Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
15.06.2026 16:00
Moin zusammen,
nicht falsch verstehen - ich habe nichts gegen Kliniken oder Kureinrichtungen. Für Manchen hat der Aufenthalt dort einen Erfolg, den er beim Hautarzt nicht erzielen konnte.
Nun bin ich auch kein "alter Hase" was Einweisungen in diese Einrichtungen angeht. Ich wurde nur 2 mal in eine Klink geschickt (danach hatte ich die Schnauze voll und brach alle Behandlungen ab).
Beide Male wurde jedoch nichts nennenswertes gemacht, was nicht auch der Hautarzt hätte machen können. Beide Male hat sich meine Haut nicht wirklich verbessert.
Daher meine Frage - was wird in der Klinik bei euch gemacht, was zur Besserung führt. Hätte der Hautarzt die Therapie auch durchführen können?
LG
Tina