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Hoffentlich kann mir jemand raten oder zumindest Tips geben...
meine Reha (Antrag im Oktober gestellt, Widerspruch dann Anfang November, direkt nach der Ablehnung. Jetzt "endlich" am vergangenen Samstag 9.5. kam dann die Absage über die Widerspruchsstelle.
Nun habe ich bei der Krankenkasse mal nachgefragt, wie es mit einer "offenen Badekur" aussehen würde. Die Krankenkasse sagt, dies würde nicht auf die 4-Jahres-Frist angerechnet...die Rentenversicherung sagt, es würde angerechnet. Die letzten 3 Rehas habe ich immer im Abstand von 2 1/2 Jahren bewilligt bekommen. Zunächst mal: Was stimmt nun? die Aussage der KK oder die der Rentenversicherung?
Zum anderen: Was müßte ich alles für Unterlagen zu einer Klage haben?
Das Gutachten, welches ein Gutachter der Rentenversicherung angefertigt hat, habe ich nie gesehen. Auch habe ich den Eindruck gehabt, der Gutachter kann sich die Beeinträchtigungen durch die Pso nicht recht vorstellen, schon gar nicht im Intimbereich, sprich brennen oder sogar bluten bei den Toilettengängen, und auch die Belastungen der Psyche durch stark offensichtliche befallene Stellen wie Gesicht, Ohren und Hände.
Würde allein das nicht Beachten der psychichen Belastungen ausreichen?
Ich habe keine Lust, die Ablehnung einfach so hinzunehmen..... aber hat das überhaupt Aussicht auf Erfolg, oder soll ich einfach bald einen neuen Antrag einreichen?
Schon mal vielen Dank für eure Antworten...
viele Grüße
Hilde