Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
15.06.2026 16:00
Hallo zusammen, jetzt bräuchte ich mal Euer Schwarmwissen.
Ich habe eine Psoriasis arthritis, Fibromyalgie und das Reynaud Syndrom. Die Diagnosen wurden in den letzten eineinhalb Jahren gestellt. Ich habe einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gestellt für das Merkzeichen G.
Der Antrag wurde jetzt abgelehnt, die Beeinträchtigungen wurden folgendermaßen aufgeführt vom Amt, entzündlich Rheumatische Erkrankung und chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren. Wortlaut vom Amt, ihre Beeinträchtigungen verursachen keinen Grad der Behinderung von wenigstens 20. Eine Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht kann daher nicht getroffen werden.
Was sollte ich Eurer Meinung nach jetzt machen? Widerspruch einlegen oder nicht? Wenn ja, wie sollte ich am besten vorgehen? Eventuelle Hilfen? Oder soll ich lieber noch warten und in 1 bis 2 Jahren nochmal einen Antrag stellen?
Über Eure Antworten würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße Natalie