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Warum ein Arzt keinen anderen empfehlen darf - eigentlich

Zu welchem Arzt gehe ich mit der Überweisung, in welche Apotheke mit einem Rezept? Der Arzt, der beides ausstellt, darf in der Regel konkrete Ratschläge nicht geben.

Ihm ist es nicht erlaubt, "ohne hinreichenden Grund an bestimmte Apotheken, Geschäfte oder Anbieter von gesundheitlichen Leistungen zu verweisen", zitiert die "Apotheken Umschau" die Berufsordnung. Das soll die Unabhängigkeit des Arztes bewahren und dem Patienten eine freie, unbeeinflusste Wahl ermöglichen.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs lässt nur zwei Ausnahmen gelten: Wenn ein Patient direkt um einen Namen bittet und wenn ein Arzt "aufgrund spezieller Bedürfnisse des einzelnen Patienten besondere Vorteile in der Versorgungsqualität bietet". ots


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Empfohlene Kommentare

Gast Kuno

Gast Kuno

Gäste

Ein gutes Urteil

Wenn ein Arzt Empfehlungen gibt einen bestimmten Arzt aufzusuchen sollte dies frei von Werbeabsichten sein. Andererseits ist es für Patienten manchmal gar nicht so leicht zu entscheiden, zu welchem Arzt er gehen sollte. Wenn der BGH nun klar stellt, dass auf Nachfrage ein Name genannt werden darf, schafft das Rechtssicherheit, wenn der Patient bei der Auswahl fachlichen Rat benötigt. Natürlich wäre so immer noch durch Suggestivfragen, das Recht aufzuweichen. M. E. ist aber so eine praktikable Lösung gefunden worden.

Bei der Auswahl der Apotheke sehe ich im Zeitalter der Fertigarzneimittel kaum eine Notwendigkeit für eine Empfehlung des Arztes. Ausnahmen könnte es z. B. in der Dermatologie geben, wo Präparate in der Apotheke angefertigt werden müssen.

Gast Jonas

Gast Jonas

Gäste

Ein sehr interessanter Beitrag, ich war dessen nicht bewusst, dass ein Arzt eig. keinen anderen Arzt empfehlen darf. Allerdings lasse ich mich gerne von meinem Arzt zu einem anderen Spezialisten schicken, da ich davon ausgehe, dass mein Arzt nur das Beste für mich will.

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