Wir haben beim Deutschen Presserat über einen Artikel in der Zeitschrift "Bild der Frau" über Schuppenflechte Beschwerde eingelegt. In dem Artikel in der Ausgabe vom 10. Oktober 2025 wird Schleichwerbung für zwei Pflegeprodukte gemacht. Wir haben recht bekommen: Die Zeitschrift wurde vom Presserat offiziell für diesen nicht als Anzeige gekennzeichneten Artikel gerügt.
Außerdem wird in dem Artikel unserer Meinung nach der Eindruck vermittelt, mit ihnen könne man Schuppenflechte sogar behandeln.
Nun sind Frauenzeitschriften vermutlich nicht die hauptsächliche Lektüre von Psoriasis-Netz-Nutzern. Aber wie viele von uns erhalten regelmäßig ausgeschnittene Artikel oder Links von gutmeinenden, aber leichtgläubigen Lesern dieser Blätter? Auch das Internet ist voll mit angeblichen Sachinformationen, hinter denen dann tatsächlich die Werbung für ein Produkt steht. Von diesem Geschäftsmodell leben vor allem Influencer: Mit ihrer sympathischen Ausstrahlung informieren sie glaubhaft zu einem Thema und empfehlen am Ende ein Produkt, das sie persönlich besonders überzeugt haben soll. In Wirklichkeit werden sie für diese angeblich „eigenen Erfahrungen“ bezahlt. Eigentlich weiß das jeder – oder doch nicht?
Diese Passagen haben wir beanstandet
„Färberwaid und Urea statt Kortison“ hieß es in der Zwischenüberschrift des Artikels in "Bild der Frau". „Ein bewährter pflanzlicher Wirkstoff ist Färberwaid-Extrakt (z.B. in Vitop Psoricur Akutpflegecreme, Dermasence). Er kann das übermäßige Zellwachstum regulieren, das bei Schuppenflechte die starke Verhornung auslöst.“
Als zweite Alternative zum Kortison wird dann Harnstoff (Urea) genannt, weil es „schuppenlösend“ wirkt. Das Produkt, das empfohlen wird, ist „z.B. Adtop 40 % Urea Oleogel, Dermasence“.
Ja, eine Studie belegt Wirkung von Färberwaid
Wir haben ebenfalls über dieses Präparat berichtet (hier im Abschnitt "Produkte mit natürlichen Wirkstoffen"), aber keine falschen Hoffnungen verbreitet. Es gibt eine Studie, die belegt, dass 200 Mikrogramm pro Gramm Indirubin (Inhaltsstoffs von Färberwaid-Extrakt) auf Schuppenflechte wirkt. Wie viel davon in der Dermasence-Creme ist, wird nicht veröffentlicht. Deshalb empfehlen wir nur leicht von Psoriasis Betroffenen auszuprobieren, ob und wie die Creme bei ihnen wirkt. Verkauft wird sie allein als Pflegeprodukt.
Auch Urea (Harnstoff) in der zweiten empfohlenen Creme ist keine Alternative zum Kortison. Dieses Produkt aus der Dermasence-Produktlinie ist eines der hochkonzentriertesten auf dem Markt. Es soll nur auf starken Plaques und betroffenen Nägeln angewendet werden. Schon übliche Harnstoffkonzentrationen (3%-ige Lotionen, 5-10 %-ige Cremes oder Salben) können Hautreizungen hervorrufen und dürfen nicht auf offene Stellen gelangen. Davon erfährt man nichts im Artikel.
Im Pressekodex des Deutschen Presserat heißt es, dass Werbung bzw. Anzeigentexte und redaktionellen Artikel deutlich voneinander zu trennen sind. Hinweise auf konkrete Produkte dürften keine Schleichwerbung sein. Im Artikel von "Bild der Frau" werden trotz des „z.B.“ vor dem Produktnamen keine anderen Cremes benannt – dabei gibt es so viele Produkte zum Beispiel mit Urea. Deshalb hat sich das Psoriasis-Netz erstmals an den Presserat gewandt.
Der wacht darüber, dass sich Redaktionen an den Pressekodex halten. In Ziffer 7 verlangt der Kodex eine Trennung von Werbung und Redaktion.
Nein, Schleichwerbung ist nicht in Ordnung
Bevor wir uns an den Presserat gewandt haben, haben wir hin- und herüberlegt. Denn zum einen pflegen wir seit Jahren gute fachliche Kontakte zum Hersteller von Dermasence. Zum anderen schätzen wir die Produkte der Firma als gut, solide, nützlich für die Hautpflege bei Psoriasis ein.
