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Moin zusammen,

eben hab ich meine Akuteinweisung abgeholt und wurde in der Praxis darauf hingewiesen, dass die Fahrtkosten (Bahn) wohl aus eigener Tasche zu zahlen sind.

Also sprach ich bei der Krankenkasse vor. Dort wurde mir gesagt, es würde eine Bescheinigung vom Arzt mit medizinischer Begruendung notwendig sein, weshalb ich für einen Krankenhausaufenthalt bis nach Sylt muss.

Ich war 2003 in Bad Hersbruck, mit der Rückerstattung der Kosten hat damals alles total unkompliziert geklappt. Beide Tickets habe ich damals eingereicht und das Geld zurückerstattet bekommen.

Kann mir jemand was zu der geforderten Begründung sagen? Stellen die Ärzte sowas aus und wenn ja, klappt das dann mit der Rückerstattung?

(mein Hautarzt hat gerade Pause, sonst würde ich dort sofort anrufen.)

Danke

Tina

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Guest Bluemchen28
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Hallo,

ich musste ein Formular der KK von der Klinik ausfüllen lassen, dass ich dort war und habe die Kosten bis in das nächst erreichbare Krankenhaus erstattet bekommen.

Liebe Grüße

Bluemchen28

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Hallo Tina,

das hat Blümchen schon richtig geschrieben.

Auch bei mir bis zu nächsten Hautklinik. Bin mit dem Auto nach BB und habe nichts eingereicht.

Ein kleiner Tipp: Bei der Bahn gibt es eine Suchfunktion für günstige Verbindungen.

Spart jede Menge Geld.

Alles Gute in Sylt - Uwe

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Na toll, die nächste Hautklinik ist in der Uniklinik um die Ecke.

Mit der Ärztin hab ich auch nochmal telefoniert, sie macht mir da auch keine grossen Hoffnungen.

Geld hab ich nicht all zu Dicke, wer hat das schon, und daher versuche ich möglichst günstig auszukommen.

Hat jemand seine Pso als chronische Erkrankung gemeldet? So als Idee, um mir evtl die Krankenhaussätze zurück zu holen.

Posted

Na toll, die nächste Hautklinik ist in der Uniklinik um die Ecke.

Mit der Ärztin hab ich auch nochmal telefoniert, sie macht mir da auch keine grossen Hoffnungen.

Geld hab ich nicht all zu Dicke, wer hat das schon, und daher versuche ich möglichst günstig auszukommen.

Hat jemand seine Pso als chronische Erkrankung gemeldet? So als Idee, um mir evtl die Krankenhaussätze zurück zu holen.

Falls Du Deine Zuzahlung meinst, nutze ,wenn vorort vorhanden, die Sozialberatung wg. der Zuzahlung, denn die ist einkommensabhängig. Kann bis auf Null gehen. Bei einer Reha gibt man das gleich mit an, allerdings muß man das in der Klinik oft noch einmal abklären. Die kommen immer gleich mit Ihrer Rechnung. Mein Tipp: nicht gleich zahlen, erst klären. Das mit den Fahrtkosten ist nichts Neues, bezahlt wird nur der Satz der für eine wohnortnahe stat. Behandlung anfallen würde. Ist bei Reha auch anders. Vergünstigungen weil ich einen GdB als chronisch Kranker habe, ist auch nicht drin, denn es ist kein Kriterium für Ermäßigungen, wobei es ja da noch den GdB mit Zusätzen (als Blinder, Gehbehinderter usw) gibt. Damit kenne ich mich nicht aus.

Gruß Lupinchen

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Danke dir Lupinchen für die Antwort.

Möchte mal schnell den neusten Sachstand berichten.

Heut morgen war ich bei der AOK, hab mir ein Formular wegen anmelden einer chronischen Erkrankung geholt.

