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Welche Arztunterlagen für Antrag auf GdB

Hi,

 

ich werde wahrscheinlich einen GdB zu beantragen. Bin noch etwas unsicher. Demnächst will ich mich beim VDK beraten lassen, wie das genau läuft. Zufällig hab ich einen Tag vorher einen Termin beim Rheumatologen. Wahrscheinlich muß man ja bei dem Antrag Arztunterlagen mit einreichen. Welche genau sollten das sein? Ich denk, mir wenn ich eh schon beim Rheumatologen bin, kann ich mir gleich das Passende (Bericht mit der Diagnose oder was auch immer) ausstellen lassen, ohne nochmal deswegen dort hin zu müssen.

 

Weiß jemand was dazu?

Hervorgehobene Antworten

Hallo?

 

Als ich Anfang des Jahres den GdB beantragt habe, brauchte ich keine Unterlagen extra einreichen. Es steht ja alles wie behandelnde Ärzte, momentaner Zustand und so was da drin und die holen sich eh die entsprechenden Unterlagen da und danach wird entschieden.

 

Liebe Grüße und schönen Sonntag 

 

Daggi

Servus,

ebenso wie Daggi mußte ich von den Ärzten keinerlei Unterlagen selbst besorgen Die schreiben die Ärzte selbst an.

Wichtig aber ist, daß Du ein umfangreiches und genaues Schreiben selbst verfaßt, in dem Du beschreibst, wie Dich deine Krankheit im Alltag behindert.

Zuerst werden sie Dich mit einem geringen GdB versuchen abzuspeisen. Leg dann sofort Widerspruch ein. Meistens kommen dann mindestens 10 % mehr raus.

Grüße

Harley

Hallo,

bei meinem GdB lief es genauso ab wie oben beschrieben.

Ich war stationär in Behandlung und habe dort mit der Sozialarbeiterin vor Ort den Antrag ausgefüllt und die behandelnden Ärzte genannt.

Was ich noch als kleine Hilfe bei der Bearbeitung anmerken würde ist, dass du die Ärzte darüber in Kenntnis setzt, dass du den Antrag gestellt hast.

Von Vorteil wäre auch, dass deine Ärzte jeweils ihre Kollegen bei denen du sonst noch in Behandlung bist. Ich meine das wird in den Schreiben die die erhalten auch erfragt.
 

Liebe Grüße und viel Erfolg

Fero

Hallo,

 

ich habe meine ganzen Befunde hingeschickt. Dadurch ging es bedeutend schneller.

 

Gruß Anne

  • 6 Monate später...
  • Ersteller

Hi,

 

mein Antrag von anfang April ist durch. Ich hab einen unbefristeten GdB von 30. Es liegt eine dauernde Einbusse der körperlichen Beweglichkeit vor. Irgendwie weiß ich im Moment so rein gar nichts damit anzufangen.

  • 8 Monate später...

Hallo, aus eigener Erfahrung kannst Du mit den 30% noch nix anfangen. Musst warten und immer wieder Verschlechterungs Anträge stellen. Man kann leider erst ab 60% etwas anfangen. Die Behörden haben die Ansprüche hochgeschraubt.

hallo, Mejaline und Hellusch -

als ich noch berufstätig war, bekam ich auch nach einer Reha erst einmal 30 % - habe dann bei unserem Schwerbehindertenbeauftragten einen Gleichstellungsantrag gestellt und 50 % bekommen - das bedeutete schon mehr Urlaubstage und einen Freibetrag beim Finanzamt . Und vor allen Dingen einen höheren Kündigunsschutz.

Ich habe seit einigen Jahren unbefristet einen GDB von 60 % - bin allerdings nicht steuerpflichtig, weil meine Rente zu niedrig ist -

Hellusch, du hast geschrieben, dass die Behörden die Ansprüche hochgeschraubt haben - das stimmt - erst ab einem GDB von 70 % kann man etwas sparen - z.B. bei kulturellen Veranstaltungen -

ich wünsche euch viel Durchhaltevermögen -

nette Grüsse sendet - Bibi -

 

@ Bibi , mit einer Gleichstellung bekommst du keinen höheren GDB, du wirst in einigen Teilen jemanden mit einem GDB von 50 oder mehr gleichgestellt.

vdk.de: Was bewirkt die Gleichstellung?

Antwort: Die gleichgestellten behinderten Menschen haben den besonderen Kündigungsschutz wie schwerbehinderte Menschen. Überdies gibt die Gleichstellung Arbeitgebern Beschäftigungsanreize, denn Gleichgestellte werden bei den Pflichtplätzen im Zusammenhang mit der Schwerbehindertenquote mitgezählt und somit spart ein Arbeitgeber Ausgleichsabgabe.

vdk.de: Können gleichgestellte behinderte Menschen die gleichen Nachteilsausgleiche wie schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen?

