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TÜV für Naturmedizin

Die Qualität pflanzlicher Arzneimittel ist sehr unterschiedlich und entspricht oft nicht den gesetzlichen Anforderungen nach Wirksamkeit und Unbedenklichkeit. In der Zeitschrift VITAL stellt der Präsident der Deutsche Pharmazeutischen Gesellschaft, Theodor Dingermann, jetzt einen "Vier-Punkte-TÜV" vor, mit dem Verbraucher leichter unwirksame oder gar schädliche Präparate entdecken können.

1. Die Packungsbeilage muss unbedingt genaue Angaben enthalten, aus welchen Pflanzenteilen der Naturextrakt hergestellt wurde. Auch über das Droge-Extrakt-Verhältnis und das Anwendungsgebiet sollte informiert werden.

2. Die Pflanzenmedizin sollte eine Zulassungsnummer enthalten, denn sie steht für Qualität und Unbedenklichkeit des Präparats.

3. Formulierungen wie "traditionell angewendet bei ..." sind oft ein Hinweis dafür, dass es keine Forschungsergebnisse gibt. Aus Sicherheitsgründen sind nur geringe Wirkstoffmengen enthalten, und die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit muss nicht belegt werden. Diese Präparate sind nicht apothekenpflichtig und werden oft in Supermärkten und Drogerien verkauft.

4. Auch der Preis liefert Hinweise auf die Wirksamkeit der Präparate. Hochwertige Phytopharmaka, deren Wirkung in teuren Studien erprobt wurde, kosten oft mehr als solche ohne Wirknachweis.

Quelle: ots, 26. Juni 2002

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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 02. Juni 2007 um 07:54 Uhr