Die nette Frau, mit der ich auch schon gestern sprach, habe ich über meine Einkommenssituation aufgeklärt. Sie gab mir die nötigen unterlagen für die Ärzte (ich bat um 2 ausfertigungen, eine für den Haus- und eine für den alten Hautarzt). Hab zum neuen Quartal den Hautarzt gewechselt, der braucht aber keine Ausfertigung unterschreiben.

Bin sofort zu den Ärzten gegangen.

Mein Hausarzt hat mir gleich 6 Sachen als Dauerdiagnose aufgeschrieben (wollte eigentlich nur den Schilddruesenkram bescheinigt haben). Unter anderem auch L40,9 , also Pso.

Von meinem Ex-Hautarzt sollte ich das Schreiben morgen abholen.

Eben rief der Vorzimmerdrache an und sagte, sie koenne da ohne Versicherungskarte und Ueberweisung gar nix ausfuellen.

Schliesslich muss sie das ja Abrechnen.

Da mein Hausarzt die Pso ja mit aufgeführt hat, sollte das ja hoffentlich reichen.

Lg

Tina

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Bin etwas ratlos was Du Dir abgeholt hast:-( Ist es der Antrag auf Schwerbehinderung um einen GdB zu erhalten? Wenn ja findest Du hier einiges im Forum dazu.

Hast Du etwas wg. der Fahrtkosten err.?

Gruß Anjalara

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Nein, Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen wegen chronischer Erkrankung. (bzw ermaessigung der eigenbeteiligung von 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, Paragraph 62 SGB V)

Somit würden die 10 Euro fürs Krankenhaus schonmal nicht anfallen.

Die fahrtkostenrueckerstattung hab ich schon abgehakt. Aber wenn die Tagessätze fürs Krankenhaus dafür wegfielen, wäre mir schon gut geholfen.

Ist ja gehoppst wie gesprungen ob ich an die 200 fürs Krankenhaus oder an die 200 für die fahrt zahle. Nur beides ist mir dann doch etwas zu viel. Und wenn ich wegen der chronischen Erkrankung dann auch noch von der Rezeptgebühr befreit werde, kann mir das nur recht sein.

Als ich vor knapp 10 jahren in Hersbruck war u d ich die Fahrtkosten erstattet bekommen habe, hab ich die Krankenhaussätze, damals noch 7 Euro pro Tag, gezahlt. Diesmal soll es andersrum sein. So zumindest jetz der Plan.

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Ok....Ich hatte früher als Ledige auch eine Zuzahlungsbefreiung. Ich mußte auch in der Reha nicht zuzahlen, wg. der Ermessensgrenze, lag drunter. Aber Du gehst ja akut!,oder?, da zählt dann die Befreiung. Bei der Reha bekommt man die entsprechenden Unterlagen für die Befeiung von der DRV gleich mit.

Also die Befreiung mußte man bei der DAK, war ich früher, immer rechtzeitig für das kommende Jahr beantragen. Dann hat man seinen Anteil bezahlt, geht nach Einkommen. Ob es für Deinen Akutaufenthalt schon zum Tragen kommt, wäre mal interessant. Ansonsten gilt es dann in 2013. Mein Arzt hat damals bescheinigt das ich chronisch krank bin und da galt dann 1% ohne Belege usw. sammeln zu müssen.

Lg. Lupinchen

Posted (edited)

So denn, war eben bei der Krankenkasse.

Hab alle Belege aus 2012 die ich noch hatte, waren nicht viele, auch gleich mit dorthin genommen.

Die gute Frau hat mir sofort den Befreiungsausweis fuer 2012 gegeben, und ich bekomme sogar noch ein klein wenig Geld erstattet.

Also die Fahrt zahle ich, aber die Zuzahlung für den Klinikaufenthalt faellt zum Glück komplett weg.

Eine Sorge weniger :)

Lg

Tina

Edited by Rhodesian
Posted

So denn, war eben bei der Krankenkasse.

Hab alle Belege aus 2012 die ich noch hatte, waren nicht viele, auch gleich mit dorthin genommen.

Die gute Frau hat mir sofort den Befreiungsausweis fuer 2012 gegeben, und ich bekomme sogar noch ein klein wenig Geld erstattet.

