Bislang konnten Eltern ihr Kind zur Reha begleiten, bis es zehn Jahre alt war – die Rentenversicherung Bund zahlte ihnen dann die Kosten. Diese Richtlinie wurde jetzt verändert: Die DRV bezahlt die Begleitung bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Dabei ist es egal, wie schwer die Krankheit ist, die das Kind hat. Und: Eine Reha kann auch ambulant stattfinden. Dann bleiben die Kinder in ihrer gewohnten Umgebung.
Sinn einer Kinder-Reha ist, dass Krankheiten und ihre Folgen nicht bis ins Erwachsenenalter bestehen bleiben sollen. Im Bereich der Schuppenflechte wäre zum Beispiel denkbar, dass so Folgeerscheinungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, metabolisches Syndrom oder psychische Probleme verringert werden oder im besten Fall gar nicht erst entstehen.
Außerdem wurde von der DRV eine "Sperrklausel" aufgehoben, nach der eine erneute Reha fürs Kind erst nach vier Jahren wieder möglich war.
Im Jahr 2017 gab es bei der Rentenversicherung 54.500 Anträge auf eine Rehabilitationsmaßnahme für Kinder und Jugendliche. In den Jahren davor war die Zahl der Anträge zurückgegangen.
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