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Psoriasis u. Versicherung


Marion54

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Hallo!

Habe schon einiges bei euch im Forum gelesen!

Habe selber seit 23 Jahren Schuppenflechte, bin Ende letzten Jahres in Bad Bentheim gewesen, auf Krankenhauseinweisung.

Habe eine Krankenhaustagegeldversicherung bie der DKV, die aber nicht zahlen will!!!

Wer hat diesbezüglich eigene Erfahrungen gemacht und kann mir helfen!?

Freue mich auf Antworten. Danke. :)

Marion54

P.S.: Sorry, wenn ich im falschen Forenbereich gelandet bin. Wusste nicht wohin damit. ;)

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Warum zahlen die nicht ?

Meines Erachtens ist eine Ablehnung ohne Begrüdung nicht statthaft -

und somit die Begründung genau lesen und prüfen ob inhaltlich korrekt

cindy

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Danke Sindy für dein Interresse. die DKV hat mit der Begründung abgelehnt, daß man dafür nicht in Akutbehandlung nach Bentheim muß. sondern das man das auch ambulant behandeln kann. HAHA !!! Aber mein Hautarzt schreibt ja nicht aus Jux eine Krankenhauseinweisung! Da Bentheim seit 2000 ein anerkanntes Akut-Krankenhaus für Psoriatiker u.a. ist, kann man dort auch hingehen. Habe von einem Tischnachbarn auch gehört, er hätte noch keine Probleme gehabt mit der DKV. Dieser junge Mann ist leider plötzlich abgereist, konnte ihn nicht mehr genauer fragen. Setze große Hoffnung in das Forum, benötige stichhaltige Formulierungen, um dagegen angehen zu können. Geht wie immer ums liebe Geld. Grüß Euch alle und hoffe!!!!

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Hallo, Marion,

nach einer Reha von 5 Wochen im November/Dezember letzten Jahres hatte sich mein Hautzustand nicht verbessert, sondern noch verschlimmert. Vor 14 Tagen wollte mich mein Rheumatologe hier an meinem Wohnort in die Hautklinik einweisen. Da ich mit der Klinik keine guten Erfahrungen gemacht habe, stand ich der Einweisung eher ablehnend gegenüber.

Ich habe dann diese Woche bei der Barmer angerufen, ob es möglich wäre, akut in die Klinik nach BB zu gehen. Dazu sollte ich der Sachbearbeiterin eine Begründung meines Arztes schicken. Und nach einem zweiten Gespräch wollte sie noch die Original-Einweisung haben. Ihr Kommentar dazu war, dass darüber erst entschieden werden muss und deshalb diese Unterlagen erforderlich sind. Mein Arzt fand es etwas befremdlich, dass eine KK die Einweisung haben will.

Vielleicht liegt es daran, dass die Fachklinik BB wohl kein "richtiges" Krankenhaus in dem Sinne ist. Ich werde mich Montag bei der Sachbearbeiterin der Barmer noch mal erkundigen. Wenn ich Näheres erfahren habe dazu, melde ich mich noch einmal.

Gruß

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Hallo Barb, ich war im Sept. 04 eingewiesen in die Klinik Hildesheim. Es war für mich furchtbar dort. Wurde mit Cignolin beschmiert, mußte in ein Puva-Bad und anschließend bestrahlen. Hatte tollen Sonnenbrand. Trotz 3 Lagen Kleidung bekam ich draußen einen Sonnenbrand. Dann einen Herpes von der Brust bis zum Bauch, und zu guter Letzt hatte ich eine bärtige Messie auf dem Zimmer. Nach 3 Wochen bin ich raus, war einigermaßen frei und gehe N I E wieder in diese Klinik. Natürlich fing die Schuppenflechte gleich wieder an. Nach einem 3/4 Jahr wollte mich mein Hautarzt wieder dorthin überweisen, habe mich geweigert und gebeten, daß er Bentheim befürwortet. Neue Krankenhaus-Einweisung, die ich dann zur Barmer geschickt habe. Die haben die Einweisung zur Barmer Osnabrück geschickt. Von dort habe ich Bescheid bekommen, das der Akut-Aufenthalt bewilligt wurde. Ich habe mich dann mit der Klinik in Verbindung gesetzt und einen Termin abgesprochen. In der Klinik habe ich gleich beim Aufnahmegespräch erfahren, daß der KKH Aufenthalt von 3 Wochen nicht ausreicht und man würde nach 1 Woche ca. eine Kur von dort aus für mich beantragen. Das hat tatsächlich geklappt ( meine letzte Kur auf Borkum lag ca 6-7 Jahre zurück ) und ich kam knackebraun und f r e i wieder nach Hause!!

