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Nach langer Pause wieder hier mit vielen Problemen
PseudoTom posted a topic in Psoriasis arthropatica
Hallo zusammen, ich war hier Jahre nicht aktiv und hatte eigentlich auch keine Beschwerden oder Probleme (zum Glück), doch nun würde ich mich sehr über eure Hilfe, Tipps und Unterstützung freuen. Ich fasse kurz zusammen: Ich bin 53 Jahre jung und habe seit 2013 Psoriasis Arthritis, nach anfänglichen Schwierigkeiten konnte ich gut damit leben und arbeiten. Habe auch einen GdB 50 seit 2015. Ich bin dann 2015 umgezogen und habe somit auch meinen Rheumatologen wechseln müssen. Schleichend wurden dann Kortison Tabletten und ähnliches abgesetzt. Alles gut.......bis auf die letzten, sagen wir 2 Jahre. Beruflich muss ich sagen, habe ich als Klempner einen wirklich schweren Beruf, überwiegend kniend und körperlich sehr anstrengend. Es häufen sich also die Krankmeldungen und richtig schlimm ist es nun dieses Jahr und die letzten 6 Monate. Brennen in den Gelenken (Handgelenk, Schulter und Ellenbogen ), beide Knie wurden bzw. werden operiert wegen Meniskusriss (nach OP keine Besserung), ich komme mir eben vor wie ein alter Mann. Übrigens habe ich seit Februar ständig Tinitus, was mich wahnsinnig macht und bisher niemand erklären konnte. Und das Ganze hat sich eigentlich erst seit meinem Umzug so entwickelt, was auch mit dem neuen Job zu tun hat, der mir einfach immer schwerer fällt. Naja, derzeit bin ich seit 3 Wochen krankgeschrieben und mein Chef sagte mir, ich solle mir langsam etwas anderes suchen oder Ausschau halten, weil die Belastung einfach zu groß ist, da sind wir einig. Meine Rheuma Tante hat nun mit mir einen Reha Antrag gestellt, hoffe das wird genehmigt und hilft mir. Meine erste und letzte Reha ist 7 Jahre her. Mich beschäftigt, mehr als meine Gesundheit, wie geht weiter, beruflich und finanziell. Was kann ich tun, mit stehen nun noch die Reha und meine 2. Knie OP bevor, die kommen Anfang 2021 auf mich zu. Habt ihr einen Rat, wie ich mich einvernehmlich mit meinem Chef einigen kann und das Arbeitsverhältnis so beenden, dass ich keinerlei Schaden bzw. Sperren später erwartet muss? Danke für eure Zeit und eventuelle Antworten- 10 replies
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Allgemein wird im "Wegweiser Sozialrecht - Basiswissen für Patienten mit einer chronisch-entzündlichen Erkrankung" informiert über Schwerbehinderung, Rehabilitation, Erwerbsminderungs-Rente und die jeweils zuständigen Behörden. Konkrete Hinweise für Menschen mit chronisch-entzündlichen Krankheiten wie Psoriasis oder Psoriasis arthritis gibt es nicht. Siehe ergänzend auch: "Wird man mit Psoriasis als Behinderter anerkannt?"
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Was Sie über Zuzahlungen und Erstattung bei Arzneimitteln wissen sollten - Informationsblatt des Bundesministeriums für Gesundheit Was Sie über Zusatzbeiträge und Sozialausgleich wissen sollten - Informationsblatt des Bundesministeriums für Gesundheit Wahltarife der Krankenkassen - Informationsblatt des Bundesministeriums für Gesundheit Interessante Artikel zum Thema Wenn die Krankenkasse einen Antrag ablehnt (Die Welt, 06.07.2014) Wer bei der Krankenkasse etwas beantragt, tut das allermeist nicht, weil ihm langweilig ist. Doch oft genug kommt alsbald die Ablehnung ins Haus. Das ist aber nicht das Ende der Fahnenstange. Wer welche Möglichkeiten zum Einspruch hat, wird in diesem Artikel erklärt. Debeka-Versicherte können bei teuren Medikamenten Bürokratie umgehen (Pharmazeutische Zeitung, 02.07.2013) Debeka-Versicherte müssen für sehr teure Arzneimittel (über 1000 Euro) künftig nicht mehr in Vorleistung treten. Sie können die Abrechnung stattdessen Apotheke und Versicherung überlassen. Wenn Kassen ihre Patienten allein lassen (Handelsblatt, 23.02.2013) Die Krankenkassen zahlen ihren Kunden nicht immer so viel wie gedacht. Manchmal tricksen sie sogar. Wie sich gesetzlich Versicherte dagegen wehren können. Interessant sind die Erklärungen am Ende des Artikels.