Also die Fahrt zahle ich, aber die Zuzahlung für den Klinikaufenthalt faellt zum Glück komplett weg.

Eine Sorge weniger :)

Lg

Tina

Na das ist doch toll. Hartnäckigkeit und informieren zahlt sich eben aus.

Lg. Lupinchen

  • 2 weeks later...
Posted

Bei der Reha bekommt man die entsprechenden Unterlagen für die Befeiung von der DRV gleich mit.

...oder man klärt das mit der Rentenversicherung und bekommt das Formular, mit dem sie die Reha bewilligen, gleich so, daß dort "gebührenbefreit" drauf steht. Hatte ich 2007 so, in dem Jahr bekam ich eine Zeit lang ALG II. Da alles schon vorher geklärt war, gab es dann auch keine Rückfragen oder Rechnungen über die 10 € am Tag von der Klinik in Bad Sulza.

Krankenkassengebühren hatte ich wegen chronischer Krankheit sowieso auf 1% runter gesetzt, aber die hat man bei ALG II eh ruck zuck voll - das waren 40 € im Jahr.

Nun bin ich in der Schweiz - da gibt es dann noch mal andere Spielregeln...

Viele Grüße,

Mathias

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Hallo Tina,

bin da jetzt ein wenig überrascht, daß Dir die KK das genehmigt hat. Ich hatte für 2009 und 2010 jeweils auch eine Rückerstattung von meiner KK (DAK) erhalten. Als ich etwa im April d.J wieder vorsprach, um den Antrag für 2011 zu stellen, wurde mir gesagt, daß sich da einiges geändert hat und dies nur noch möglich ist, wenn man chron. krank ist (bin ich) und einen GdB von 60% auf EINE Krankheit hat. Ich habe 60%, allerdings nicht wegen nur EINER Krankheit. So wie ich das bisher hier gelesen habe (viell. auch überlesen), hast Du doch keinen GdB? Wenn das bei Dir wirklich so gegangen ist, werde ich nochmal bei meiner kK vorsprechen. Ist nämlich bei mir auch immer ganz schön viel, was ich da im Jahr zuzahle. Vielleicht kannst Du oder ein/e Andere/r mir da einen Rat geben. Danke vorab.

Gruß

Harley48

  • 1 month later...
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Auch mich würde es intressieren, wie du das bei der AOK geschafft hast...

Ich wurde mehrfach abgewimmelt von wegen "mindestens GDB 60, Pflegestufe 2 oder eine Lebensbedrohliche Krankheit wie HIV, Krebs, Diabetes o.ä....

Pso sei da nicht enthalten in den "schwerwiegend chronischen krankheiten", das sei vom Gesetzgeber her so festgelegt. (Hab ich gerade gestern wieder als Antwort bekommen)

Posted

Diese Willkür ist ja einfach zum Kotzen.

Ich war am 20.12. erst wieder bei der AOK um Befreiung für 2013 zu bekommen. Dazu reichten die Unterlagen, die ich für den Ausweis für 2012 braucht aus. (ok, die wurden auch im November erst vom Arzt ausgefüllt und waren aktuell. Aber sie hätten auch kleinkariert neue Unterlagen verlangen können)

Der neue Ausweis sollte mir dann zugeschickt werden. Hab ihn aber noch nicht bekommen, frag nachher mal nach. Ich glaub aber nicht, dass ich in nicht kriegen werde.

Wie gesagt, es reicht, eine Erkrankung zu haben, die seit mindestens einem Jahr behandelt wird und ohne Behandlung einen lebenbedrohlichen Zustand erreicht o d e r zu einem verlusst bzw Einschränkung der Lebensqualität führt. Das ist ja bei pso der Fall. (aber auch bei meiner fehlenden Schilddrüse, die dauerhaft Medikamente erfordern)

Aber wie gesagt, mein Arzt war sehr grosszuegig, hat noch dazu meine Schilddruesensache (zu recht) aufgeführt, aber auch Magenbeschwerden, Rueckenbeschwerden und noch irgendwas, weswegen ich mal irgendwann bei ihm war.

