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Seit Januar 2025 sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Alle gesetzlich Versicherten erhalten diese ePA automatisch, sofern sie nicht aktiv widersprechen. 
Für Patient:innen bedeutet das: Gesundheitsdaten können zentral gespeichert, organisiert und bei Bedarf mit medizinischem Personal geteilt werden. Doch viele Versicherte fragen sich:
Wie funktioniert die ePA genau? Welche Daten sind da von mir gespeichert und wer kann darauf zugreifen? Welche Funktionen bietet die ePA? Wie kann man der ePA widersprechen? Diese und weitere Fragen rund um die ePA sollen in diesem Seminar beantwortet werden.
Veranstalter sind die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und der VHS-Zweckverband Bad Driburg, Brakel, Nieheim, Steinheim.
Anmeldungen sind bis zum 14. April 2026 möglich.
Weitere Informationen: hier
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