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Befreiung von Rezeptgebühren

Da ja mit Sicherheit der 5€ Schein für jeden Artzbesuch kommen wird :mad: wie sieht es denn eigentlich aus mit der Klausel "Chronische Krankheit" :confused: als Schuppi ....

Führt da ein Weg hin, oder ist es unerschwinglich :confused: hat jemand von Euch den Schritt schon mal probiert ...???

Hervorgehobene Antworten

Hallo,

was kommt, weiss doch noch niemand!

Aber die Einstufung als chronisch Kranker ist kein Problem. Dein Arzt muss dir beim ersten Antrag bestätigen, welche Krankheit du hast und dass du mindestens 1x vierteljährlich zu ihm in Behandlung kommst. Die Befreiung gilt generell erstmal für ein Jahr.

Auf weitere "Arztbescheide" in den Folgejahren verzichten viele Krankenkassen. Die Barmer z.B. ermöglicht dann sogar ab zweitem Jahr bei Vorauszahlung deiner 1% die erneute Ausstellung der "Zuzahlungsbefreiung".

Ich selbst ziehe vor, erstmal Belege zu sammeln und bei Erreichen der 1% dann einen Antrag bei der KK zu stellen.

Gruß

Rainer

Da ja mit Sicherheit der 5€Schein für jeden Artzbesuch kommen wird wie sieht es denn eigentlich aus mit der Klausel "Chronische Krankheit" als Schuppi ....

Führt da ein Weg hin' date=' oder ist es unerschwinglich hat jemand von Euch den Schritt schon mal probiert ...???[/quote']

Bei dem derzeitigen hin und her was alles kommen soll und dann doch wieder nicht, würde ich abwarten am Ende nicht doch 10€ je Arztbesuch rauskommen :mad:

Mit dem "chronisch Krank" kann ich selbst bisher nichts direkt sagen, da ich erst seit diesem Jahr wieder beim Hautarzt in Behandlung bin, werde es aber am Jahresende versuchen, einen so großen Aufwand stellt es nicht da (ein Kundenkonto bei der Apotheke erleichtert das "Quittungen sammeln)" und mehr als ablehnen kann es die KK ja nicht.

Leider zählt bei der 1%-Regelung nicht jede chronische Krankheit automatisch als chronisch krank (typisch Deutschland :confused: ), denn das würde ja einiges leichter machen, auch für die Ärtze die ja diese Bescheinungen austellen müssen, und sowas wollen wir in Deutschland ja nicht.

Von meiner Oma her weiß ich, dass es bei "chronisch Krank" sinngemäßg darum geht ob sich die Lebensqualität ohne Medikamente unzumutbar verschlechtert bzw. ohne die Medikamente eine lebensbedrohliche Verschlechterung Eintritt

Ich denke das der erste Teil durchaus auf uns zutreffen kann, es kommt aber jeweils auf den Einzelfall an, wie stark die PSO bzw PSA jeweils ausgeprägt ist.

  • Ersteller

Ich selbst ziehe vor' date=' erstmal Belege zu sammeln und bei Erreichen der 1% dann einen Antrag bei der KK zu stellen.

[/quote']

Denke bei einer Befreiung zahlt man keinen Cent mehr dazu ....:confused:

Und wie schaut es mit der Praxisgebühr aus :confused:

Denke bei einer Befreiung zahlt man keinen Cent mehr dazu ....:confused:

Und wie schaut es mit der Praxisgebühr aus :confused:

Mit Befreiung ist in dem Fall nicht gemeint das du gar nix zahlen musst' date=' wie früher.

Du zahlst Anfang des Jahres bei der KK pauschal das 1%, dann bekommst du eine "Befreiung" so dass du künftig in der Apotheke nix mehr zahlen musst und dir das Sammeln der Belege sparen kannst. An dem 1% Zuzahlung kommt niemand vorbei.

Die Praxisgebühr fällt auch unter die Zuzahlungen, genauso wie die 10€ Zuzahlung je Tag im Krankenhaus. Diese Belege solltest du also auch fleißig aufheben.

Nicht zu den "erstattungsfähigen Zuzahlungen" zählen die so genannten "wirtschaftlichen Zuzahlungen", d.h. die Differenz die du zu tragen hast, wenn der Abgabepreis Höher ist als das was die KK als Festzuschuss zahlt, so z.B. bei Zahnersatz oder bei orthopädischen Schuheinlagen (da muss ich nächste Woche 45€ löhnen, zuzüglich Rezeptgebühr :mad: ).

Kleiner Tipp für alle die kein Kundenkonto bei der Apotheke haben, oder nebneher noch viele andere Zuzahlungen zu leisten haben:

[url']http://www.oebackup.de/zzr/[/url]

Damit kann man sich sowohl die Summe der Zuzahlungen ausrechnen lassen die man zu tragen hat (1 bzw 2% des Einkommens) sowei seine Zuzahlungen verwalten. Alternativ genügt eine einfache Excel-Tabelle.

Hallole zusammen

Also ich war gestern auf meiner krankenkasse wegen befreihung . Ich hab es geschafft , muss nun nix mehr bezahlen , das heißt : keine zusahlung fuer rezept , die 10 euro fuer quatal und keine zuzahlung mehr bei KG oder sowas in der art . Muß aber sagen das ich alleinverdiener bin , wenn man verh. ist wird gehalt vom mann , oder frau mit angerechnet leider . Was die bescheinigung betrifft wegen chronischkrank , langte es das mein hautarzt einen wisch ausfuellte wo ich dann in meiner Krankenkasse ( BKK-Audi ) abgab . Meine kasse sagte ich muß es fuer jedes jahr neu beantragen , nun ja wenn man weiß wie , dann geht das auch das ok . Was belege btrifft bei apotheke , geh immer zur gleichen , die macht mir dann einen ausdruck was ich schon bezahlt habe , dann brauche ich nicht die ganzen einzelen belege zur KK tragen . Was die 5 euro brtrifft pro arzt-besuch , warte ich mal ab bis es soweit ist , denn die machen eh was sie wollen , es kommt oder es kommt nicht so , man wird sehen .

Liebe grueße Andrea

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