Die Schuppenflechte (Psoriasis vulgaris) kann mit der Balneophototherapie behandelt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) hat festgelegt, dass die Therapie für Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Psoriasis vulgaris eine Kassenleistung ist. Mittelschwer beginnt für den G-BA, wenn der PASI-Score höher als 10 ist. Ausgenommen sind Betroffene mit einer Psoriasis vulgaris, die vor allem an Händen und Füßen "sitzt". Dann gilt der Grenzwert nicht und der Patient kann eine Bade-PUVA-Behandlung bekommen.
Die Balneophototherapie kann synchron und asynchron angewandt werden.
Synchron heißt, dass der Patient in einer 10-prozentigen Lösung mit Salz vom Toten Meer badet und gleichzeitig mit UV-B-Licht (311 Nanometer) bestrahlt wird.
Asynchron heißt, dass der Patient erst für 20 Minuten in ein "Folien-Vollbad" steigt und danach mit UV-B-Licht (Breitband oder 311 Nanometer) bestrahlt wird. Beim Folien-Vollbad liegt er in einer Badewanne, die mit warmem Leitungswasser gefüllt ist. Der Patient wird in eine Folie gehüllt, in die vier bis zehn Liter von einer 25-prozentigen Kochsalz-Lösung gegossen wurden.
Bade-PUVA heißt, dass der Patient (oder dessen Hände und Füße) 20 Minuten lang in einer lichtsensibilisierenden Lösung badet und danach mit UV-A-Licht bestrahlt wird.
Die Balneo-Phototherapie darf nur in einer "ärztlich geleiteten Betriebsstätte" geschehen.
Ideal sind drei bis fünf Behandlungen pro Woche. Eine Behandlungsserie darf 35 Behandlungen haben. Nach sechs Monaten kann eine neue Therapie-Runde begonnen werden - auch, wenn während der Behandlungsserie die Form der Balneophototherapie gewechselt wird.
Der Arzt muss den Patienten aufklären - auch über mögliche Nebenwirkungen wie die Entwicklung eines Malignoms oder Wechselwirkungen mit Medikamenten.
Der Arzt muss während der Behandlung immer erreichbar sein. Außerdem muss er die Geräte warten. Zudem müssen die Räume geeignet sein - wobei der G-BA hier keine näheren Angaben macht, was er darunter versteht.
Der Arzt muss dokumentieren
- wie die Psoriasis zu Beginn der Behandlung aussieht
- wie die Behandlung verläuft und "anschlägt"
- wie oft pro Woche und insgesamt bestrahlt wurde.
Diese Dokumentation ist wichtig, weil sie unter Umständen der Kassenärztlichen Vereinigung vorgelegt werden muss.
Bei der Bade-PUVA traten in Studien vor allem Juckreiz und Rötungen (Erytheme) als Nebenwirkungen auf. Wenn mit UV-B bestrahlt wird, werden häufig Rötungen bemerkt.
Seit längerer Zeit können Ärzte die Balneophototherapie wieder anbieten. Aber welche tun das auch? Der Bundesverband der Deutschen Dermatologen führt dafür eine Liste, die man herunterladen kann.
Empfehlen würden wir es nicht. Aber es gibt Berichte von Leuten, die das zuhause gemacht haben.
Die Balneophototherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Balneophototherapie in Videos erklärt
Hier erklärt ein Hersteller von Therapiegeräten, wie die Balneo-Phototherapie funktioniert:
Tipps zum Weiterlesen
- Erklärungen vom Hautzentrum Bad Wiessee
- Artikel aus der "Pharmazeutischen Zeitung" 16/2005 mit Ergebnisse einer Studie zur Wirksamkeit der Balneophototherapie
- "Wissenschaftler belegen Wirksamkeit der Sole-Photo-Therapie", Die Stimme, 16.01.2009
Die Vorgeschichte
Im Frühjahr 2000 hatte der für die Zulassung medizinischer Leistungen zuständige "Gemeinsame Bundesauschuss" nach rund zehnjähriger Erprobung die beantragte Einführung der Balneo-Phototherapie als Kassenleistung zunächst aus formalen Gründen abgelehnt. Die heftig umstrittene Entscheidung beschäftigte damals sogar den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Erst eine vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen finanzierte und bereits 2004 abgeschlossene Studie machte den Weg frei für die zum 1. Juli 2008 erfolgte Zulassung der asynchronen Balneophototherapie und der Creme-Puva-Behandlung, parallel reichte die Tomesa-Fachklinik eine Studie zur synchronen Balneophototherapie ein, die gleichfalls als zulässig anerkannt wurde.
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