Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Das kann auch jungen Leuten passieren!
Sobald ein Patient volljährig ist, gibt es niemanden, der das ""natürliche"" Recht hat zu entscheiden, wenn es der Kranke nicht mehr kann - weder der Ehepartner, noch die Eltern oder die Kinder. Alles muss v o r h e r festgelegt sein.
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- Broschüre Patientenverfügung: Herausgeber
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