Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
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per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
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15.06.2026 16:00
OK, der Titel hört sich etwas merkwürdig an, aber mir fiel nichts Besseres ein.
Kurze Vorgeschichte:
Starker PSO-Schub im März d.J., Hautarzt machtlos, er empfiehlt einen Reha-Maßnahme. Medizinischer Dienst (bin Beamter) unterstützt diese Empfehlung nicht nur, sondern meint, besser wäre eine sofortige vollstationäre Behandlung in einer geeigneten Akutklinik und anschließend eine Anschlußheilbehandlung.
2 Monate Kampf mit der Beihilfestelle, die letztendlich Akutklinik und AHB bewilligt. Private Krankenkasse genehmigt ebenfalls beides, vorläufig für 21 Tage, aber bereits mit der Option, dass eine Verlängerung in meinem Fall problemlos gewährt wird.
So.
Nun bin ich seit 1 1/2 Wochen in der Akutklinik und es zeigen sich auch schon deutliche Fortschritte (schuppenfrei, Kopfhaut fast in Ordnung, Gehörgänge wieder frei). Abgeheilt ist aber noch längst nicht alles, insbesondere Beine und Rücken sehen noch nicht besonders aus.
Nun teilt mir heute der Arzt im Rahmen der (sehr oberflächlichen) Visite mit, dass ich nächste Woche Montag entlassen werde, d.h. nach 17 Tagen.
Nun, wenn die Fortschritte im Laufe dieser Woche so weitergehen, könnte ich mit viel Glück weitgehend (!) erscheinungsfrei sein. Was aber, wenn nicht?
Hier nun meine Frage an Euch, vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen in dieser Richtung gemacht:
Wenn die bisherige Behandlung bei mir gut anschlägt (sieht zumindest bis jetzt so aus), ich aber an dem genannten Entlassungstermin nicht erscheinungsfrei bin, habe ich die Möglichkeit, auf eine weitere Behandlung (ggf. AHB) zu bestehen?
Meine Bedenken sind, dass ich erst wieder nach ewiger Wartezeit und den üblichen bürokratischen Ärger in den Genuß einer Reha kommen dürfte. Und wenn die Behandlung schon so gut wirkt, wäre ich eben gerne vollständig erscheinungsfrei nach Hause gegangen (wie lange auch immer das dann anhalten mag) und nicht nur teilweise frei.
Gruß
Ernst