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kann die Kasse wenn man freiwillig Versichert ist, also selbstständig ist, auch die Anträge zur LVA oder BFA verweisen. Letztes Jahr hat die TKK
"Aussage von TKK", fast keine bewilligt. Die berufen sich das die BFA immer erst zuständig sei, dies ist ja nichts neues.
Aber wenn man selbstständig ist und freiwillig Versichert, hat dann die BFA oder LVA überhaupt ein Mitspracherecht . Oder muss die Kasse
dann über den MDK es selber entscheiden und genehmigen. Also die Ausrede es muss immer über den Rententräger laufen, ist dann ausgeschlossen.
Gibt es da Erfahrung oder noch besser gibt es eine gesetzliche Regelung dafür.
Mit besten Dank
Frank