Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren sind speziell für Mütter oder Väter gedacht, die gesundheitlich belastet sind und eine Auszeit benötigen, um ihre körperliche und seelische Gesundheit wiederherzustellen. Hierbei steht die Mutter oder der Vater im Vordergrund. Aber auch die Kinder können bei Bedarf behandelt werden.
Eine Mutter-Kind-Kur wird bei der Krankenkasse beantragt – und zwar nur dort. Verweist die Krankenkasse auf den Rentenversicherungsträger, liegt sie falsch. Mutter-/Vater-Kind-Kurmaßnahmen sind medizinische Leistungen, und dafür sind eben ausschließlich Krankenkassen zuständig. Das regelt das Sozialgesetzbuch.
Im Fokus der Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen steht nicht die Gefährdung der Erwerbsfähigkeit. Es sind Maßnahmen, in denen es um die Gesundheit und die Belastungen der Mutter oder des Vaters in der Familienverantwortung geht.“
Häufige Gründe für eine Mütter- und Mutter-Kind-Kur sind
- Erschöpfungszustände
- Schlafstörungen
- Angstzustände
- Kopf- und Rückenschmerzen
Die sind oft die Folge von typischen Familienproblemen – Mehrfachbelastungen, Alleinverantwortung, Pflege, Trennung und mehr.
Falsche Bescheidenheit müssen Eltern bei einer solchen Kur nicht walten lassen: Im Jahr 2010 betrug der Anteil der Ausgaben für Mutter-/Vater-Kind-Kuren an den gesamten Aufwendungen der Gesetzlichen Krankenversicherung laut dem GesundheitsService der Arbeiterwohlfahrt gerade mal 0,19 Prozent.
Wunsch-Ort bei Mutter-Kind-Kur ohne weitere Zuzahlung möglich
Immer wieder werden Mütter von ihrer Krankenkasse aufgefordert, eventuelle Mehrkosten für die Mutter-Kind-Kurmaßnahme in ihrer Wunschklinik selbst zu übernehmen. Dieses Verfahren entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen.
Das Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten ist im Sozialgesetzbuch geregelt. "Mütter sollen dieses Recht den Krankenkassen gegenüber unbedingt wahrnehmen und ihren Klinikwunsch mit dem Antrag einreichen", empfahl Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes, im Jahr 2010. "Die Auswahl der Klinik ist wichtige Voraussetzung für den gesundheitlichen und nachhaltigen Erfolg."
Neben der Indikation gibt es wichtige Kriterien für die Klinikwahl – das können zum Beispiel sein:
- eine Klinik bietet bestimmte Therapieformen
- eine Klinik hat ein seelsorgerisches Angebot
- in der Klinik stimmen die Bedingungen der Kinderbetreuung
- die Klinik punktet beim schulbegleitenden Unterricht
- die Klinik bietet bestimmte Schwerpunktmaßnahmen aus dem psychosozialen Bereich oder
- die Größe oder die Entfernung der Klinik passen besser zu den eigenen Herausforderungen
"Die Krankenkassen sind im Sinne ihrer Versicherten verpflichtet, solche Wünsche zu berücksichtigen", meint das Müttergenesungswerk. Das Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenkassen bedeute nicht, das billigste Angebot zu nehmen. Der Gesundheitserfolg stehe im Vordergrund.
Das Müttergenesungswerk wies damals auch darauf hin, dass bei Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen Frauen eventuelle Mehrkosten einer Wunscheinrichtung nicht bezahlen müssen. "Diese Regelung wurde für Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken 2007 gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen", betonte Anne Schilling. "Alle vom Müttergenesungswerk anerkannten Kliniken haben Versorgungsverträge, die die volle Kostenübernahme durch die Krankenkassen garantiert."
Mütter und Väter, die eine Kurmaßnahme benötigen, sollten sich vor der Antragstellung zum Wunsch- und Wahlrecht und zur Qualität der Kurkliniken beraten lassen.
Beratung zu Mutter-/Vater-Kind-Kuren
Wer zu Mutter-/Vater-Kind-Kuren Fragen hat, kann sich beraten lassen – zum Beispiel hier:
- Müttergenesungswerk (oder unter Telefon: 030/330029-29)
- GesundheitsService der Arbeiterwohlfahrt
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