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Probleme bei Reha-Anträgen oder -Widersprüchen mit der Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung, Schwierigkeiten bei der Anerkennung der Psoriasis oder Psoriasis Arthritis als Behinderung – beim Expertenforum beantwortete Bernd Somberg Fragen von Nutzern. Er war damals Sozialarbeiter und Fachberater in der Fachklinik Fachklinik Bad Bentheim. Fragen und Antworten kannst du in unserer Community nachlesen. Projektförderung durch die Barmer GEK Krankenkasse
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Reha bei Schuppenflechte und Psoriasis arthritis beantragen – so geht‘s
Rolf Blaga posted an article in Rehabilitation und Klinik
Manchmal werden die Schuppenflechte oder die Psoriasis arthritis so schlimm, dass sie in der Klinik behandelt werden müssen. Hier erklären wir, was du dafür tun und beachten musst, wenn du in einer gesetzlichen Krankenkasse bist – wie die meisten Menschen in Deutschland. Krankenhaus oder Reha? Gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt solltest du entscheiden, ob es schnell gehen soll. Dann wird sie oder er dich akut ins Krankenhaus einweisen. Anders ist es, wenn du ein paar Monate Zeit hast, um eine dauerhaft hartnäckige Psoriasis grundlegend zu behandeln. Dann solltest du eine medizinische Rehabilitation (Reha) beantragen. Wenn es eine Akutklinik sein soll: Die Krankenkassen zahlen bei Schuppenflechte durchschnittlich einen zweiwöchigen Aufenthalt. Die meisten konzentrieren sich in dieser kurzen Zeit darauf, die Hautstellen möglichst gut zu behandeln. Vielen Betroffenen reicht das, weil sie nicht länger von Beruf, Familie oder anderen Aktivitäten fernbleiben wollen. Es gibt einige Kliniken, die trotz der kurzen Zeit mehr anbieten als die pure Behandlung – zum Beispiel, wenn sie naturheilkundlich orientiert sind. Eine medizinische Rehabilitation (Reha) dagegen dauert zwischen 3 und 6 Wochen. Zusätzliche therapiebegleitende Angebote sollen die Krankheit langfristig verbessern. Du erfährst außerdem, was du selbst zur Besserung beitragen kannst. Dazu gehören Physio- und Ergotherapie, Bewegungs- und Entspannungstechniken, Ernährungsumstellung, psychologische Beratung und Patientenschulungen. Eine Mischform ist die Anschluss-Heilbehandlung: In schweren Fällen ist es möglich, direkt nach der Akutbehandlung in die Reha zu wechseln. Dafür beantragt der Sozialdienst des Krankenhauses eine „Anschlussheilbehandlung“. Wenn dich dieser schnelle Weg in eine Reha interessiert, frage bei der Klinik nach, welche Erfahrungen sie mit deiner Krankheit gemacht haben. Gelenkkranke haben eher eine Chance als Hautkranke. Wer ist zuständig? Bist du Arbeitnehmer, ist grundsätzlich die Deutsche Rentenversicherung zuständig, wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst wie zum Beispiel Warte- oder Beitragszeiten. Mit einer Reha soll deine Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt, verbessert oder erhalten werden. Für den Reha-Antrag gibt es Antragsunterlagen. ?Lesetipp: Die Zeitschrift Finanztest hat erläutert, was mit den Anträgen gemacht werden soll. Sollte bei dir die Psoriasis oder Psoriasis arthritis als Berufskrankheit anerkannt sein, ist die Berufsgenossenschaft zuständig. Die gesetzliche Krankenkasse ist dagegen zuständig, wenn du Mitversicherter (Ehepartner, Kind, Jugendlicher) oder Altersrentner bist. Oder du bist Arbeitnehmer, der die Reha-Voraussetzungen der Rentenversicherung nicht erfüllt. Mit einer Reha sollst du deinen Alltag und dein Leben wieder uneingeschränkt bewältigen und am sozialen Leben teilhaben können. Die Unterlagen für den Reha-Antrag erhältst du bei der gesetzlichen Krankenkasse, bei der du versichert bist. Es könnte vorkommen, dass du als Arbeitnehmer durch deine Krankheit zwar nicht in deiner Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt bist, wohl aber erheblich in deinem privaten Leben. Dann kannst du den Reha-Antrag erst der Krankenkasse vorlegen, wenn die Rentenversicherung ihn ablehnt. Klinik vorher aussuchen Informiere dich vorher, welche Klinik für dich die richtige wäre und ob es Patientenberichte gibt. Manchmal ist es möglich, Kinder mitzubringen und sie unterrichten zu lassen. Unsere Klinikliste kann dir dabei weiterhelfen. Es gibt Häuser, die entweder nur mit der Rentenversicherung zusammenarbeiten oder aber nur mit (einzelnen) gesetzlichen Krankenkassen. Wenn du dich für eine Klinik entschieden hast, erkundige dich dort, welche „berechtigten Wünsche“ du in deinem Antrag eintragen solltest, damit deine Klinikauswahl akzeptiert wird. Gut vorbereitet zur Ärztin oder zum Arzt Du solltest dir klar werden und aufschreiben, in welchen Situationen dich deine Haut- oder deine Gelenk-Krankheit besonders stark beeinträchtigt. Wenn du das einmal gesammelt hast, kann dir das immer dann weiterhelfen, wenn der