Hoffe für Dich, daß es klappt ! Habe dieses Mal viel Creatives gemacht.

Gruß Marion ;)

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Hallo Marion.

ich hatte solche Probleme auch mit der DKV und da kannst du gar nichts machen. Bei mir war es zwar nicht die PSO sondern ein Bandscheibenvorfall aber es ändert nichts daran dass es eine Akkut-Einweisung in eine anerkannte Klinik war. Die DKV hat es damit begründet das es kein "öffentliches" Krankenhaus sondern eben eine Fachklinik war. Das soll einer verstehen. Bei denen ist das anscheinend so wenn sie bezahlen sollen. Viellleicht findest du ja noch einen Weg um zu deinem Recht zu kommen. Ich wünsch dir viel Glück dabei

Liebe Grüße

Mainzelmännchen

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Danke Mainzelmännchen für Dein Interesse. Na, zahlen darf man immer, aber anschließend schaut man in die Röhre. Möchte die DKV aber nicht einfach so davon kommen lassen. Für die Hautklinik Hildesheim wurde das KKH-Tagegeld auch gezahlt. Nur das mir in BB längerfristig geholfen wurde. Vor 18 Jahren war ich auch auf KKH-Einweisung in BB und die DKV hat gezahlt.

Schönes sonniges Wochenende! :)

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Zur Klärung: Du sprichst von der DKV = private Krankenversicherung, keine gesetzliche KV

Daher sind die Hinweise aus dem Bereich der gesetzlichen KV nicht unbedingt anwendbar.

Nach meiner Erfahrung aus einem anderen Bereich, sind die Kliniken selbst aber oft mit den Problemen vertraut. Eventuell kannst du von dort Hinweise bekommen, sie haben ja ein interesse an den Patienten.

Eventuell ist auch ein persönliches (Telefon-)Gespräch mit der DKV oder deinem zuständigen Vertrter sinnvoll. Wenigstens, soweit, dass der Standpunkt und die Argumentation der Versicherung verständlich werden, damit man weiß in welche Richtung man argumentieren sollte.

Im Übrigen gilt immer der Hinweis: Wirf mal einen Blick in deine Tarif/Versicherungsbedingungen.

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die DKV hat mit der Begründung abgelehnt, daß man dafür nicht in Akutbehandlung nach Bentheim muß. sondern das man das auch ambulant behandeln kann. HAHA !!! Aber mein Hautarzt schreibt ja nicht aus Jux eine Krankenhauseinweisung!

Also verwehrt dir deine Versicherung das Tagegeld, weil du auch statt in Bad Bentheim ambulant behandelt werden könntest.

ich war im Sept. 04 eingewiesen in die Klinik Hildesheim. Es war für mich furchtbar dort.

und weiter

Für die Hautklinik Hildesheim wurde das KKH-Tagegeld auch gezahlt

Da ich auf dem Gebiet erst seit 2005 minimale Erfahrung habe, interessiert mich doch, warum zwischen Hautkliniken wie die von Marion in Hildesheim und bei mir in Hannover Unterschiede zu Bad Bentheim gemacht werden.

Das Problem scheint ja nicht daran zu liegen, dass man privat versichert ist oder in einer gesetzlichen Krankenkasse. Also hätte Marion ihr Tagegeld in Hildesheim problemlos ausgezahlt bekommen. Und ich wäre ohne Probleme wieder in die Hautklinik hier in Hannover gekommen, mit der ich auch nicht die besten Erfahrungen gemacht habe.

