Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
07. September 2026 16:00
Mein Reha-Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, die 4 Jahre Wartezeit wären noch nicht vorbei! Daher jetzt meine Frage , ab wann gelten diese 4 Jahre?
Nach dem letzten Bescheid, nach Beginn der letzten Reha oder nach Ende der Reha. Kann ich Widerspruch einlegen oder einen neuen Antrag stellen?
Da ich nach Bad Bentheim will und dort die Wartezeit momentan ca. 8 Wochen beträgt , stellt sich die Frage, wann kann ich einen eventuellen, neuen Antrag stellen!
Für sachdienliche Hinweise bin ich jederzeit offen. Im Voraus vielen Dank dafür!
Gruß
clarus
Bearbeitet ( von clarus)