Antrag begründet werden muss. Außerdem helfen dir diese Angaben für die gewünschte „Selbsteinschätzung“. Als Arbeitnehmer solltest du klar benennen, welche beruflichen Tätigkeiten du nicht oder schlechter machen kannst. bzw. wovon du ausgeschlossen bist. Dazu gehören körperliche Einschränkungen, weil du zum Beispiel Schmerzen oder offene Stellen hast. Du könntest in deinen beruflichen Aktivitäten eingeschränkt sein und Konzentrationsschwierigkeiten haben, weil du wegen des Juckreizes schlecht schläfst. Vor allem könntest du daran gehindert sein, am alltäglichen Arbeitsleben teilzuhaben, weil du angestarrt wirst, Kollegen abfällige Bemerkungen machen oder dich ausgrenzen. Depressionen gelten als typische Begleiterkrankungen der Psoriasis und verursachen hohe Fehlzeiten. Sprich mit deiner Ärztin, ob du weitere Krankheiten hast, die mit deiner Psoriasis zusammenhängen und deine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Aber: die Hauptdiagnose muss stets die Schuppenflechte oder die Psoriasis arthritis sein. Gehörst du nicht zur Gruppe der Arbeitnehmer, solltest du eindringlich beschreiben, was genau in deinem alltäglichen Leben durch die Krankheit erschwert wird, zum Beispiel bei Aktivitäten oder Kontakten, im Haushalt oder in der Freizeit, in der Partnerschaft oder beim Sex. Viele Menschen mit Hautkrankheiten isolieren sich, meiden andere Menschen und vereinsamen. Solltest du gerade die Ärztin gewechselt haben, lasse Dir von der bisherigen Praxis eine Kopie deiner Patientenakte ausdrucken. Wenn du Unterlagen über andere Krankheiten hast, kannst du die vorsichtshalber bereithalten. Vielleicht ist eine Begleiterkrankung der Psoriasis dabei. Reha beantragen So vorbereitet kannst du dir von der Ärztin oder dem Arzt „Leistungen zu Rehabilitation“ verordnen lassen. Das Formular hat die Praxis. Achtung: Für Privatversicherte gelten andere Regeln. Für gesetzlich Versicherte geht es so weiter: Die Ärztin schreibt schreibt einen ärztlichen Befundbericht, um zu begründen, warum die ambulante Behandlung nicht mehr ausreicht und eine Reha-Maßnahme notwendig ist. Aus dem sollte ersichtlich sein: welche Beschwerden eine Reha erforderlich machen.welche Behandlungen in den letzten zwölf Monaten durchgeführt wurden.wie gut (oder eben nicht) diese geholfen haben.inwiefern die Möglichkeiten der ambulanten Behandlung ausgeschöpft sind.weshalb nicht (weiter) mit innerlich wirkenden Mitteln behandelt wird.was mit der Reha erreicht werden soll (Ziele). Es kann sein, dass die Versicherung oder der sozial-medizinische Dienst von der Ärztin ein Gutachten anfordern. Darin sollten die oben genannten Punkte etwas ausführlicher beschrieben werden. Wenn du dir schon eine Klinik ausgesucht hast, formuliere mit der Ärztin zusammen, weshalb die für dich besonders geeignet ist (Behandlung von Begleiterkrankungen, Wohnortnähe, Familie, Tagesklinik). Die Wunschklinik wird auf einem gesonderten Formular beantragt. ? In unserem Forum "Klinik, Reha, Kur & Urlaub" kannst du fragen, welche Erfahrungen andere mit bestimmten Kliniken oder beim Antrag gemacht haben. Die Entscheidung Grundsätzlich müssen Reha-Anträge innerhalb von drei Wochen entschieden werden. Länger kann es dauern, wenn ein ärztliches Gutachten angefordert wird. Ganz schnell geht es mit einer Anschluss-Heilbehandlung-Begutachtung beim Sozial-medizinischen Dienst. Die weitaus meisten Anträge werden am Schreibtisch entschieden. Aber es kann sein, dass du aufgefordert wirst, dich dem sozial-medizinischen Dienst vorzustellen. Da sitzen Ärzte, die dich im Auftrag des Versicherungsträgers begutachten sollen. Nimm alle Unterlagen aus den letzten zwei Jahren mit, die bekräftigen, dass die Reha notwendig ist: Kopie der Patientenakte, Befunde, Krankenhaus-Entlassungsberichte, Röntgenbilder, eigene Fotos und die Kopie des Reha-Antrags. Deine Psoriasis-Stellen sollten zum Termin gut sichtbar sein. Vermeide es, sie schon Tage vorher mit Kortison-Creme blasser werden zu lassen. Frage den Gutachter unbedingt, was für ein Facharzt er ist. Wirst du nicht von einem Hautarzt begutachtet, kann das ein Widerspruchsgrund sein. Denn gerade zur Psoriasis gibt es viel neues Hintergrundwissen. Das haben meist nur gut fortgebildete Dermatologen. Besonderheiten Mehrkosten der Wunschklinik Es kann sein, dass die von dir gewählte Klinik keinen Vertrag mit der Versicherung hat und deshalb höhere Tagessätze berechnet. Dann wirst du aufgefordert zu unterschreiben, dass du die Mehrkosten der Wunschklink aus eigener Tasche bezahlst („Mehrkosten-Übernahme-Vereinbarung“). Das solltest du auf keinen Fall machen! Fordere stattdessen einen offiziellen „Bescheid über Mehrkosten“, der eine Rechtsmittel-Belehrung enthält. Nur dann kannst du dem widersprechen. Denn eine Zuzahlung darf nicht verlangt werden, wenn du diese Klinik gewählt hast aus medizinischen Gründen (Attest vorlegen) oder aus zwingend zu beachtenden persönlichen Gründen (z.B. pflegebedürftige Angehörige in der Nähe). Reha nur alle vier Jahre? Grundsätzlich erhalten Versicherte nur alle vier Jahren eine medizinische Reha. Es sei denn, dass sie aus medizinischen Gründen notwendig ist: Bei chronisch Kranken wäre das ein starker Schub oder deutlich zunehmende Beeinträchtigungen. Zum Beispiel, wenn bei dir weitere Körperregionen betroffen oder Begleiterkrankungen hinzugekommen sind – typischerweise eine Gelenkbeteiligung. Die Veränderungen solltest du drastisch beschreiben. Wenn der Antrag abgelehnt wird Nimm es nicht persönlich, wenn dein Antrag erst einmal abgelehnt wird. Die Sozialversicherungen sind offiziell angehalten zu sparen. Mit der Ablehnung wird gleichzeitig darauf hingewiesen, innerhalb welcher Frist du dem Bescheid widersprechen kannst (Rechtsmittel-Belehrung). Du musst genau beachten, ob die Frist in Tagen, Wochen oder Monaten angegeben ist. Unbedingt widersprechen! Erfahrungsgemäß ist die Hälfte aller Widersprüche ganz oder teilweise erfolgreich. In der Ablehnung werden meist sehr allgemeine Gründe (Textbausteine) genannt. Du solltest möglichst mit Hilfe der Ärztin jedem Ablehnungsgrund gesondert widersprechen. Für deinen Fall solltet ihr ausführlich erklären, wo im Einzelnen die Arbeitsfähigkeit bzw. Alltagsbewältigung und soziale Teilhabe (Lebensqualität) eingeschränkt sind. Bei Reha-Anträgen kann es entscheidend sein, wenn du bisherige Medikamente nicht vertragen hast bzw. sie nicht nehmen darfst (z.B. wegen Wechselwirkungen). Wenn du den Widerspruch nicht innerhalb der Frist begründen kannst, reicht es aus, erst einmal nur allgemein zu widersprechen und zu erklären, dass die Begründung nachgereicht wird. Bei Krankenkassen ist es immer wieder vorgekommen, dass Antragstellern am Telefon dringend geraten wird, den Widerspruch zurückzuziehen, weil er doch völlig chancenlos wäre. Lasse dich nicht einschüchtern, sondern bestehe auf einen schriftlichen Bescheid! Zur Not klagen Wird auch dein Widerspruch abgelehnt, kannst du dagegen innerhalb von vier Wochen beim Sozialgericht Klage einreichen. Ohne Anwalt ist das kostenlos! Wenn du dich in Rechtsfragen nicht sicher fühlst, lass dich beraten. Du solltest aber nur dann klagen, wenn du dich vorher hast beraten lassen. Erfahrene Sozialrechts-Experten können meist beurteilen, wie deine Erfolgsaussichten sind – nicht nur medizinisch, sondern auch sozialrechtlich. Adressen findest du im Abschnitt „Wer hilft bei Reha-Fragen?“. Wenn du dir einen Anwalt nimmst, ist das meist nicht besonders teuer, weil der Streitwert niedrig ist. Frage trotzdem sicherheitshalber vorher, mit welchen Kosten du im schlimmsten Fall rechnen musst. Mit einer Rechtsschutzversicherung kostet es nichts. Anstatt vors Gericht zu ziehen Es kann 1 ½ Jahre oder länger dauern, bis eine Klage vor dem Sozialgericht entschieden ist. Stattdessen kannst du einfach nach ein paar Monaten einen neuen Reha-Antrag mit aktuellen Befunden stellen. Es steht dir immer offen, auch wenn dein Reha-Antrag verzögert bearbeitet wird, dich akut in ein Krankenhaus einweisen zu lassen und danach eine Anschluss-Heilbehandlung zu beantragen. Reha im Ausland Uns sind keine ausländischen Kliniken bekannt, für die Deutsche Rentenversicherung bei Psoriasis oder Psoriasis Arthritis die Kosten übernehmen würde. Die Klinik im schweizerischen Davos ist seit 2004 geschlossen. Reha am Toten Meer Eine Sonderstellung nimmt die Klimatherapie am Toten Meer ein. Die wird inzwischen von den meisten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland bezahlt. Aber nur, wenn du keine Rentenversicherungs-Beiträge zahlen musst, also kein Arbeitnehmer bist. Das sind vor allem Kinder und Jugendliche, Studenten, Rentner und freiwillig Krankenversicherte. Auch die Beihilfe für Beamte trägt diese Kosten. Bist du dagegen Arbeitnehmer, ist grundsätzlich die Rentenversicherung zuständig. Die aber zahlt den Aufenthalt am Toten Meer nicht. Wir kennen nur wenige Gerichtsurteile, bei denen sie zur Kostenübernahme verurteilt wurde. Du müsstest klagen und nachweisen, dass bisherige Therapien und Medikamente bei dir individuell erfolglos waren („Therapieresistenz“). Oder sie dürfen in deinem Fall nicht angewendet werden, zum Beispiel wegen anderer Erkrankungen oder Unverträglichkeiten. Dieser Nachweis wird immer schwerer zu führen sein, weil es inzwischen für die innerliche Therapie fast 20 verschiedene Wirkstoffe gibt. Links zu einigen Urteilen findest du am Ende des Artikels „Aktuelles zur Therapie am Toten Meer“ Das Tote Meer ist nicht nur wegen der starken UV-Belastung umstritten. Besprich mit deiner Ärztin, ob es in deinem Fall sinnvoll ist, dort deine Schuppenflechte auszukurieren. Vorsorgekuren Du kannst bei der Krankenkasse einen Zuschuss zu einer Vorsorge- oder Badekur