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Beiträge zum Thema 'Versorgungsamt'.
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Widerspruch gegen die Ablehnung der Behinderung – Tipps, Formulierungshilfen, Adressen
Rolf Blaga erstellte ein Artikel in Magazin
Wurde der Grad der Behinderung vom Versorgungsamt nicht oder zu niedrig anerkannt? Dann gibt es hier Tipps, Formulierungen und Textbausteine für den Widerspruch – sowie Adressen von Verbänden, die Dich auch beraten. Für jeden behinderten Menschen ist es wichtig, dass sein Behinderungsgrad und weitere gesundheitliche Merkmale möglichst gerecht festgestellt werden. Zum einen, um eventuell einen „Nachteilsausgleich“ beanspruchen zu können. Zum anderen gilt man bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 als „schwerbehindert“ bzw. bei einem GdB von 30 kann man beim Arbeitsamt Schwerbehinderten „gleichgestellt“ werden. Deshalb kann es sinnvoll sein, dass Du einem Feststellungsbescheid des Versorgungsamts widersprichst. Du kannst auch jemand anders bevollmächtigen, z. B. einen Rechtsanwalt oder Vertreter einer Gewerkschaft, eines Sozial- oder eines Behindertenverbandes. Der Widerspruch kann schriftlich erfolgen. Du kannst Deinen Widerspruch aber auch persönlich beim Versorgungsamt vortragen. Er wird dann „zur Niederschrift“ gegeben. Wichtig: Du hast nur einen Monat Zeit, sich zu entscheiden, ob Du widersprechen willst. Dein Widerspruch muss dann vom Versorgungsamt mit einem Widerspruchsbescheid entschieden werden. Akzeptierst Du dann auch die Widerspruchs-Entscheidung nicht, musst Du innerhalb eines Monats klagen. Du darfst auch dann klagen, wenn die Behörde zu langsam arbeitet: Untätigkeitsklage wird eingereicht, wenn „ohne zureichenden Grund“ nach drei Monaten noch immer nicht über den Widerspruch entschieden worden ist. Die Klage ist beim zuständigen Sozialgericht schriftlich zu erheben. Du kannst auch persönlich zum Sozialgericht gehen und Deine Klage dort einem Urkundsbeamten („zur Niederschrift“) vortragen. Ein Rechtsanwalt ist nicht nötig! Die Monatsfrist muss unbedingt eingehalten werden. Dabei kommt es nur darauf an, w a n n der Widerspruch beim Versorgungsamt bzw. wann die Klage beim Sozialgericht eingeht. Widerspruch und Klage sind auch dann noch fristgerecht, wenn sie innerhalb der Monatsfrist bei einer anderen inländischen Behörde eingehen (z. B. Stadtverwaltung) oder bei einem Versicherungsträger (z.B. Krankenkasse). Weder der Widerspruch noch die Klage müssen sofort begründet werden. Du darfst die Begründung nachreichen, sofern Du die Frist eingehalten hast. Bevor Du sich für einen Widerspruch oder sogar eine Klage entscheidest, solltest Du mit Deinem behandelnden Arzt und einem erfahrenen Sozialrechtsexperten sprechen. Lass Dich beraten, ob Dein Verfahren erfolgreich scheint. Sind die Erfolgsaussichten schlecht, bleibt immer noch die Möglichkeit, ein Jahr später zu beantragen, den Grad der Behinderung zu erhöhen. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht. Tipps für den Widerspruch gegen die Ablehnung Widerspruch Wenn Du Dich entscheidest zu widersprechen oder zu klagen, musst Du Dein Anliegen zwar fristgemäß vortragen, aber Du musst es noch nicht begründen. Zur Wahrung der Frist genügt ein allgemeiner Text wie: Ihrem Bescheid vom ……… mit dem Geschäftszeichen …. widerspreche ich. Sobald ich alle Unterlagen zusammen habe, werde ich Ihnen meinen Widerspruch ausführlich begründen. Bitte senden Sie mir Kopien zu aller ärztlichen Zeugnisse und Gutachten einschließlich der abschließenden Stellungnahme des versorgungsärztlichen Dienstes, die Grundlage für Ihren Bescheid waren. Du selbst (oder Dein bevollmächtigter Vertreter) darfst jederzeit beim Versorgungsamt Deine Akten einsehen, um den Widerspruch