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01.05.2026 18:00
bis
20:00
Moin zusammen,
eben hab ich meine Akuteinweisung abgeholt und wurde in der Praxis darauf hingewiesen, dass die Fahrtkosten (Bahn) wohl aus eigener Tasche zu zahlen sind.
Also sprach ich bei der Krankenkasse vor. Dort wurde mir gesagt, es würde eine Bescheinigung vom Arzt mit medizinischer Begruendung notwendig sein, weshalb ich für einen Krankenhausaufenthalt bis nach Sylt muss.
Ich war 2003 in Bad Hersbruck, mit der Rückerstattung der Kosten hat damals alles total unkompliziert geklappt. Beide Tickets habe ich damals eingereicht und das Geld zurückerstattet bekommen.
Kann mir jemand was zu der geforderten Begründung sagen? Stellen die Ärzte sowas aus und wenn ja, klappt das dann mit der Rückerstattung?
(mein Hautarzt hat gerade Pause, sonst würde ich dort sofort anrufen.)
Danke
Tina