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schwerbeschädigung antrag

Hallo ihr lieben,

ich bin neu hier und habe seit 1995 schuppenflechte pustolosa palmoplantaris

hat jemand erfahrung bezüglich einer schwerbeschädigung bzw.den grad einer behinderung.

liebe grüße brigitte

Hervorgehobene Antworten

Hallo Brigitte,

es gibt hier bestimmt viele Leute die Erfahrungen mit einem Schwerbehinderten Ausweiß haben. Ich selbst habe einen mit 60%.

Deine Frage ist zu pauschal. Stelle bitte Konkrete Fragen, dann kann man Dir darauf antworten.

Nen lieben Gruß

Margitta

hallo daniel.

hier mein tipp:gehe auf www.lwl.org/integrationsamt.de

dann gebe im fenster:suchbegriff: behinderung und ausweis ein.

dort kannst du dir die broschüre herrunter laden.

im kapitel 26.17 seite 198 wird die haut bewertet,aber nicht alle pso-formen sind abgedeckt.ich wünsche dir alles gute und hoffe ich konnte dir weiterhelfen. gruß winfried

Hallo,

mein Antrag ist auch gerade in Bearbeitung.Was mich interessieren würde wie

man über 30 % kommt ? Habe mittlere Psoriasis (Körper ,Kopf u. Nägel) mit Gelenkbeteiligung .

Mit 30 % ereichst Du die Gleichstellung / Kündigungsschutz/ Steuerfreibetrag 310,-€

Für die Bemessung des GdB ist vor allem die tatsächliche Leistungseinschränkung durch die Erkrankungmaßgeblich.

Die GdB von mehreren Erkrankungen werden dabei nicht zusammen gerechnet.Maßgebend sind die Auswirkungen der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen in iher Gesamtheit unter Berücksichtigung iher Wechselseitigen Beziehungen untereinander.

Abhänig vom GdB sind die Nachteilsausgleiche für Behinderte.

Textauszug vom Behinderten Vertrauensmann

Ich werde oft von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gefragt, ob sie beim Versorgungsamt einen Antrag auf Gleichstellung mit den Schwerbehinderten stellen können/sollen.

Nach § 2 des Schwerbehindertengesetzes werden Personen mit einem von Versorgungsamt festgestellten Grad der Behinderung von 30 oder 40 % Schwerbehinderten gleichgestellt (Kündigungsschutz! Keine weiteren Ansprüche!), wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne diese Gleichstellung einen geeigneten Arbeits-platz nicht erlangen oder nicht behalten können.

Für Beamte, Angestellte und Arbeiter in un-kündbarem Arbeitsverhältnis sind die Voraussetzungen für eine Gleichstellung in aller Regel nicht erfüllt. Unkündbar ist Mann/Frau nach einer Beschäfti-gungszeit von 15 Jahren, frühestens jedoch nach Vollendung des 40. Lebensjahres.

Der Gleichstellungsantrag ist beim Arbeitsamt zu beantragen und wird mit dem Tage des An-tragseingangs zunächst sofort - bis zu einer Entscheidung - ob positiv oder negativ - wirksam. Es muss begründet werden, wieso ein geeigneter Arbeitsplatz nur durch Gleichstellung erlangt oder behalten werden kann.

Im Gleichstellungsverfahren, in dem Arbeitsamt, Arbeitgeber, Personalrat und Schwerbehinder-tenvertretung zusammenbeurteilen, kann sich ergeben, dass die auszuübende Tätigkeit nicht behinderungsgerecht ist. Es könnte eine Gleichstellung gerechtfertigt sein, wenn die Möglichkeit bestünde, die Arbeitsabläufe entsprechend der gesundheitlichen Einschränkungen des Behinderten umzugestalten und dieses für den Arbeitgeber zumutbar wäre. Möglich ist eine finanzielle Förderung der Arbeitsplatzgestaltung durch die Hauptfürsorgestelle.

Ein Gleichstellungsantrag hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn durch eine finanzielle Förderung der Arbeitsplatzgestaltung durch die Hauptfürsorgestelle der Arbeitsplatz behinderungsrecht gestaltet werden kann und. eine Arbeitsplatzerleichterung damit verbunden ist, das bestehende Beschäftigungsverhältnis sichert und eine vorzeitige Verrentung vermieden wird. Die Gleichstellung kann auch befristet erfolgen.

Gruß

Margitta

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