Trotzdem, selbst wenn nicht, die Pso ist eigentlich schon genug. Es wird ja nicht nach art der Krankheit der Ausweis ausgehändigt, da gibt ja keinen Katalog. Googel mal nach dem Antrag bei der AOK (hab grad keine zeit den link einzufügen). Da ist der genaue Wortlaut, bzw. der exakte Antrag. Dort steht, wie die "Voraussetzungen" sind. Mit dem Ausdruck in der Hand würde ich nochmal persönlich in der Geschäftsstelle nachfragen gehen.

Vor Jahren wurde ich mal von der AOK bei Beantragung des Ausweises zurückgewiesen, weil mein Einkommen dazu zu hoch war.

Lg

Tina

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Hallo.

So wird von den KK geregelt, wer chronisch krank ist und dann nur die 1% Zuzahlung leisten muß.

In welchen Fällen gilt eine Krankheit als schwerwiegend chronisch? Dafür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

Erste Voraussetzung: Die Krankheit muss ein volles Jahr lang bestehen und in dieser Zeit von einem Arzt mindestens einmal pro Quartal behandelt worden sein. Darüber hinaus muss eines der folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Der Patient ist pflegebedürftig nach Pflegestufe 2 oder 3.
  • Der Patient ist aufgrund der Krankheit mindestens zu 60 Prozent erwerbsgemindert oder behindert.
  • Wegen der Krankheit muss der Patient kontinuierlich medizinisch versorgt werden. Ansonsten ist nach ärztlicher Einschätzung zu erwarten, dass sich die Krankheit lebensbedrohlich verschlimmert oder sich die Lebenserwartung vermindert oder die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigt wird.

Geringere Belastung

Wenn mindestens ein - gesetzlich versicherter - Angehöriger des Familienhaushalts schwerwiegend chronisch krank ist, reduziert sich die Zuzahlungsgrenze für alle Angehörigen des Familienhaushalts auf ein Prozent der jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen im Kalenderjahr. Die Absenkung der Grenze gilt ab dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem die Behandlung der chronischen Erkrankung ein Jahr andauert.

Beispiel: Der Patient befindet sich seit 11. Juni 2011 wegen Diabetes in Behandlung. Wenn er bis zum 10. Juni 2012 wenigstens einmal im Quartal wegen dieser Krankheit in ärztlicher Behandlung war, liegt eine Dauerbehandlung vor. Die einprozentige Zuzahlungsgrenze gilt dann rückwirkend ab dem 1. Januar 2012.

Gruß

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Hallo Manfred,

man kann auch auf einmal den Beitrag (1% des Jahres-Bruttoeinkommens) bezahlen wenn man die erforderlichen Vorraussetzungen erfüllt, und ist dann das Jahr über Zuzahlungsbefreit

Posted

Servus Manfred,

danke für die auführliche Erklärung.

Nun, ich habe hier schon geschrieben, daß ich chronisch krank bin und auch einen GdB von 60 % mein Eigen nennen darf.

Was ich nicht verstehe. 2009 und 2010 hat mein Schwerbehindertenausweis sowie der Rentenbescheid genügt, um die 1%-Regelung zu erhalten. Nun geht es auf einmal nichtmehr. Ich MUSS 60 % auf EINE Krankheit haben, um in den Genuß dieser Regelung zu kommen. Hat sich da was geändert?

Gruß

Harley

Posted (edited)

@ Saltkrokan

Das stimmt. Wenn du bei der KK als chronisch krank anerkannt bist, kannst du auch die 1%, sofort am Jahresanfang an die KK überweisen und fertig fürs Jahr....

@Harley48

Du mußt ja nur eine der 3 Vorgaben erfüllen. Wenn das also mit den 60 % nicht klappt, dann eben mit der kontinuierlichen medizinischen Versorgung....

