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Lasertherapie gegen Schuppenflechte

Die Schuppenflechte kann auch mit einer Lasertherapie behandelt werden. Dabei kommt ein sogenannter Excimer-Laser zum Einsatz. Er hat eine UV-Wellenlänge von 311 nm – die gleiche, wie die "großen", bekannten Bestrahlungsgeräte beim Hautarzt oder in Kliniken.

Der Unterschied zu denen ist, dass der Lichtstrahl beim Excimer-Laser sehr viel gebündelter, zielgerichteter, stärker – vor allem aber kleiner ist. Damit kann der Hautarzt nur genau die Stellen behandeln, die auch betroffen sind. Die gesunde Haut muss nicht zwangsläufig mit bestrahlt werden.

Oft sind deutlich weniger Bestrahlungs-Sitzungen nötig als mit dem klassischen Verfahren. Dr. Klaus Fritz aus Landau berichtete in der Fachzeitschrift "Dermaforum" (Mai 2001) von einer Multicenter-Studie an 124 Psoriasispatienten: 84 Prozent der Patienten erreichten demnach eine über 75-prozentige Besserung nach nur sechs Behandlungssitzungen. Bei 50 Prozent der Patienten trat eine über 90-prozentige Besserung nach bis zu zehn Behandlungen ein.

Laserbehandlung braucht weniger Sitzungen

"Die Zahl der Sitzungen ist dabei allerdings weniger wichtig als die Intensität der Strahlung", erklärte Fritz damals. Das Hautkrebsrisiko sei sehr wahrscheinlich sogar deutlich geringer. Zwar werde pro Behandlung das etwa Sechsfache der zuvor bestimmten minimalen Erythem-Dosis angewendet, "da wir jedoch weit weniger Sitzungen als bei den bisher bekannten Phototherapien benötigen, erreicht die Laserbehandlung nur ein Drittel der kumulativen Gesamtdosis von SUP- oder gar PUVA-Therapien". Zudem bliebe die gesunde Haut "unbelichtet", im Gegensatz zu den sonst üblichen Behandlungen.

Weil der Hautarzt die Laser-Bestrahlung nur Punkt für Punkt an den Psoriasis-Stellen anwenden kann, braucht das Zeit. Und: Es kommen nur Patienten in Frage, die keine sehr großen Stellen haben.

Ein weiterer Haken sind die Kosten: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen sie für gewöhnlich nicht. "Bei privaten Krankenkassen ist die Therapie in der Regel über Laserziffern abrechenbar und erstattungsfähig", erklärte Dr. Fritz seinerzeit in der Zeitschrift "DERMAforum".

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Bildquellen:

okrasyuk / Fotolia

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