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Diese fünf "Dinge" könnt Ihr jetzt in der Apotheke erledigen

Seit Anfang 2022 dürfen Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Apotheke ihres Vertrauens einige Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die die Krankenkasse bezahlt. Nur: Die Verbände der Apotheker und der gesetzlichen Krankenkassen waren sich nicht einig. Grob vereinfacht: Die Ärzte-Vertreter meinten, diese Dienstleistungen wären Ärzte-Sache. Apotheken-Vertreter meinten, dass sie in der Apotheke genausogut erledigt werden könnten. Also musste ein Schiedsspruch her, und der ist nun gefallen.

Apotheken können:

  • bei Menschen, die Blutdrucksenker nehmen, standardisiert das Risiko erfassen
  • Menschen ab 6, die etwas zum Inhalieren bekommen, in die korrekte Anwendung einweisen und das mit ihnen üben
  • eine erweiterte Beratung für alle anbieten, die dauerhaft mehr als fünf Medikamente nehmen
  • Menschen nach einer Organtransplantation in Sachen Arzneimittel betreuen
  • Menschen, die eine orale Krebs-Therapie bekommen, betreuen

Für die letzten drei Dienstleistungen brauchen die Apotheker eine Fortbildung. Da muss man also in der Apotheke seines Vertrauens fragen, ob sie angeboten werden.

Die Ärzte-Vertreter hadern noch ein bisschen mit dem Schiedsspruch – auch, weil die Apotheker für einige der Dienstleistungen ihrer Meinung nach ganz schön viel Geld bekommen (nämlich 90 Euro für die letzten drei genannten).

Quelle: Deutsche Apotheker-Zeitung, 10.06.2022


Bildquellen:

Tbel Abuseridze / Unsplash

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