Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
15.06.2026 16:00
Hallo Allerseits,
mir wurde mitgeteilt, dass es seit 1.6. 2011 eine neues Gesetz gibt, das ganz streng nur noch 23 kg im Koffer nach Tel Aviv, bzw. für Aufenthalte am Toten Meer erlaubt.
Das reicht mir aber sicher nicht. Manche bleiben doch sogar für Wochen oder Monate in Arad. Wie sollen die mit 23 kg auskommen?
Nach dreimaligem Erkundigen bei Lufthansa in Frankfurt am Telefon habe ich doch glatt 3 verschiedene Antworten bekommen!
1. mehr als 23kg geht gar nicht.
2. wenn nur 1 kg mehr drin ist, muss ich 100 Euro Übergepäck bezahlen.
3. es geht nur, wenn ich einen zweiten Koffer für 50 Euro extra anmelde.
Wer von euch ist schon nach dem 1.6. nach Tel Aviv geflogen und weiss, was wirklich stimmt. Wäre echt dankbar für eine Antwort.
Bokeki