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Hilfe - kann ich auch eine Kassenkur absagen??


bamby

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Geschrieben

Hallo Leidensgenossen,

ich bin seit heute ganz neu bei Euch (im Forum - Schuppi bin ich schon seit 22 Jahren), weil ich ein ganz aktuelles Problem habe. Ich hoffe, dass mir jemand einen guten Rat geben kann?!

Hier vorab ein paar Infos zu meiner Pso-Geschichte, auf die sich speziell meine Frage richtet:

- hatte das Glück 1996 (mein 2.x) für 4 Wo. ans Tote Meer zu dürfen

- danach keine Beschwerden bis Sommer 2005!!!!

- wieder Geschmiere mit Cortison-Cremes und UV-Bestrahlung

- seit März 2007 so massiv auf Kopf, in Ohren, ganz schlimm an Beine und Po, mittlerweile auch Nägelbefall, dass ich bei meinem Hautarzt eine TOMESA-Behandlung mache

- begann mit TOMESA im Mai (Mo.-Fr. nach der Arbeit zur Behandlung), dann ab Juli nur noch 3x die Wo., weil ich es einfach nicht mehr "gebacken" bekomme, so oft zum Arzt zu rennen

- anfangs schlug TOMESA gut an, mittlerweile ist wieder alles beim alten

- mein Arzt riet mir einen Kurantrag zu stellen (Klimakur am Toten Meer), weil er selber sieht, dass TOMESA nicht mehr hilft...

- er sieht auch, dass sich mein Wesen sehr verändert hat - ich bin eigentlich ein sehr komunikativer/positiver Mensch - jetzt bin ich zurückgezogen, ständig müde, sehr niedergeschlagen, matt - meine soz. Kontakte gehen Richtung 0 und zu meiner depressiven Stimmung kommen nun auch noch Rückenprobleme, für deren Behandlung ich auch noch in meinem Von-Arbeit zum-Arzt-zu-Tomesa-Gerenne-Wahnsinn ein freies Plätzchen schaffen darf...

So, hier das Ergebnis:

- Juchu, ich habe eine Kur genehmigt bekommen...!!!

- Oh Schreck, im Winter an die Ostsee, um Behandlungen zu bekommen, die ich zu Hause schon seit Monaten bekomme und ja bekanntlich bei mir nicht anschlagen...!!!

Was kann ich tun?

Natürlich bin ich auf der einen Seite froh, so schnell eine Kur genehmigt bekommen zu haben, aber auch der anderen Seite will ich nicht eine "unnütze" Kur antreten.

Kann ich diese Kur ablehnen und nochmals einen Antrag für eine Klimakur am Toten Meer stellen (bei dem mich übrigens mein Arzt wieder unterstützten würde, da er den Kurvorschlag lächerlich findet...)??

Laufe ich dann Gefahr, dass ich gar keine Kur mehr bekomme?

Wenn Widerspruch - wie formuliert man diesen richtig?

Ich bedanke mich schon jetzt ganz herzlich für Eure Antwort(en) und Eure Hilfe!

Viele liebe Grüße

bamby

Erfahrungen austauschen über das Leben mit Schuppenflechte und Psoriasis arthritis

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Geschrieben

Hallo bamby,

Herzlich willkommen, hier im Netz.

Wegen der "Heilmassnahme" an der Ostsee würde ich nochmals mit meinem Hautarzt reden. Du weisst offenbar ja schon wo Du hinsollst. Da sollte evtl. dein Hautarzt mit dem dortigen Chefarzt telefonieren. Wenn beide dann der Ansicht sind, es bringt nichts, ist die Kasse bestimmt zu überzeugen.

Herzlichste Grüsse

RoDi

Geschrieben

Hallo bamby

erst mal willkommen hier im netz

meine 1. frage lautet,was ist bei dir eine tomesa behandlung?

ich selber habe 14 Reha`s jedes jahr in der tomesa klinik bad sulza

hinter mir und fahre jedes jahr erscheinungsfrei nach hause.

welche kasse genehmigt eine reha ans tote meer?

ich wurde auch nach dem zusammenschluß von den LVA vor 2 jahren

nach sankt peter ording im winter geschickt

die behandlungen haben nicht so angeschlagen

habe beschwerde eingereicht.

dieses jahr ohne widerspruch nach bad sulza

leider gibt es noch kein gesetz

FREIE REHA WAHL dafür kämpfen viele

ich hoffe für dich ,

gehe in widerspruch mit absprache deines hautarztes

Mfg.j.b.o.fan

Geschrieben

leider gibt es noch kein gesetz

FREIE REHA WAHL dafür kämpfen viele

Mfg.j.b.o.fan

Soweit ich weiß ....seit diesem Jahr schon !!!