Weil dieser schleichwerbende Artikel aber keine Ausnahme ist, haben wir uns letztlich doch für diese Presserat-Beschwerde entschieden: Eine Abfrage in der Pressedatenbank Genios zeigt, dass diese Art der Produktnennung von genau diesem Hersteller in vielen “Illustrierten” auftaucht – in “Bunte”, Frau von Heute”, “Echo der Frau”, “Frau aktuell”, “Gesünder leben”, “Österreich gesund & fit”, “Brigitte”, “Focus”, “Gala” oder “Neue Welt” zum Beispiel.
Nach einigen Wochen hatten wir den Beschluss in der Hand:
ZitatDer Ausschuss hat eine Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex festgestellt und gegen die Zeitschrift …eine öffentliche Rüge ausgesprochen.
Eine öffentliche Rüge ist die schärfste Sanktionsmöglichkeit des Presserates. "Unsere" Rüge ist auch auf der Internetseite des Presserates nachzulesen (Rüge Nr. 11).
Was der Verlag von "Bild der Frau" zu alledem meint
Der Presserat hat die Rechtsabteilung des Funke-Verlags, in dem "Bild der Frau erscheint", um Stellungnahme gebeten. Der hat ihm geantwortet, dass es sich keineswegs um Schleichwerbung handelt – sondern um "illustrative Beispiele".
"Die Rechtsabteilung führt aus, dass redaktionelle Veröffentlichungen auf Unternehmen und Produkte hinweisen dürften. Unzulässig wäre dies erst dann, wenn über das begründete öffentliche Interesse hinausgegangen oder die Veröffentlichung bezahlt bzw. durch Vorteile belohnt würde. Beides sei im konkreten Fall nicht gegeben. Der beanstandete Beitrag erkläre Ursachen, Symptomatik und Pflegeschwerpunkte bei Psoriasis. In dem Abschnitt zu Wirkstoffen würden Färberwaid und Urea beschrieben. Die Nennungen der beiden Präparate ordneten diese als illustrative Beispiele den beschriebenen Wirkstoffen zu. Dies geschehe ohne Preisangaben, Bezugsquellen, auffordernde Kaufappelle oder werbliche Überhöhung. Die Nennungen dienten der Orientierung und entsprächen dem Informationsinteresse der Leser, die die bezeichneten Wirkstoffe in der Praxis identifizieren möchten.
Die Einwendung der Beschwerdeführerin, es seien ausschließlich Produkte eines einzigen Unternehmens genannt worden, sei im Ergebnis unerheblich. Der Pressekodex verlange keine Gleichverteilung von Markenbeispielen, sondern die Wahrung der redaktionellen Unabhängigkeit und die Vermeidung unzulässiger werblicher Überhöhung. Die Auswahl weniger prägnanter Beispielprodukte zur Illustration bestimmter Wirkstoffe bleibe vom Informationsinteresse gedeckt, wenn sie fachlich sinnvoll sei und keine verdeckte kommerzielle Motivation zugrunde liege. Genau dies sei hier der Fall. Ein Verstoß gegen die Ziffer 7 des Pressekodex liege somit nicht vor."
Was der Presserat ausführt
Dem widerspricht der Presserat in seinen Erwägungen:
"Der Beschwerdeausschuss erkennt in der Veröffentlichung einen schwerwiegenden Verstoß gegen die in Ziffer 7 des Pressekodex festgeschriebene klare Trennung von Redaktion und Werbung. Die Mitglieder sind übereinstimmend der Auffassung, dass der Beitrag die Grenze zur Schleichwerbung nach Richtlinie 7.2 des Pressekodex eindeutig überschreitet. Die beiden genannten Präparate werden ohne erkennbaren Grund aus einer Palette ähnlicher Produkte herausgegriffen. Es besteht kein erkennbares Alleinstellungsmerkmal und damit auch kein begründetes öffentliches Interesse an ihrer Nennung. Vielmehr entsteht ein Wettbewerbsvorteil des Herstellers gegenüber anderen Anbietern, die ähnliche Präparate in ihrem Portfolio haben."
Nun sind wir gespannt, ob "Bild der Frau" die Rüge wirklich abdruckt.
Zum Weiterlesen
- Wir haben 2025 alle Hautpflege-Tipps für Psoriasis-Betroffene zusammengestellt.
- Der Spiegel hatte diese Art der Schleichwerbung schon 2016 thematisiert.
- Auch im medienkritischen Magazin Übermedien war Schleichwerbung mehrfach Thema.
- Das Ärzteblatt berichtete 2021 über Influencer-Marketing und empfiehlt seriöse Kanäle.
- Die Apotheken Umschau beschreibt 2025, wie MediInfluencer Wissen vermitteln und empfiehlt Expertinnen und Experten.

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