👋 Herzlich Willkommen im Psoriasis-Netz. Du bist hier in der größten unabhängigen Gemeinschaft für Menschen mit Schuppenflechte oder Psoriasis arthritis im deutschsprachigen Raum.
Du besuchst unser Angebot gerade als Gast und kannst manch nützliche Funktion nicht nutzen – zum Beispiel, um zu antworten, selbst zu fragen oder mehr Bilder zu sehen. Aber es gibt Abhilfe 🙂
Hallo zusammen, jetzt bräuchte ich mal Euer Schwarmwissen.
Ich habe eine Psoriasis arthritis, Fibromyalgie und das Reynaud Syndrom. Die Diagnosen wurden in den letzten eineinhalb Jahren gestellt. Ich habe einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gestellt für das Merkzeichen G.
Der Antrag wurde jetzt abgelehnt, die Beeinträchtigungen wurden folgendermaßen aufgeführt vom Amt, entzündlich Rheumatische Erkrankung und chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren. Wortlaut vom Amt, ihre Beeinträchtigungen verursachen keinen Grad der Behinderung von wenigstens 20. Eine Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht kann daher nicht getroffen werden.
Was sollte ich Eurer Meinung nach jetzt machen? Widerspruch einlegen oder nicht? Wenn ja, wie sollte ich am besten vorgehen? Eventuelle Hilfen? Oder soll ich lieber noch warten und in 1 bis 2 Jahren nochmal einen Antrag stellen?
Über Eure Antworten würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße Natalie