oder die Klage zu begründen. Das Versorgungsamt übersendet Dir Kopien der Unterlagen, wenn Du darum bittest. Die Kosten dafür musst aber Du übernehmen. Begründung Für die Begründung kannst Du unter den folgenden Formulierungen (Textbausteinen) wählen: Meinen Widerspruch begründe ich wie folgt: In Ihrem Bescheid (vom ….) haben Sie nicht alle meine Gesundheitsstörungen berücksichtigt, obgleich ich sie in meinem Antrag (vom ….) aufgeführt hatte. Es fehlen: (Aufzählung). Bitte befragen Sie dazu den behandelnden Arzt, Dr. …. / das Krankenhaus …. Leider haben Sie sich keinerlei Auskünfte über meine Gesundheitsstörungen bei Dr. …. / dem Krankenhaus …. eingeholt, obgleich ich Sie in meinem Antrag (vom ….) darum gebeten habe. Ich muss deshalb davon ausgehen, dass Sie bei Ihrer Entscheidung (vom ….) von unvollständigen Informationen ausgegangen sind. In Ihrem Bescheid (vom ….) haben Sie folgende Behinderung nicht berücksichtigt (Krankheitsbezeichnung), obgleich Sie Ihnen in der Auskunft über meinen Gesundheitszustand (vom ….) von Dr…. / dem Krankenhaus …. genannt wurde. Auch mein behandelnder Arzt ist der Meinung, dass der Grad der Behinderung mit … erheblich zu niedrig bemessen worden ist. Sie haben bei Ihrer Entscheidung Art und Schwere meiner Behinderung nicht ausreichend berücksichtigt. Mit meinem behandelnden Arzt stimme ich darin überein, dass in meinem Fall die Voraussetzungen des Merkzeichens (z.B. G, aG, RF, B, H, BI) vorliegen. Meine Behinderung belastet mich in besonderem Umfang. (kurze Darstellung der besonderen persönlichen Betroffenheit und der Wechselwirkung verschiedener Erkrankungen) Meine Behinderung ist am …. eingetreten. Bitte bescheinigen Sie mir rückwirkend von diesem Datum an den Grad der Behinderung / das Merkzeichen (z.B. G, aG, H, GI…). Schlussformulierungen Bitte heben Sie Ihren Bescheid (vom ….) auf und entscheiden Sie auf Grund der zusätzlichen Informationen erneut über die Höhe des Grades der Behinderung / die Feststellung eines Merkzeichens. Selbstverständlich stehe ich zu einer fachärztlichen Untersuchung und Begutachtung in Ihrer versorgungsärztlichen Untersuchungsstelle oder durch einen anderen Gutachter zur Verfügung. Gegen ein Urteil des Sozialgerichts dürfen Sie immer innerhalb eines Monats Berufung beim Landes-Sozialgericht einlegen. Das geht aber nicht mehr ohne Anwalt. Beratungsstellen Für Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungsträgern und Versorgungsämtern gibt es viele Beratungsmöglichkeiten. In den folgenden Institutionen werden grundsätzlich nur Mitglieder in allen sozialen Fragen beraten und gegenüber Verwaltungen und Gerichten juristisch vertreten. "Grundsätzlich" heißt, es gibt Ausnahmen. Wir wissen von einzelnen Ortsverbänden, dass sie völlig selbstverständlich eine kostenlose "Erstberatung" anbieten. Es ist also einen Versuch Wert, vorher anzufragen, ob auch Nicht-Mitglieder beraten werden. Die Verbände haben meist erfahrene Berater. Sozialverband VdK Deutschland e.V. Wurzerstraße 4 a 53175 Bonn Tel. 02 28 8 20 930 Fax 0228 8 20 93 43 Sozialverband Deutschland SoVD e.V. Stralauer Str. 63 10179 Berlin Tel: 030-72 62 22 0 Fax: 030-72 62 22 311 Volkssolidarität e.V. Alte Schönhauser Straße 16 10119 Berlin Tel. 030 27 89 70 Fax 030 27 59 39 59 Außerdem findest Du Sozialrechtsexperten bei Deiner Gewerkschaft. Quelle: „Behinderung und Ausweis“, Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales, Integrationsamt Tipps für den Antrag Was Du beim Antrag auf Anerkennung einer Behinderung beachten solltest, haben wir in diesem Artikel aufgeschrieben:-
- Behinderung
- GdB
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Hallo, gibt's einer im Forum der einen GDB bekommen hat von Stelara 45 mg. Bekomme es ca.schon 15 Jahre, vorher Raptiva. Mfg G.L.