Antwort: Nein, nicht alle Nachteilsausgleiche gibt es für gleichgestellte behinderte Menschen. Sie haben beispielsweise keinen Anspruch auf Zusatzurlaub, wie ihn schwerbehinderte Menschen haben. Auch haben gleichstellte Menschen keinen Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die ja zwei Jahre früher als die Regelaltersrente abschlagsfrei in Anspruch genommen werden kann.

Aber schon ab Grad 30 gibt es eine kleine Steuerersparnis.....

vor 1 Stunde schrieb tinhelm:

Aber schon ab Grad 30 gibt es eine kleine Steuerersparnis.....

........und beim Land Hessen 3 Tage Sonderurlaub!

 

Du meinst bei der Behörde? Weil ich habe keinen Sonderurlaub. Und lebe und arbeite auch in Hessen. Habe allerdings 3 Tage mehr Urlaub. Das ist aber noch vom früheren Tarifvertrag. Da bekam man ab 50 diese Tage zusätzlich. Neu 50er jetzt allerdings nicht mehr. Zum Glück hatte ich die Tage schon vor der Änderung. "Bestandsschutz"

Martina

 

  • 6 Monate später...
Am 8.11.2015 um 11:23 schrieb Majaline:

Hi,

 

ich werde wahrscheinlich einen GdB zu beantragen. Bin noch etwas unsicher. Demnächst will ich mich beim VDK beraten lassen, wie das genau läuft. Zufällig hab ich einen Tag vorher einen Termin beim Rheumatologen. Wahrscheinlich muß man ja bei dem Antrag Arztunterlagen mit einreichen. Welche genau sollten das sein? Ich denk, mir wenn ich eh schon beim Rheumatologen bin, kann ich mir gleich das Passende (Bericht mit der Diagnose oder was auch immer) ausstellen lassen, ohne nochmal deswegen dort hin zu müssen.

 

Weiß jemand was dazu?

 

Du füllst einfach den Antrag aus, gibst als behandelnden Arzt den Rheumatologen an und die Unterlagen fordern die dann direkt von dem an

 

  • 2 Monate später...
  • Ersteller

Danke, genauso wars.

  • 7 Monate später...

Also ich beantrage demnächst auch einen GdB und lege dann auch gleich alle relevanten Befunde bei, denn ich habe mir sagen lassen, dass die Damen und Herren beim entsprechenden Amt da gerne mal faul sind und oft nur den Hausarzt anschreiben und der hat halt nicht immer alle Befunde. Wäre halt schade, wenn es an sowas blödem scheitert. ich muss aber auch dazu sagen, dass ich bis auf ein paar wenige Befunde eh alle hier habe und bevor ich da 10 Ärzte im Antrag angebe, hole ich mir die paar fehlenden halt noch und schicke gleich alle mit.

Ansonsten noch zu beachten: bei Beeinträchtigungen schreiben "siehe Anhang" und dann in Word ein Dokument erstellen in dem du genau schilderst welche Krankheiten dir welche Beschwerden verursachen und wie dich diese im Alltag beeinträchtigen (Arbeit und privat). Lass dir für das Zusammentragen deiner Beeinträchtigungen ruhig ein paar Wochen Zeit. Oft fallen einem manche Punkte nicht gleich ein, weil man schon so lange damit zu Kämpfen hat, dass es selbstverständlich geworden ist und man Strategien entwickelt hat um das zu umgehen.

Es könnte sein das Du erst einmal nur 30% bekommst, dass ist gängige Praxis zzt. Wichtig ist das man den Zusammenhang der angegeben Erkrankungen erkennen kann, dann könnte es auch einmal mehr werden. Da ich aber Deine Angaben nicht kenne und was Du angibst, werden wir es wohl erst erfahren wenn Dein Antrag durch ist.

Viel Erfolg

Lupinchen

vor einer Stunde schrieb Lupinchen:

Es könnte sein das Du erst einmal nur 30% bekommst, dass ist gängige Praxis zzt. Wichtig ist das man den Zusammenhang der angegeben Erkrankungen erkennen kann, dann könnte es auch einmal mehr werden. Da ich aber Deine Angaben nicht kenne und was Du angibst, werden wir es wohl erst erfahren wenn Dein Antrag durch ist.

Viel Erfolg

Lupinchen

Meinst du mich? Ich kann dir den Anhang gerne mal schicken per Mail. Bin immer Dankbar für Hilfe.

