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Hallo
ich suche einen Erfahrungsaustausch mit DKV Versicherten die einen Heilantrag für das Tote Meer gestellt haben. Meine Anträge hat die DKV bisher immer abgelehnt, mit der Begründung : Es handelt sich um eine rehabilitative Maßnahme ( Kur). Versichert bin ich für medizinisch notwendige Behandlungen wegen Krankheit. Die Frage ist also:
Kann man die Klimaheilbehandlung am Toten Meer als eine medizinisch notwendige Behandlung wegen Krankheit bezeichnen? Muß ich dafür einen Juristen fragen, oder kann von Euch einer diese Frage beantworten?
Wer kann mir helfen?
Bernd