Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
15.06.2026 16:00
Hallo,
erstmal freu ich mich riesig, daß meine Kur bewilligt ist.
Aber für meinen Sohn habe ich nur eine ambulante Kurmaßnahme in einem anerkannten Kurort genehmigt bekommen.
Ich will ihn aber natürlich mitnehmen nach Borkum.
Kann mir jemand sagen, was bei dieser ambulanten Kurmaßnahme, die heißt bis 14 Jahre Alter beim Kind wohl auch Kindervorsorgekur, an Kosten auf uns zukommen? Kann ich ihn trotzdem mit in die Klinik nehmen?
Bitte eine schnelle Antwort.
Viele Grüße Malgosia