Am ‎30‎.‎06‎.‎2018 um 19:53 schrieb Kittieeee:

Meinst du mich? Ich kann dir den Anhang gerne mal schicken per Mail. Bin immer Dankbar für Hilfe.

Bei meiner Freundin.....Pso (leicht) PsA (mittelschwer) (Arthrose+mehrere Knie OP's) künstlichem Kniegelenk und mehreren Herzinfakten+Stands, hat nur 30% bekommen. Konnte es garnicht glauben. Allerdings hatte sie wohl mehr %  (befristet) als es mit den Infakten noch akut war. Nach den Knie-OP's hatte sie nicht gleich eingereicht. Die waren aber vor den Infakten.

Gruß Lupinchen

Hallöchen, da ist doch sicher etwas schief gelaufen. Ein erneuter Antrag mit Begleitschreiben über alle Probleme wäre sicher hilfreich.

 

  • 5 Wochen später...
Am 2.7.2018 um 15:10 schrieb Hellusch:

Hallöchen, da ist doch sicher etwas schief gelaufen. Ein erneuter Antrag mit Begleitschreiben über alle Probleme wäre sicher hilfreich.

 

nicht unbedingt.

Ich war heute in der Sprechstunde vom Versorgungsamt. Dort habe ich unter anderem gefragt, warum meine Uveitis die immerhin mit MTX behandelt wurde, nicht anerkannt wurde. War sehr interessant. Mir wurde auch gesagt, dass ein Begleitschreiben sinnlos ist. Jetzt bin ich gespannt was für ein GDB jetzt heraus kommt.

Gruß Anne

Hallo Anne,

ein Begleitschreiben IST Teil des Antrags und somit in keinem Fall sinnlos.

Im Übrigen besteht bei Antragstellung keine "Formular-Pflicht" d.H. du kannst im Bedarfsfall einen frei formulierten Antrag stellen.

VG HerrHausK

vor 16 Minuten schrieb herrhausk:

Hallo Anne,

ein Begleitschreiben IST Teil des Antrags und somit in keinem Fall sinnlos.

Im Übrigen besteht bei Antragstellung keine "Formular-Pflicht" d.H. du kannst im Bedarfsfall einen frei formulierten Antrag stellen.

VG HerrHausK

bei mir geht es um einen Verschlechterungsantrag. Schwerbehindert mit Merkzeichen G habe ich schon einige Jahre und meine Haupterkrankung ist nicht PSO/PSA.

Ich glaube die Dame vom Versorgungsamt kennt sich bestimmt aus.

Gruß Anne

@herrhausk

auch bei meinenm Erstantrag hatte ich kein Begleitschreiben dabei und der ging Problemlos über die Bühne.

Gruß Anne

Hallo Anne,

 

natürlich kann so ein Antrag auch ohne Begleitschreiben problemlos bearbeitet werden.

 

Ein Begleitschreiben kann dabei durchaus für beide Seiten nützlich sein. Zum Einen kann der Antragsteller auf seine Beeinträchtigungen gezielt hinweisen und zum Anderen kann der Sachbearbeiter die in dem Schreiben aufgeführten Dinge aufnehmen - dies hilft dem Kollegen beim Ausüben seines Ermessens. Du musst dich halt mal in seine Situation versetzen. Er hat die Akte vor sich auf dem Schreibtisch liegen und muss nach Aktenlage entscheiden (medizinisches Wissen ist für den Job nicht erforderlich). Bei seiner Entscheidung stützt er sich einzig auf das was da in der Akte steht; ggf. holt er sich beim Medizinischen Dient eine Stellungnahme ein. Beim MD sitzen aber keine Fachätzte, die kompetent begutachten könnten.... Da er aber ermessenfehlerfrei entscheiden muss und selbst eben kein medizinisches Wissen hat, kann ihm nicht jeder Aspekt einer Erkrankung bekannt sein. Das ist eben das Dilemma! Und hier kommt das Begleitschreiben in´s Spiel; ein gut formuliertes Schreiben, dass ihm die Schüsselaussagen "bissfertig" liefert, hilft beiden Seiten.

 

Im Übrigen würde ich jedes amtliche Schreiben kritisch überprüfen. Grundsätzlich sollte nach dem Grundsatz: "Gleiches ist gleich und ungleiches ist ungleich zu entscheiden"  jede Entscheidung in einem vergleichbaren Fall gleich ausfallen, tatsächlich ist das Arbeitsergebnisse der Kolleginnen / Kollegen höchst unterschiedlich.

VG HerrHausK

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