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    Kassen bezahlen künftig Balneophototherapie auch bei Neurodermitis

    Menschen mit mittelschwerer bis schwerer Neurodermitis können ab Oktober 2020 bei ihrem Arzt auch eine Balneophototherapie bekommen, bezahlt von der gesetzlichen Krankenkasse. Dabei ist es egal, ob die synchrone oder asynchrone Methode gewählt wird. Bei der Balneophototherapie werden Wannenbäder mit Badezusätzen und eine Bestrahlung kombiniert – zeitgleich oder nach dem "Wassern".

    Empfohlen wird eine Behandlung drei- bis fünfmal pro Woche. Insgesamt kann ein Behandlungszyklus bis zu 35 Sitzungen haben.

    In Studien war nachgewiesen worden, dass die Balneophototherapie bei Erwachsenen mit Neurodermitis einen höheren Nutzen hat als die "trockene" UV-Bestrahlung. Bei allen, die jünger als 18 Jahre sind, sollte der Arzt vorher alle anderen Behandlungsmöglichkeiten prüfen, denn für Jüngere gibt es keine entsprechenden Studienergebnisse.

    Die Balneophototherapie kann ambulant absolviert werden. Der Bewertungsausschuss hat inzwischen entschieden, wieviel Geld die Ärzte dafür bekommen. Wichtig: Der Arzt muss auch eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Balneophototherapie haben.

    Der Gemeinsame Bundesausschuss beschäftigte sich mit der Balneophototherapie, weil die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der AOK-Bundesverband das beantragt hatten. Die Behandlung der mittelschweren bis schweren Schuppenflechte als Kassen-Leistung war vor einigen Jahren wieder möglich geworden. Für das atopische Ekzem fehlten dem Gremium damals – im Jahr 2008 – ausreichende Belege zum möglichen Nutzen oder Schaden. Im Februar 2018 ging es dann in dieser Sache weiter, zumindest für die synchrone Form der Balneophototherapie bei Neurodermitis. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) legte neun Monate später einen Rapid Report vor. Der und überzeugte dann – neben dort angegebenen Fachartikeln und zwei Stellungnahmen – den G-BA.


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