beantragen. Das geht, wenn zu erwarten ist, dass du in absehbarer Zeit eine Krankheit bekommen wirst, eine bestehende Erkrankung sich deutlich verschlimmert oder du pflegebedürftig werden könntest. Du musst nachweisen, dass bisherige Therapien und Medikamente keine wesentliche Besserung gebracht haben. Du solltest dich mit der Ärztin absprechen, welches Kurbad und welche Kurklinik für dich geeignet wären. Für deine Haut wäre das eine Klimakur am Meer oder im Gebirge, für die Gelenke eine Kur mit Moor- oder Schwefelbädern. Vorsorgekuren werden bezuschusst, wenn sie in Kliniken eines anerkannten deutschen Kurorts stattfinden. Aber du kannst die Badekur auch im Ausland machen. Die Krankenkasse beteiligt sich daran aber nur, wenn du das vorher mit ihr abgeklärt hast. Preisgünstig sind viele Angebote in ost- und südosteuropäischen Kurorten. Typisch ist die ambulante Badekur, es gibt aber auch stationäre Vorsorgekuren. Ambulant bedeutet, du gehst nur zu den Anwendungen in die Klinik, wohnst aber außerhalb. Du kannst dich selbst auf die Suche machen oder alles zusammen bei einem Gesundheitsreisen-Veranstalter buchen. Die Krankenkassen beteiligen sich unterschiedlich an einer Vorsorgekur. Da du auf jeden Fall einen Teil der Kosten selbst tragen musst, solltest du dich vorher sachkundig machen: Wie viel übernimmt deine Kasse für den Kurarzt und die Kurmittel (Massagen, Bäder, Bewegungstherapie)? Zahlt sie für Kurtaxe, Unterkunft, Verpflegung oder Fahrkosten einen Zuschuss? Ist der abhängig davon, wie lange die Kur dauert? Bezahlt werden bis zu 3 Wochen. Aber im Gegensatz zur Reha werden Arbeitnehmer nicht krankgeschrieben, müssen dafür also Urlaub nehmen. Eine ambulante Badekur darf alle drei Jahre bewilligt werden. Reha für Kinder Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die an Schuppenflechte oder sogar Gelenk-Psoriasis leiden, ist gering. Trotzdem gehören sie nicht in Kliniken für Erwachsene. Bekannt ist die Fachklinik Sylt für Kinder und Jugendliche. Dort ist schon vor vielen Jahren ein umfassendes Therapiekonzept für diese Altersgruppe entwickelt worden. In besonders schweren Fällen, wenn die gesamte Familie durch die Krankheit des Kindes erheblich beeinträchtigt wird, kannst du eine Familien-Reha beantragen. Für eine erfolgreiche Therapie ist es in solchen Fällen notwendig, dass Angehörige mit dabei sind. Zuständig sind gleichermaßen die Deutsche Rentenversicherung und gesetzliche Krankenkasse. Du kannst daher eine Kinder- oder Familien-Reha entweder bei dem Rentenversicherungsträger oder bei deiner Krankenkasse beantragen. Mutter-/Vater-Kind-Kur Bei dieser Kur geht es nicht darum, eine Krankheit wie die Schuppenflechte von Mutter oder Vater zu behandeln. Schwerpunkt ist, typische Gesundheitsstörungen von überlasteten Eltern aufzuarbeiten, wie z.B. stressbedingte Erschöpfung oder psychische Symptome. Weitere Einzelheiten erfährst du bei deiner Krankenkasse. Nachsorge Therapiefördernde Maßnahmen wirken besser, wenn du sie nach der Reha beibehältst. Bei der Rentenversicherung findest du „Nachsorgeprogramme“ oder du kannst von der Ärztin Reha-Sport verschrieben bekommen. Die Krankenkassen fördern Gesundheitskurse oder individuelle Gesundheitsaktivitäten. Wer hilft bei Reha-Fragen? Arbeitskreis Gesundheit e.V.Ergänzende unabhängige TeilhabeberatungBundesarbeitsgemeinschaft RehabilitationUnabhängige Patientenberatung DeutschlandSozialverbände wie SoVD, VdK oder Volkssolidarität (für Nichtmitglieder ist meist nur die Erstberatung kostenlos)Sozialexperten der Fachkliniken-
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Wann bezahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe und was bringt das? Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland erinnert an diese Form der Unterstützung. Wer hilft im Haushalt, wenn man gesundheitlich momentan nicht selbst dazu in der Lage ist – weil zum Beispiel einen gerade die Psoriasis arthritis bewegungsunfähig macht oder weil man die Schuppenflechte stationär in einer Klinik behandeln lassen muss? „In bestimmten Fällen kümmert sich die Krankenkasse um die Bereitstellung einer Haushaltshilfe“, erklärt Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Hilfe vor der Geburt und für Versicherte mit Kindern Gesetzlich Versicherte, in deren Haushalt ein Kind von höchstens zwölf Jahren oder ein auf Hilfe angewiesenes Kind mit Behinderung lebt, können die Unterstützung zum Beispiel in Anspruch nehmen, wenn sie an einer Reha-Maßnahme teilnehmen oder vollstationär ins Krankenhaus müssen. „WerdendeMütter können die Hilfe bei ihrer Krankenkasse beantragen, wenn sie aufgrundvon Schwangerschaftsbeschwerden den Haushalt nicht mehr erledigen können“, sagtHeike Morris. Gleiches gilt für Mütter, die gerade entbunden haben. Hilfe für Versicherte ohne Kinder Auch wer keine Kinder hat, kann Hilfe erhalten: „In diesem