Immer wieder beginnen Runden des Online-Kurses zum Selbstmanagement nach dem Insea-Konzept. Darüber hatten wir mal hier berichtet.
An sechs Terminen lernen Betroffene, Angehörige und Freunde, mit einer chronischen Erkrankung oder anderen Beeinträchtigungen besser und selbstbestimmter zurechtzukommen. Der Kurs soll sie unterstützen, die Lebensqualität bei chronischer Krankheit zu verbessern, den Alltag und die Medikamenteneinnahme gut zu organisieren, sich ausgewogen zu ernähren und körperlich aktiv zu sein.
Die Teilnahme ist kostenlos und für Menschen aus ganz Deutschland möglich – ein Livestream macht's möglich.
Zur Übersicht und Anmeldung geht es hier entlang.
Am 16. Oktober 2026 startet ein Online-Kurs, der immer freitags um 11.30 Uhr Uhr beginnt.
Am 28. Oktober 2026 startet ein Online-Kurs, der immer mittwochs um 9 Uhr beginnt.
Am 30. Oktober 2026 startet ein Online-Kurs, der immer freitags um 16.30 Uhr beginnt.
Am 2. November 2026 startet ein Online-Kurs, der immer montags um 17 Uhr beginnt.
Am 5. November 2026 startet ein Online-Kurs, der immer donnerstags um 10 Uhr beginnt.
Für alle Teilnehmer gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie technische Hilfestellung. Und: Alle erhalten ein Kurspaket, das kurz vor Kursbeginn per Post zugestellt wird.
In diesem Video wird der Kurs erklärt:
16. Oktober 2026 09:00
bis
11:30
Hoffentlich kann mir jemand raten oder zumindest Tips geben...
meine Reha (Antrag im Oktober gestellt, Widerspruch dann Anfang November, direkt nach der Ablehnung. Jetzt "endlich" am vergangenen Samstag 9.5. kam dann die Absage über die Widerspruchsstelle.
Nun habe ich bei der Krankenkasse mal nachgefragt, wie es mit einer "offenen Badekur" aussehen würde. Die Krankenkasse sagt, dies würde nicht auf die 4-Jahres-Frist angerechnet...die Rentenversicherung sagt, es würde angerechnet. Die letzten 3 Rehas habe ich immer im Abstand von 2 1/2 Jahren bewilligt bekommen. Zunächst mal: Was stimmt nun? die Aussage der KK oder die der Rentenversicherung?
Zum anderen: Was müßte ich alles für Unterlagen zu einer Klage haben?
Das Gutachten, welches ein Gutachter der Rentenversicherung angefertigt hat, habe ich nie gesehen. Auch habe ich den Eindruck gehabt, der Gutachter kann sich die Beeinträchtigungen durch die Pso nicht recht vorstellen, schon gar nicht im Intimbereich, sprich brennen oder sogar bluten bei den Toilettengängen, und auch die Belastungen der Psyche durch stark offensichtliche befallene Stellen wie Gesicht, Ohren und Hände.
Würde allein das nicht Beachten der psychichen Belastungen ausreichen?
Ich habe keine Lust, die Ablehnung einfach so hinzunehmen..... aber hat das überhaupt Aussicht auf Erfolg, oder soll ich einfach bald einen neuen Antrag einreichen?
Schon mal vielen Dank für eure Antworten...
viele Grüße
Hilde