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KV Nordrhein definiert systemische Psoriasistherapie als Praxisbesonderheit

Hallo zusammen,

zwischen der KV Nordrhein und den gesetzlichen Krankenkassen ist mit Wirkung vom 01.01.2004 eine neue Richtgrößenvereinbarung für Arznei- und Verbandmittel getroffen worden. Mit der Ziffer 9928 ist hierin erstmalig die systemische Psoriasistherapie aufgenommen worden. Damit sind systemische Behandlungsmethoden der Schuppenflechte über diese Ziffer als Praxisbesonderheit zu kennzeichnen und werden bei Richtgrößenprüfungen nicht mehr das Budget des Arztes belasten.

Damit stellt die KV Nordrhein einerseits die Weichen für die Zukunft, indem die neuen, demnächst zu erwartenden Biologicals als Praxisbesonderheit anerkannt sind und den Patienten damit schnellstmöglich zugute kommen können. Andererseits bedeutet es für die heute etablierten Psoriasistherapien, daß nun keinerlei Gründe mehr bestehen, einem Patienten aus Budgetdruck eine effektive Systemtherapie zu verweigern.

Gruß

JB

Link zur KV Nordrhein

Hervorgehobene Antworten

Gilt das jetzt nur für den Bereich der KV Nordrhein.

Wenn ja, werden sich andere KV anschliessen ?

  • Ersteller

Die Vereinbarung gilt nur für die Ärzte der KV Nordrhein. Eine Mustervereinbarung, wie sie in der Vergangenheit von der Bundes-KV getroffen wurde, existiert meines Wissens nicht mehr.

Zwar sind die einzelnen KVen in diesen Vereinbarungen selbstständig, aber in der Zukunft wird es hier eine einheitliche Linie geben müssen. Das Resultat wäre sonst Therapie-Tourismus in diejenigen Regionen, in denen die Biologicals verordnet werden. Das kann ja wohl niemand wollen.

Grüsse

JB

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