Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
07. September 2026 16:00
sicherlich seit ihr schon alte hasen was das beantragen einer kur betrifft.ich war 1980 und 1981 wegen meiner grunderkrankung zu kur.der antrag wurde damals direkt vom krankenhaus getsellt.in den nachfolgenden jahren weigerte ich mich bedingt durch meine angstzustände immer einen neuen antrag zu stellen.nach einem gespräch mit meinem hausarzt nd betriebsarzt habe ich mich doch dazu durch gerungen .meine hausärztin sagte mir das ein antrag der durch den betriebsarzt gestellt wird sehr schnell bearbeitet wird.dies kann ich nur bejahen denn innerhalb von 1 1/2 wochen hatte ich die bewilligung.
alle die noch im berufsleben stehen sollten ihren antrag durch den betriebsarzt stellen da dieser antrag von einer anderen stelle bearbeitet wird als die von dén hausärzten.
wollte das nur mal so am rande erwähnen für alle die eine kur beantragen wollen.