Mir stellt sich einfach nur die Frage, wo der Unterschied liegt zwischen diesen Hautkliniken vor Ort und Bad Bentheim.

Posted

[SIZE=6]Mir stellt sich einfach nur die Frage, wo der Unterschied liegt zwischen diesen Hautkliniken vor Ort und Bad Bentheim.

Hallo Barb,

Krankenhausbehandlung:

Kostenträger ist die gesetzliche Krankenversicherung. Die Patienten werden entweder durch den behandelnden Arzt eingewiesen oder aus einem Krankenhaus zu einer Fachklinik verlegt (Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsmassnahme).

Für die Einweisung sind die kassenseitig vorgegebenen formalen Bedingungen einzuhalten und mit Vorteil ein zusätzlicher ärztlicher Kurzbericht miteinzureichen und eine Einweisung zur stationären Krankenhausbehandlung mit Vorteil eines Facharztes.

Die stationäre Krankenhausbehandlung ist gegenüber einer stationären Rehabilitationsmassnahme insbesondere dann angezeigt, wenn Art und Schwere des Krankheitsbildes dies gebieten bzw. dann, wenn ausführliche und intensive diagnostische Abklärungen vorgenommen werden müssen.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Gesetzliche Grundlagen:

Akutmedizinische Behandlung im Fachkrankenhaus

Aufnahmegrund: Akuter Krankheitszustand und spezielle Einweisungsindikation

Kostenträger: Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Grundlagen: § 39 SGB V

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Sozialgesetzbuch Fünftes Buch

Gesetzliche Krankenversicherung

In der Fassung des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1791)

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

§ 39 SGB V (Krankenhausbehandlung)

(1) Die Krankenhausbehandlung wird vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär (§115a) sowie ambulant (§ 115b) erbracht. Versicherte haben Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus (§ 108), wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann. Die Krankenhausbehandlung umfaßt im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche Behandlung (§ 28 Abs. 1), Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung; die akutstationäre Behandlung umfasst auch die im Einzelfall erforderlichen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzenden Leistungen zur Frührehabilitation.

(2) Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

§ 108 SGB V (Zugelassene Krankenhäuser)

Die Krankenkassen dürfen Krankenhausbehandlung nur durch folgende Krankenhäuser (zugelassene Krankenhäuser) erbringen lassen:

1. Hochschulkliniken im Sinne des Hochschulbauförderungsgesetzes,

2. Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen sind (Plankrankenhäuser), oder

3. Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen abgeschlossen haben.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

=> Es gibt also den Unterschied der räumlichen Entfernung.

Falls also entsprechende Versorgungsverträge und eine Zulassung nach § 108 besteht ist der einzige Grund geben eine Einweisung ist das der Arzt das nächstgelegene ("wohnortnahe") Krankenhaus wählen muss... das wäre dann z. B. eine Uni- Hautklinik in der am nächsten gelegenen Großstadt... das ist oft teurer als der Aufenthalt in einer auf die Krankheit spezialisierten Fachklinik, aber das ist nicht der Punkt. Es geht vielmehr oft darum das in diesem Fall die Fahrtkosten in die Fachklinik erstattet werden müssten (§ 60 SGB V; Fahrkosten) und die ausgewählte Fachklinik weiter weg ist als die nächstgelegene Klinik. Es dreht sich also nur um die lieben Taler, das dies eine absolute Milchmädchenrechung ist brauche ich niemandem vorzurechnen. Aber in unsrem Gesundheitswesen ticken die Uhren eh komisch und mitunter kaum nachvollziehbar. :confused:

Falls die Fahrtkosten der alleinige Ablehnungsgrund sein sollten verzichtet einfach auf die Fahrtkosten und fahrt dann auf eine Kosten dahin, das sollte euch eure Gesundheit wert sein. Andere Gründe kann es aber kaum geben, wenn die ausgewählte Klinik über die entsprechenden Versorgungsverträge mit den Krankenkassen verfügt.

