Miittlerweile - nach einem Jahr Wirksamkeit der Regelungen - ist gut definiert: Chronisch krank ist, wer
- "wenigstens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal pro Quartal ärztlich behandelt wird" (Michael Pausder, Pressesprecher des Sozialverbandes VDK) oder
- in Stufe zwei oder drei pflegebedürftig oder zu mindestens 60 Prozent schwerbeschädigt oder erwerbsgemindert ist, oder
- eine ständige medizinische Versorgung benötigt, ohne die die Lebenserwartung und -qualität gemindert würde.
Den Grad der Behinderung bescheinigt das Versorgungsamt.
Die Pflegestufe wird von der Pflegekasse bescheinigt.
Die dauerhafte Behandlung attestiert ein Arzt.
Der Vorteil der Prozedur: Chronisch Kranke müssen nur ein statt zwei Prozent ihres Familieneinkommens an Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen zahlen.
Quelle: ots/Diabetiker Ratgeber, 11. Januar 2005
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