Nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung und bei Pflegebedürftigkeit ist die Frage zu klären, wer rechtsverbindliche Erklärungen und Entscheidungen vornehmen und persönliche Angelegenheiten regeln kann, wenn es für eine Person selbst nicht mehr möglich ist. In dieser Veranstaltung wird über Bedeutung, Möglichkeiten und Geltungsbereiche der Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlichen Betreuung informiert. Formales und Formulierungen werden beispielhaft vorgestellt. Nach dem Vortrag ist Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Nähere Informationen: Telefon 0451 500-10742, per Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de oder auf der Internetseite zur Veranstaltung.
Veranstalter: UKSH Gesundheitsforum Lübeck, Campus Lübeck
Veranstaltung vor Ort: UKSH Gesundheitsforum im CITTI-PARK, 2. OG, Herrenholz 14, 23556 Lübeck
Anmeldung
auf der Internetseite zur Veranstaltung
per E-Mail an Gesundheitsforum.Luebeck@uksh.de
unter Telefon 0451 500-10742
Bitte nennen Sie Datum, Veranstaltungstitel und Anzahl der teilnehmenden Personen.
15.06.2026 16:00
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
ich habe Mitte Dezember 2010 einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt gestellt. Eingereicht habe ich zusätzlich Bilder und einen zweiseitigen Bericht über mein Leben mit der Schuppenflechte, in Bezug auf meine berufliche Tätigkeit und mein Privatleben. Genau nach vier Wochen habe ich den Festellungsbescheid erhalten mit einem Gdb von 50. Der Ausweis wird ersteinmal bis Januar 2014 ausgestellt, dann Nachprüfung. Heute habe ich mit meinem Ärzten gesprochen, nachgefragt hat das Versorgungsamt nur bei meinem Hausarzt, nicht bei meinem Hautarzt oder der Klinik, wo ich meine Remicadetherapie erhalte. Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Nur die Befristung stört mich ein wenig, Schuppenflechte ist ja nunmal nicht heilbar. Wie sieht es mit einem Widerspruch aus, habt Ihr damit schon Erfahrungen gemacht?
Schöne Grüße und hoffentlich viele Beiträge
MrX