Fall besteht ein Anspruch für maximal vier Wochen, wenn der Versicherte den Haushalt zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung nach einem Krankenhausaufenthalt nicht weiterführen kann“, so Heike Morris. Voraussetzung: Der Betroffene hat keinen Pflegegrad zwischen zwei und fünf. Heike Morris Hat der Versicherte ein Kind von höchstens zwölf Jahren oder ein auf Hilfe angewiesenes Kind mit Behinderung, ist eine Verlängerung auf bis zu 26 Wochen möglich. Eine weitere Voraussetzung: Die oder Der Versicherte muss den Haushalt bislang selbst geführt haben. Außerdem darf bei ihm keine andere Person leben, die diese Aufgaben übernehmen kann. Krankenkassen können auch eigene, weitere Voraussetzungen haben, unter denen sie eine Haushaltshilfe bewilligen. Auf jeden Fall braucht die Krankenkasse einen Antrag inklusive einer Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes. Kosten für die Haushaltshilfe Versicherte müssen zehn Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe selbst übernehmen. „Der Betrag liegt zwischen fünf und zehn Euro pro Tag“, so Heike Morris. Schwangere und frischgebackene Mütter sind von den Zuzahlungen befreit. Das Psoriasis Forum Berlin hat zu diesem Thema ein Informationsblatt herausgegeben: Haushaltshilfen und Freistellung von der Arbeit bei krankem Kind. Wer weitere Fragen zum Thema hat, erreicht die Unabhängige Patientenberatung kostenfrei unter Telefon 0800 011 77 22 oder im Internet unter www.patientenberatung.de. Hast du schon mal eine Haushaltshilfe beantragt? Oder andere Erfahrungen? Dann teile sie doch in unserer Community mit anderen. Hier geht's zu unserem Forum.
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Rätselhaftes Schreiben der Krankenkasse? Nicht aufgeben!
Claudia Liebram posted an article in Magazin
Krankenkassen schreiben allzu oft Briefe, bei denen man als erstes denkt: "Hä?". „Wir haben Ihren Widerspruch geprüft. Die Kosten können wir aus folgendem Grund nicht übernehmen…“ – das ist noch einfach. "Sie haben Widerspruch gegen unsere Entscheidung eingelegt. Wir zahlen trotzdem nicht nicht, weil...", lautet dann die "Übersetzung". Eine Ablehnung muss man nicht hinnehmen. Also schreibt man einen Widerspruch. Und dann bittet einen die Krankenkasse in einem weiteren Schreiben, "über die Rücknahme des Widerspruchs zu entscheiden". Heißt: Bitte verzichten Sie doch auf Ihren Widerspruch. Die Kassen argumentieren dann gern, dass der Widerspruch doch sowieso keine Chancen hätte – und man könnte doch gleich ein beigelegtes Formular unterschreiben. Aber Stop! Wozu hat man denn bitte Widerspruch eingelegt, wenn man den dann zurücknimmt? So leicht sollte sich niemand einschüchtern lassen, denn mit der Rücknahme ihres Widerspruchs verzichten Patienten nämlich auf alle Rechtsmittel. Später können sie dann nicht mehr vor dem Sozialgericht klagen. "Briefe der Kassen sind oft schwer verständlich" „Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass Ratsuchende ihre Rechte und Pflichten oft nicht kennen“, sagt Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). „Unserer Erfahrung nach sind die Briefe der Kassen oft schwer verständlich. Versicherte ordnen die Mitteilungen dann falsch ein“, so Krumwiede. „Diesen Umstand nutzen manche Kassen möglicherweise bewusst aus.“ Die UPD bietet Hilfe bei der Entschlüsselung solch irreführender Schreiben. Krumwiede kritisiert, dass die Krankenkassen für Versicherte zu wenig Transparenz zeigen. Auch ein grober Überblick über das Genehmigungsverhalten der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen ist für ihn intransparent. Er sagt: Nur wenige Krankenkassen veröffentlichen Zahlen, wie viele Widersprüche sie auf ihre Entscheidungen hin bekommen. Dabei ist eindeutig geregelt: Wird ein Antrag auf eine Leistung von einer gesetzlichen Krankenkasse abgelehnt, können Versicherte dagegen Widerspruch einlegen. Krankenkassen sind verpflichtet, die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen. Mit dem Widerspruch beginnt das Widerspruchsverfahren. Danach wird die Leistung entweder bewilligt oder ein Widerspruchsbescheid verschickt. Krankenkassen müssen dem Versicherten korrekt Auskunft geben und ihn immer darüber informieren, welche Rechte er jetzt hat. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät kostenfrei unter Telefon 0800 011 77 22 und auf der Internetseite www.patientenberatung.de. Hast du schon Erfahrungen mit einer Beratung der Unabhängigen Patientenberatung gemacht? Schreib doch mal in die Kommentare, wie die Beratung war.-