Mitunter sind die Aufenthalte in einer spezialisierten Fachklinik nicht teurer bzw. vielfach sogar günstiger als ein entsprechender Aufenthalt in einem wohnortnahen Akutkrankenhaus, auch bei eventuell längerer Aufenthaltsdauer. Vielleicht sind eure Entscheidungsträger diesen monetären Argumenten zugänglich.

Es sind also die Gesetze an welche sich die jeweiligen Entscheidungsträger sowie auch wir zu orientieren haben. Es ist also nicht immer böser Wille sondern vielfach auch Unwissenheit oder falsche Auslegung der Sachbearbeiter/innen.

Aber Gesetze sind ja leider immer Auslegungssache und nie endeutig. :mad:

Gruss aus Norddeutschland[/size]

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Hallo, Micha,

danke für die ausführliche Antwort. Nun ist mir klar, wo die Unterschiede liegen und wie das so läuft.

Dass die Fahrtkosten nicht erstattet werden, hatte ich schon vermutet und mich drauf eingestellt, dass ich sie selbst zahlen muss, wenn ich nach BB kommen.

Lieben Gruß

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Wenn ich die Ausgangsfrage richtig verstanden habe ging es um eine private Krankenhaus-Tagegeld-Versicherung.

Hierfür gibt es keine Regelungen der gesetzlichen Krankenkassen, da dort die Lohnfortzahlung geregelt ist, aber nicht die Leistungen einer rein privaten (Zusatz-)Versicherung.

  • 1 month later...
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Hallo Marion.

ich hatte solche Probleme auch mit der DKV und da kannst du gar nichts machen. Bei mir war es zwar nicht die PSO sondern ein Bandscheibenvorfall aber es ändert nichts daran dass es eine Akkut-Einweisung in eine anerkannte Klinik war. Die DKV hat es damit begründet das es kein "öffentliches" Krankenhaus sondern eben eine Fachklinik war. Das soll einer verstehen. Bei denen ist das anscheinend so wenn sie bezahlen sollen. Viellleicht findest du ja noch einen Weg um zu deinem Recht zu kommen. Ich wünsch dir viel Glück dabei

Liebe Grüße

Mainzelmännchen

Hallo Mainzelmännchen, stell Dir vor, die DKV hat doch noch gezahlt! Vor 14 Tagen habe ich mir nochmal in den Allerwertesten getreten und einen Brief an die DKV geschrieben, und nochmal alles geschildert und außerdem habe ich noch einige Bilder von den befallenen Stellen( nicht wenig) mitgeschickt. Nach 5 Tagen haben die erst das Geld überwiesen und drei Tag später kam dann noch ein Formbrief. Mit egal, hauptsache das Geld war auf dem Konto!! Das man für alles immer kämpfen muß!!!

Dafür fängt auch meine PSO wieder an. Schönen Dank! Fangen wir

auch hier wieder mit dem " Kampf " an. Bin sonst aber weiter fröhlich und gut drauf! Wünsche ich Dir und allen anderen Mirschuppies auch ;)

Kennst Du zufällig Fritz Diehl aus Schlangenbad??

Liebe Grüße von Marion

Mainzelfrau
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Hallo Marion,

gratuliere haste mehr Glück gehabt wie ich.

Leider sagt mir der Name Fritz Diehl nichts, Schlangenbad besteht aus 7 Ortsteilen und wir kennen hier nur sehr wenige.

Liebe Grüße Mainzelmännchen

Posted
Hallo Marion' date='

gratuliere haste mehr Glück gehabt wie ich.

Leider sagt mir der Name Fritz Diehl nichts, Schlangenbad besteht aus 7 Ortsteilen und wir kennen hier nur sehr wenige.

Liebe Grüße Mainzelmännchen[/quote']

Hätte ja sein können, wie der Zufall manchmal so spielt. Wünsche einen schönen Sonntag!

Marion ;)

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