Geschrieben

Hallo,

habe, so glaube ich, schon mal berichtet, daß der Hautarzt "qualifiziert" sein muss. Diese "Qualifikation" erhält der Hautarzt nur durch Teilnahme an einem "Kurs" der Kasse.

Nur dann darf er eigentlich die Heilmassnahmen verordnen.Die Hautärzte machen dan nicht so mit, wie die Kassen dies fordern.

Deshalb hat eigentlich hier im Landkreis Leer und Aurich kein (!) Hautarzt die "Qualifikation". Auch die Professoren und Klinikchefs nicht.

Aber die Kassen können sich auf diese Vorschrift berufen ............

Herzlichste Grüsse von

RoDi

Geschrieben

Hallo Bamby,

erstmal willkommen hier.:smile-alt:

Du solltest eine Antrag bei der Kasse aud Änderung der Heilstätte stellen und dich darin auf deine positiven Erfahrungen mit berufen.

Laut SGB sollen "die Wünsche und Belange der Patienten berücksichtigt werden". Aber einen Anspruch hast du darauf nicht, letztendlich bestimmt der Kostenträger wo die Reha stattfindet. Verweise auf deine positiven Erfahrungen mit deinem deinem 1996er Aufenthalt am Toten Meer.

Aber bedenke das es nicht so einfach wird ans Tote Meer zu kommnen seitdem es Kliniken gibt die das Tote Meeer hier in Deutschland "nachbilden" (z. B. Tomesa)

Im Winter an der Ostsee PSO nebst PSA zu therapieren sehe ich persönlich ebenfalls kaum therapeutischen Sinn.

Gruss aus Bremen

Geschrieben

Hallo,

so könntest du es z. B. formulieren:

Widerspruch gegen Klinikzuweisung

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Rücksprache mit meinem behandelnden Arzt erhebe ich hiermit Widerspruch gegen

die Klinikzuweisung xxxxxxxxxxxx. Dort ist bei der Betrachtung des

Leistungsspektrums und meiner notwendigen Therapie kein ausreichender Erfolg der

Rehabilitation zu erwarten.

Ein optimaler Therapie-Erfolg wäre am Toten Meer gewährleistet. Ich hatte dort

bereits vom xx.xx.1996 bis zum xx.xx.1996 einen erfolgreichen Aufenthalt und hatte

keinerlei Beschwerden bis Sommer 2005. Entsprechende Unterlagen/Atteste hierüber habe ich in Kopie beigefügt.

Für gezielte Fragen können Sie sich gerne an meinen behandelnden Arzt Dr. xxxx, (Tel 0123 - 12345) wenden.

Für eine rasche Entscheidung wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüssen

Geschrieben
Soweit ich weiß ....seit diesem Jahr schon !!!

Stimmt seit diesem Jahr kann und soll der Patient und der Arzt sagen können wohin es gehen soll.

gruß und auch von mir herzlich Willkommen!

Pipilotta

Geschrieben

Das Mitspracherecht für Patienten gibt es schon lange.... Allgemein ist es egal in Deutschland, ob Winter oder Sommer, im Sommer sagt Dir Dein Kurarzt, nicht zusätzlich in die Sonne gehen....

Wenn Dir das Tote Meer geholfen hatte, ist eine Argumentation in Sachen Deutschland und Ausland sinnvoll. Da Sie mir bereits durch meine Genehmigung für die Reha Maßnahme im Jahr.... zu verstehen gegeben haben, dass aus Ihrer Sicht eine Reha Maßnahme ind Deutschland als nicht mehr sinnvoll angesehen wird und sie mich deshalb damals an das Tote Merr schickten (was auch sehr gut angeschlagen hatte), lege ich Widerspruch gegen ihre Klinikwahl ein......

So bringst Du schon das Verfahren in Verzug, denn wenn man Dich jetzt ans Tote Meer schickt ist Dir sicherlich auch nicht geholfen (Ende September / Anfang Oktober, viel weniger Sonnenstunden)....

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