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Hallo liebe Gemeinde Nach langem überlegen habe ich mich entschieden meinen Fall hier einmal zu posten mit dem Hintergrund das es auch mal nicht so rund läuft. Zu meiner Person . Ich bin 43 , verheiratet , 3 Kinder. Noch im Arbeitsverhältnis. Also das Ganze begann so richtig 2015. Hatte da einen derart schlimmen Anfall das ich mich kaum noch bewegen ,bzw schlafen konnte .Die Haut war überall mit Flecken übersät und die wie feuer brannten. Und das unter der Behandlung mit Fumaderm. Darauf hin ging ich natürlich wieder zum Hautarzt und der meinte gleich , dass er mich ins Krankenhaus einweise. Darauf hin kam ich für 4 Wochen nach Norderney. Aber das Einzigste was da schön war , war der Strand. Die checkten mich aber komplett durch und stellten fest , das die Wirbelsäule schon sehr in Mitleidenschaft gezogen wurde. Und das mir da nichts anderes übrig bleibt als die Behandlung mit Biologikas. Sie schlugen mir das Humira vor. Das wäre da so eine Einstiegsdroge. Nach reiflicher Überlegung stimmte ich dann zu und lies mir im KH die ersten 2 Spritzen setzen. Meine Haut wurde in der Zeit mit fragwürdigen Salben behandelt die es eigentlich nur noch schlimmer machten. Nach 3 wochen war dann ihre dosis aufs maximale und es wurde immer noch nicht besser. Aber die Ärztin meinte nur das es unter Humira dann auch besser wird. Und so wurde ich dann nach 4 Wochen als geheilt entlassen mit der Auflage mich weiterhin mit Humira spritzen zu lassen. Daheim angekommen lies ich mir die Nächste Spritze verschreiben und innerhalb kürzester Zeit ging es mir besser . Konnte mich wieder bewegen und gut schlafen. Die Haut wurde innerhalb der nächsten 2 Wochen fast zu 100 % Clean. Nach weiteren 3 Wochen musste ich seltsame Pusteln feststellen im Nabel Bereich. Die taten sehr weh , brannten und wurden schnell mehr. Der Hausarzt bestätigte mir dann Gürtelrose. Also musste ich dieses mit Medikamenten behandeln und die Behandlung mit Humira aussetzen. Nach 10 wochen war es wieder abgeklungen und ich konnte die Behandlung weiterführen. Dann kam der Herbst und ich bekam 2 x eine Lungenentzündung.Also wieder absetzen und Antibiotika nehmen. Nachdem ich dann die Behandlung mit Humira weiterführen wollte merkte ich das die Spritzen keine Wirkung mehr zeigten. Also wieder zum Doktor Darauf folgten dann die Behandlungen mit Enbrel , Cosentyx , Taltz , Cimzia und aktuell mit Stelara. Nebenbei natürlich noch MTX . 2016 wo ich dann mit den ganzen begann wurde ich mit Nebenwirkungen überschüttet. Jedes Medikament löste etwas anderes aus. Asthma , Depressionen , Tinnitus, mal die schlimmsten genannt. Natürlich war es mir in dieser Zeit nicht möglich meinen Beruf auszuüben. Also war ich fast das ganze Jahr 2016 krank geschrieben.Ich beantragte auch gleich einen Schwerbehinderten Ausweis , der auch nach kürzester Zeit genehmigt wurde Auch stellte ich einen Antrag auf Reha , der aber 2x abgelehnt wurde Im Herbst hatte ich dann eine etwas stabile Gesundheit und konnte 2017 wieder die Arbeit aufnehmen. Ich merkte aber gleich , dass ich meinen alten Job nicht mehr erfüllen konnte . Ich ging auf den Arbeitgeber zu und fragte ob es möglich sei das ich einen angepassten Arbeitsplatz erhalte. Darauf hin , verlangten die ein Gutachten. Das tat ich auch und legte es vor. Der Arbeitgeber fertigte unter dessen auch ein Arbeitsplatz Bewertung an , in dem der Arbeitsumfang und die körperlichen Belastungen so geschrieben wurden, das es genau auf mein erbrachtes Gutachten passte. Obwohl der Arbeitsaufwand und die körperlichen Belastungen viel höher waren. Darauf hin wurde mir das präsentiert mit der Aussage , was wollen sie denn, ist doch alles super, Mit der friss oder stirb Methode tränken sie mich natürlich in die Ecke . Nach endlosen Gesprächen blieb mir dann natürlich nichts anderes übrig als den alten Arbeitsplatz wieder zu besetzen. Das ging dann ungefähr ein halbes Jahr dann war ich wieder komplett fertig. es blieb mir wieder nichts anderes übrig als mich krank schreiben zu lassen. Die Arbeitsaufnahme erfolgte zwar danach noch zweimal . Aber diese dauerten nicht lange. Egal welches Medikament ich bekam, es half nur bedingt. Mein HWS wurde steif und den Kopf konnte ich nur bedingt drehen. Die Krankheit suchte sich immer ein anderes Gelenk aus und wütete immer solange , bis ich es nicht mehr voll bewegen konnte oder es beim bewegen merkwürdige Geräusche machte. Und jeder Arzt stellte mir eine andere Diagnose. Von Psoriasis Athritis, Morbus Bechterew bis Spondylarthrose .Auf Anraten eines Bekannten stellte ich dann einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben. Dieser wurde aber auch von der Rentenversicherung abgelehnt. So kam es das ich dann die maximalen Krankheitstage der Versicherung ausschöpfte. Mein Arzt gab mir dann den Tipp wenn das nichts mehr wird mit ihnen , müssen sie es versuchen einen Rente zu bekommen . Also stellte ich im juni einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Im August diesen Jahres musste ich mich dann also beim Arbeitsamt melden, weil die Krankheitstage verbraucht waren und man dann automatisch arbeitslos ist.Aber