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Hautkrebs-Vorsorge ist Kassenleistung

Seit 1. Januar 2008 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre eine Vorsorgeuntersuchung für (oder besser: gegen) Hautkrebs. Wer 35 Jahre und älter ist, kann sich dann von Kopf bis Fuß auf Anzeichen untersuchen lassen. Das ist für Menschen, die ihre Schuppenflechte mit ausgiebiger UV-Bestrahlung behandelt haben, sicherlich sinnvoll.

Nach entsprechender Fortbildung dürfen diese Ärzte tätig werden:

  • Hautärzte
  • hausärztlich tätige Fachärzte für Allgemeinmedizin
  • Internisten
  • Praktische Ärzte

Wenn dann Anzeichen für Hautkrebs gefunden werden, ist der Gang zum Hautarzt ohnehin unausweichlich.

Jedes Jahr erkranken 120.000 Menschen in Deutschland an verschiedenen Hautkrebs-Formen. 2.000 Menschen sterben jährlich am malignen Melanom, einer besonders gefährlichen Krebserkrankung.

In fünf Jahren will der Gemeinsame Bundesausschuss überprüfen, ob die Vorsorge erfolgreich ist. Für die Entscheidung gab das Projekt "Hautkrebs-Screening in Schleswig-Holstein" den Ausschlag. Das hat ergeben, dass eine Früherkennung des Hautkrebses die Sterberate und die Erkrankungsrate senken kann. Dabei handelt es sich aber um keine wissenschaftliche Studie, weshalb der Gemeinsame Bundesausschuss eben in fünf Jahren die Wirksamkeit der Hautkrebs-Vorsorge überprüfen möchte.

Der Landesverband Bayern der BKK kritisiert die neue Vorsorge-Regelung. Die Früherkennung an sich findet der Vorstandsvorsitzende Gerhard Schulte effektiv, doch die Altersgrenze ist ihm zu hoch. Außerdem sind ihm zu viele Menschen anspruchsberechtigt. Jeder fünfte Hautkrebs würde Menschen unter 35 Jahren betreffen. Deshalb sähe er lieber eine nach unten korrigierte Altersgrenze und eine Beschränkung auf Risikogruppen.

Quellen:

  • - Gemeinsamer Bundesausschuss, Presseerklärung und Erläuterung, 16.11.2007
  • - Pharmazeutische Zeitung, 29.11.2007

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