Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
15.06.2026 16:00
kann die Kasse wenn man freiwillig Versichert ist, also selbstständig ist, auch die Anträge zur LVA oder BFA verweisen. Letztes Jahr hat die TKK
"Aussage von TKK", fast keine bewilligt. Die berufen sich das die BFA immer erst zuständig sei, dies ist ja nichts neues.
Aber wenn man selbstständig ist und freiwillig Versichert, hat dann die BFA oder LVA überhaupt ein Mitspracherecht . Oder muss die Kasse
dann über den MDK es selber entscheiden und genehmigen. Also die Ausrede es muss immer über den Rententräger laufen, ist dann ausgeschlossen.
Gibt es da Erfahrung oder noch besser gibt es eine gesetzliche Regelung dafür.
Mit besten Dank
Frank