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Wenn die Rentenversicherung die Wunsch-Klinik verweigert

Patienten haben bei der Auswahl einer geeigneten Reha-Einrichtung durchaus ein Mitspracherecht. Doch nicht immer einigen sich Patienten und Versicherungen auf Anhieb. Und: Manchmal kennen Patienten auch ihre Rechte nicht.

„Die Leistungen werden in Einrichtungen erbracht, die entweder von der Rentenversicherung selbst betrieben werden oder mit denen ein entsprechender Vertrag besteht“, sagt ein Experte von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Dabei wählt die Rentenversicherung die Klinik nach ihrem Ermessen aus. Aber: Die Rentenversicherung muss auch die berechtigten Wünsche des Versicherten berücksichtigen. Dazu gehören

  • die persönliche Lebenssituation
  • das Alter
  • das Geschlecht
  • die Familie sowie
  • religiöse und weltanschauliche Bedürfnisse des Versicherten.

Darauf weist die UPD hin. Das könnten also Argumente sein, die in einem Widerspruch genannt werden können.

Ist der Versicherte mit der Auswahl der Einrichtung nicht einverstanden, kann er nämlich Widerspruch einlegen. Kommt die Rentenversicherung dem berechtigten Wunsch des Versicherten nicht nach, so muss sie nun begründen, warum die von ihr ausgewählte Klinik für die Reha besser geeignet ist. Daher haben Widersprüche in solchen Fällen häufig Aussicht auf Erfolg.

Dabei könnte auch eine fehlende Spezialisierung auf eine bestimmte Erkrankungsform auch ein Argument sein – anders ausgedrückt: Wenn sich die Wunsch-Klinik auf eine Erkrankungsform spezialisiert hat, kann sie besser geeignet sein.

Aber: „Hat die Rentenversicherung mit einer Reha-Klinik keinen Vertrag geschlossen, ist der Wunsch des Versicherten auf Behandlung in dieser Klinik nicht berechtigt.“

Weitere Tipps der Unabhängigen Patientenberatung

  • Überlegen Sie mit Ihrem Arzt, welche Einrichtung für Sie am besten geeignet ist.
  • Wichtig ist, dass in der Klinik ein Platz frei ist.
  • Der Wunsch sollte gleich bei der Antragstellung geäußert werden.
  • Der Arzt sollte den Wunsch mit einer Stellungnahme unterstützen.

Beratungsstellen der Unabhängigen Patientenberatung sind unter patientenberatung.de zu finden. Das Beratungstelefon ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0 11 77 22 erreichbar.


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Recommended Comments

Guest reinhard petereit

Guest reinhard petereit

Gäste

bad bentheim

habe eine reha in bad bentheim bekommen. wollte nicht nach borkum /sylt/nordernea. zel war bad rappenau "rsonetrittklinik" (war schon 4x da)wurde abgelehnt, da die klinik keinen vertrag mit der rentenversichrung hat. schade. so muss ich wohl nach bb.im reha antrag von meinem dermatolen wurde auf stark sohhle terape hingewiesen.

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