Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
15.06.2026 16:00
Hallo Ihr Lieben,
ich hoffe auf euer Schwarmwissen. Ich habe seit über 30 Jahren Psoriasis Arthritis und möchte eine Reha in Bad Bentheim machen. Ich habe dort angerufen, Wartezeit für die Dermatologie 5 Monate, für die Rheumaklinik 8 Monate. Ich würde gerne beides behandeln lassen, Schwerpunkt sind zwar die Gelenke aber ich möchte auch von den Sohlebädern und der Bestrahlung profitieren. Kann ich mich jetzt taktisch für die Dermatologie bewerben um schneller angenommen zu werden und werden dann die Gelenke interdisziplinär genau so gut mit behandelt, oder ist das nicht sinnvoll weil immer nur der ausgewiesene Schwerpunkt behandelt wird?
Zweite Frage, ich war vor dreieinhalb Jahren wegen einer anderen Erkrankung zur Reha. Es steht einem ja wohl nur alle 4 Jahre ein Anspruch zu. Ausnahme wie mir ein Bekannter erklärt hat sind wohl chronisch Kranke. Wisst ihr wie man diesen Anspruch erhält? Gibt es dafür ein Prozedere, Antrag oder Formular?
Viele Grüße aus Berlin
Kochi