Gruß

Aber dran denken. Es werden alle Einkommen im Haushalt zusammen gerechnet. Auch die Einkommen der Ehefrau. Dafür sind aber alle befreit.

Edited by Manfred G.
Posted

Ich MUSS 60 % auf EINE Krankheit haben, um in den Genuß dieser Regelung zu kommen. Hat sich da was geändert?

Das war doch eigentlich noch nie der fall, oder?

Also ich kann jetzt nur von meinem Vater schreiben, und bei dem ist das so, das er gar keinen Gdb hat, aber dennoch die 1% Regellung.

Mein Vater, macht das z.B auch so, wie Saltkrokan es geschrieben hat, das er das schon im Vorraus betahlt und dann den Rest des Jahres ruhe hat durch seine befreiung.

Und mein Vater ist Rentner und bekommt Aufstockend Hartz4.

Posted

Danke für Deine Antwort Andreas,

gut, ich bin kein Hartz 4-Empfänger, Vielleicht hat es damit zu tun.

Mich hat es auch gewundert, daß Tina ohne einen GdB diese Regelung bekommt. Ich gönne es ihr natürlich. Irgendwas stimmt doch da nicht. Tina ist bei der AOK und ich bei der DAK. So große Unterschiede können/dürfen da ja wohl nicht sein??

Gruß

Harley

Posted

Bei der der DAK damals war das kein Problem, wobei ich auch zeitweilig Aufstocker war. Es gab einen Vordruck für den Hausarzt, der GdB spielt dabei keine Rolle, sondern die chronische Erkrankung zählt. Beim Wechsel zur AOK in Bayern haben die für das laufende Jahr auch die Befreiung übernommen. War jetzt aber schon länger kein Aufstocker mehr, nur mein Einkommen war nicht sehr hoch. Da die AOK aber damals das Hausarztmodell noch am Laufen hatten, wollten sie es für das folgende Jahr nicht mehr übernehmen. Da fingen die dann an mit den Belegen und blabla. Hab es dann aufgegeben, auch weil ich dann geheiratet habe und da zählt dann das gemeinsame Einkommen.

Gruß Lupinchen

Posted

Hallo Lupinchen.

den Vordruck für den Arzt wollten mir die von der DAK auch in die Hand drücken. aber als sie meinen Schwerbehindertenausweis sahen, war das in Ordnung. Irgendwas muß sich da geändert haben??

Jedenfalls bekomme ich für 2011 Nichts!! Ich hatte Zuzahlungen von ca. 700 €! Das ist für mich ein fetter Brocken.

Aber nach x-maligem Nachfragen kam ich zu keinem Ergebnis. 60% auf EINE Krankheit. Das ist anscheinend ausschlaggebend. Hab ich aber nicht. Habe mehrere Krankheiten außer Pso und Psa. Tja?!

Gruß

Harley

  • 2 weeks later...
Posted

Ich erlaube mir, meinen Senf dazuzugeben.

Ich bin seit etlichen Jahren berentet, zu 80% Schwerbehindert durch die Pso(und Co.) + werde wohl nächste Woche mein GOßES G in den Ausweis bekommen. Seit nun gut 5 -7 Jahren zahle ich meißtens schon ende Dez. meinen "Jahresobolus" an die KK (bin seit über 30 Jahren bei der Barmer) und bekomme meine kleine nette Chekkarte für die Befreiung. So zahle ich für eine Reha z.B. nach Israel lediglich die Bahnfahrt vom Heimatort bis zum Münchner Flughafen und retour Alles andere, Hotel, ärztliche Versorgung, Solarium ect. alles "umsonst". Es sei denn, ich möchte ein ein Einzelzimmer, DANN allerdings darf ich Zuzahlen und das dann aber äußerst kräftig.

Ok, ich sollte vielleicht noch hinzu fügen, daß meine Rente eine reine Wirtschaftslüge ist, Sprich für meine geleistete Arbeit als ehem. Krankenschw. viel zu gering. (unter 1000,-€ nach 38J.)

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