eigentlich bin ich ja noch in einem Arbeitsverhältniss. Da mir nun das Wasser bis zum Hals stand schaltete ich den VDK ein und bat um Hilfe.Ich schickte alle erforderlichen Unterlagen dem Arbeitsamt zu und hoffte auf positive Nachrichten. Nach kürzester Zeit erhielt ich ein Schreiben vom Arbeistamt, dass ich laut Paragraph 145 ausgeschleust wäre da ich keine 15 h in der Woche arbeiten könnte. Damit war ich für dem Arbeitsamt nicht mehr vermittlungsfähig und erhielten die Arbeitslosengeld Zahlungen Nach 6 Monaten erhielt ich dann den Entscheid von der Rentenversicherung das mein Antrag zu 100 % abgelehnt wäre und ich voll einsatzfähig wäre. Mit dieser schlechten Nachricht ging ich dann wieder zum Arbeitsamt . Diese meinten dann, wenn die das so sagen dann stimmt das auch. Also wurde ich wieder für gesund erklärt und mir wurde dann per Telefonat die Pistole auf der Brust gesetzt. Entweder ich melde mich für vermittelbar. ,also gesund. Oder ich lasse mich weiterhin krank schreiben und mir wird das Arbeitslosengeld gestrichen.Meine momentane Krankschreibung gilt bis ende des Jahres. Nun muss ich irgend eine Lösung mit meinen Arbeitgeber finden.Und das noch über Weihnachten , weil ich ja dann im neuen Jahr eine Lösung brauche. Oder ich könnte mich ja auch auf dem freien Markt umschauen und wo anders bewerben.Ich bin schon 10 Jahre bei dem Arbeitgeber und habe mit dem SBA besonderen Kündigungsschutz. Wer würde den da freiwillig kündigen? Eigentlich müsste ich mich ja noch weiterhin krank schreiben lassen , da ich momentan unter stelara keine Verbessrung habe. Also muss ich jetzt auf den Arbeitgeber hoffen das der für mich eine leichte Arbeit hat die man mit einer Hand erledigen kann. Die Mitarbeiterin vom VDK kann auch nicht verstehen warum die Rentenversicherung so entschieden hat. Mit ihr zusammen bin ich nun beim Integrationsamt.Diese können aber auch nicht viel mehr wie Einspruch bei der Rentenversicherung einlegen. Aber bis dieses zu Entscheidung kommt wird es wieder Monate dauern. Man sagt mir das ich mit 43 zu jung für Rente wäre. Was ich hier bei dem ganzen sehr vermisse ist ein gewisses Verständnis für Menschen denen es auch im jungen Alter nicht gut geht. Ich habe den Eindruck , das die Wirtschaft und der Staat keinen Platz für solche Leute hat. Arbeiten bis 70 und dann mit 71 sterben. Dann hätte der Staat das Optimum aus dem Mensch heraus geholt. Und es wären keine unnötigen Kosten entstanden. Ich möchte auch meinen Teil dazu beitragen . Aber so , dass mir auch die Chance gegeben wir vielleicht auch 71 zu werden. Es läuft in diesem Staat viel verkehrt und es gibt mit Sicherheit viele Menschen denen es schlechter geht wie mir, aber wohin soll denn die ganze Reise noch gehen? Sind wir doch mal ehrlich . Die wirkliche Macht in unserem Stadt haben nicht die Politiker , sondern die Wirtschaft. Und der Wirtschaft sind alte und Menschen und Menschen mit bestimmten Einschränkungen ein Dorn im Auge. Und ich bin der Meinung , das dieses mit diesem System noch viel schlimmer wird. Man denke da nur an Leihfirmen . Diese Behandeln ihre Mitarbeiter wie Sklaven. Ich weis es passt vielleicht nicht in diesen Rahmen aber ich musste mir Luft verschaffen und auch mein Bespiel euch schreiben . Ich hoffe es kommt niemand in die gleiche Situation. Ich wünsche euch auf diesem Wege ein ruhiges Weihnachten und einen guten Rutsch. Gruss Falk75
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hallo schuppis, frage: hat jeder anspruch auf ne kur oder ähnliches oder muss ich durch meine pso schon wahnsinnig beeinträchtigt sein-egal ob physisch oder psychisch? und wie oft kann man sowas in anspruch nehmen oder ist das von krankenkasse zu krankenkasse unterschiedlich? danke für antworten im voraus!!! grüssinx, dat hörnsche!
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Hallo an alle Ich möchte wegen meiner Psoriasis vulgaris eine stationäre Reha beantragen( meine Erste überhaupt).Habe daneben noch eine Herzerkrankung (Vorhofflimmern) und bin z.zt arbeitssuchend. Wer ist für die Kostenübernahme zuständig ?? Würde gerne auch wissen, ob der Hausarzt sich auch weigern kann mit mir diesen Antrag zu stellen und wer dann der Ansprechpartner für die Antragstellung ist ??
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Brief von der Rentenversicherung erhalten. Mit folgenden Inhalt: "nach Abschluss unserer Ermittlungen haben wir den Widerspruch einem Widerspruchsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Ein Termin, wann der Ausschuss tagt, steht noch nicht fest. Sobald der Widerspruchsausschuss eine Entscheidung getroffen hat, werden Sie weitere Mitteilung erhalten." Verstehe diese Briefe in ihren eigenen Deutsch. Gibt es da eine spezielles Wörterbuch? Jetzt wurde bei Crohn einen neuen Schub festgestellt.
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