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Widerspruch zur Bewilligung, Formulierung, Klinikwahlrecht


Gefra

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Hallo zusammen.....bin auch in einer ähnlichen Situation wie Benutzerin Atha. Habe  jetzt überhaupt das erste Mal in meinem Leben eine Reha beantragt wegen Pso und auch einen positiven Bescheid bekommen. Nun bin ich vom drv-Bund nach Bad Waldsee in Oberschwaben platziert worden, wo ich auch meine Zweifel der  Genesungschancen habe, zumal immer das Reizklima  an der Nord- und Ostsee empfohlen wird, wie auch von meiner Hautärztin. Meine Frage nun: Wie müsste ein Widerspruch zum Klinikwahlrecht  formuliert  sein, dass Aussicht auf Erfolg besteht, um in eine Fachklinik an der Hochsee zu kommen?  Besten Dank für eure Kommentare... 😉

Gruß aus dem Dreiländereck D/F/ CH

Gerd

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Man kann gegen den Bescheid wg. Wunschklinik Widerspruch einlegen, sollte dann aber solide Gründe dafür angeben. Es gibt allerdings wohl auch nicht mehr so viele Fachkliniken an der Nordsee, ich kenne die auf Sylt, Borkum, St. Peter-Ording, oder Norderney. 

Lg. Lupinchen

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Man muss sich auf sein Wunsch- und Wahlrecht berufen.  Paragraph 9 SGB ist das . Die gewünschte Klinik muss deiner Indikation entsprechen und es dürfen keine wirtschaftlichen Gründe dagegen sprechen. ( Teurer als die von DRV vorgeschlagene. ) Du kannst davon ausgehen, dass die Sache dann in die Länge gezogen wird. Bei mir ist es zumindest so gewesen.  Falls du Krankengeld beziehst, hast du wenig Chancen,  da die DRV schon mit einem festen Termin um die Ecke kommt und bei Widerspruch evtl das K-Geld gekürzt werden kann.

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Manche Kliniken bieten auf ihrer Seite einen vorformulierten Widerspruch an. Schreib den Wortlaut auf dich passend um und versuchs.

Viele Grüße

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Supe Tipps, danke 🙄 Ich  bin neu hierin der Community und muss mich sowieso erstmal schlau machen,ob andere Nutzer schon mit ähnlichem Problem konfrontiert sind oder waren. Habe erst heute von meinem Chef selbst gehört, dass ein direkter Anruf in einer Wunschklinik schon helfen kann, da die Mitarbeiter resp.die Leitung großes Interesse an einem Aufenthalt von Rehabilierenden hat. Also danke nochmal

vor 11 Stunden schrieb Lupinchen:

Man kann gegen den Bescheid wg. Wunschklinik Widerspruch einlegen, sollte dann aber solide Gründe dafür angeben. Es gibt allerdings wohl auch nicht mehr so viele Fachkliniken an der Nordsee, ich kenne die auf Sylt, Borkum, St. Peter-Ording, oder Norderney. 

Lg. Lupinchen

Hallo Lupinchen

Die aufgelisteten Kliniken sind quantitativ ja mehr als ich erträumt hatte. Dazu käme allenfalls noch die Ostseeklinik Prerow der Vollständigkeit wegen dazu. Dankeschön 😊

LG Gefra

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