nicht besser aus: Für sie bezahlen die Krankenkassen nur noch synthetischen Speichel zur Behandlung der Mundtrockenheit und synthetische Tränenflüssigkeit.
  25. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Arzneimittel nicht bezahlen, die nur in anderen Staaten der Europäischen Union, nicht aber in Deutschland zugelassen sind. Das ist auch mit europäischem Recht vereinbar, urteilte das Bundessozialgericht (Aktenzeichen B 1 KR 21/02 R). Bei einer Klage ging es um ein Medikament gegen Krebs, das nur in den Niederlanden und Österreich zugelassen war. In Deutschland war die Zulassung 1997 abgelehnt worden. Daher weigerte sich die Krankenkasse, die Kosten von umgerechnet 6430 Euro zu tragen. Zu Recht, meint das BSG: Zwar sei es arzneimittelrechtlich zulässig, dass Patienten für den Eigengebrauch Arzneimittel einführen, die nur in anderen EU-Staaten zugelassen sind. Die Krankenkassen müssten aber nur bei einer auch in Deutschland gültigen Zulassung bezahlen. Dies sei mit europäischem Recht vereinbar, weil es den Herstellern freistehe, bei der europäischen Zulassungsbehörde eine Zulassung für die gesamte EU zu beantragen. Dies habe der Hersteller nicht getan. Das deutsche wie auch das EU-Zulassungsverfahren würden aber unterlaufen, wenn Hersteller sich ein einzelnes EU-Land für die Zulassung herauspicken könnten. Quelle: Nachrichtenagentur AFP, 18.05.04
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