Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
15.06.2026 16:00
servus leude, hab heut diesen artikel in der zeitung gelesen:
GEZ-Befreiung für chronisch Kranke
26. September 2008
Chronisch kranke Menschen können sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Je nach Schwere der Krankheit ist auch eine zeitliche Befristung möglich.
So erhalten Patienten, die beispielsweise aufgrund von schweren Darm-, Nieren- oder Krebserkrankungen für längere Zeit nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, von den Versorgungsämtern die erforderliche Bescheinigung zum Gebührenerlass. Diese muss zusammen mit dem Antrag bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln eingereicht werden
frage: wir pso kranke müssen also keine GEZ zahlen??????