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Hallo
Mal ne Frage
Mein Rentenantrag wurde am nach der Untersuchung am 25.09.2012
mit Bescheid vom 01.10.2012 abgelehnt.(Ich kann 6 Stunden täglich arbeiten mit dem Zusatz
das Irgend eine Tätigkeit ausgeübt werden kann .
Der Amtsartzt vom AFA hat am 10.8.2012 eine AU laenger als 6 Montae weniger 15 Stunden
festgestellt.
Das AFA schrieb mich am 04.10.2012 an und wollte eine Schweigepflichtentbindung da mein
Rentenantrag abgelehnt wurde.
Diese hab ich verweigert.
Hab zurückgeschrieben das ich mich zur Zeit in Ambulanter Behandlund im Klinikum befinde.
Diese Behadlung zieht sich vorraussichtlich noch 6 Monate hin.(Ist auch so)
Falls Sie Unterlagen benötigen sollen Sie es mir Mitteilen das ich dies dem Klinikum mitteile.
Bisher ist vom AFA nichts gekommen.
Wie gehts weiter in der ganzen Sache ?
Wiederspruch ist eingelegt.
Wer muss jetzt bescheinigen das ich nicht arbeitsfähig bin ?
Steht in der Beurteilung ob arbeitsfähig oder nicht der Hausarzt über dem Gutachter oder wie ist das?
Neben bei
Letzte Woche kam eine Ablehnung einer Reha ( War ja im April -Mai auf Reha)
Habe in der Rentenversicherung angerufen und gefragt wer die Reha beantragt hat.
Mir wurde mitgeteilt das dies das AFAc gemacht hat.
Beiläufig fragte ich nach dem Gutachten von meiner Rentenablehnung.
Die Dame erklärte mir das ich dies schriftlich anfordern muss und die Unterlagen an den Hausarzt gehen.
Dann sagte die echt nette Dame das ich ja schon Wiederspruch eingelegt habe so steht es in den Akten.
Fakt ich das ich den Wiederspruch zu dieser Zeit noch gar nicht eingelegt hatte das der VDK Termin erst tage später war.
Wie gibt das ?
Gruß Karl