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hab letztens von einer bekannten gehört, die auch an PSA erkrankt ist, dass sie sich einen GdB eintragen hat lassen, wie ist das bei euch? habt ihr euch das eintragen lassen ? geht das echt?
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- Psoriasis arthritis
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GdB Widerspruch Unterstützung von Sozialverband (VdK) oder Anwalt sinnvoll?
MaunaLoa erstellte einem Thema in Rechtliches und Soziales
Hallo, was kann man tun, wenn zu wenig Prozentpunkte anerkannt wurden? Bringt die Unterstützung durch einen Sozialverband bei einem Widerspruch etwas? Oder ist es "effektiver" sich einen Rechtsanwalt zu nehmen? Läuft ein Widerspruch immer auf eine Klage hinaus? Oder lenken die Versorgungsämter manchmal vorher ein, wenn sie sehen man wird unterstützt? Wie lange dauert so etwas; gibt es eine richtige Verhandlung vor dem Soz.gericht? Schon mal vielen Dank für eure Erfahrungsberichte.- 18 Antworten
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- GdB
- Schwerbehinderung
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Hallo, ich bin neu hier und habe eine bzw. mehrere Fragen an Euch! Ich bin 45 Jahre und komme aus Hessen. Ich habe eine Psoriasis vulgaris und eine Nagelpsoriasis. Die Psoriasis vulgaris ist bei mir an den Knien( kinderhandtellergroße Plaques), an den Händen , Gesäß ( beide Pobacken haben große Herde von Schuppenflechte ), die Kopfhaut( hinter den Ohren) und an dem Haarkranz, auf dem Rücken( mehrere münzförmige Plaques), der Archillesferse( handtellergroß), dem Unterschenkel( kinderhandtellergroßer Plaque), den Beinen (linkes handtellergroß, rechtes kinderhandtellergroß), im Leistenbereich rechts und links Schuppenflechte, Stirn und Wangenbereich leichte Schuppenflechte, Genitalbereich leichte Schuppenflechte. Die Nagelpsoriasis habe ich mittlerweile an allen 10 Fingernägeln und allen Fussnägel. Sehr schmerzhaft, da sich die Nägel vom Nagelbett abheben bzw. lösen. Nun meine Frage an Euch: Ich habe seit dem Jahr 2000 einen GDB von 30 %. Habe schon mehrere Verschlechterungsanträge beim Versorgungsamt Hessen eingereicht auch mit Hilfe des VDK, diese wurden aber immer abgelehnt! Die Psoriasis hat sich aber erst in den letzen 3 Jahren erheblich verschlimmert. Ich Jahr 2000 hatte ich noch keine Nagelpsoriasis und die Knie, die Beine, die Hände , der Rücken, das Gesäß und die Ellenbogen waren auch noch nicht von der Psoriasis betroffen. Habe mittlerweile 3 Reha Kuren und 2 Krankenhausaufenthalte wegen meiner Pso gehabt. Ich finde einen GDB von 30% bei diesem Ausmaß nicht gerechtfertig oder liege ich da falsch?
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- Schwerbehinderung
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hallo... ich weiss mal wieder nicht wo ich das hinschreiben soll ich hatte 2005 einen antrag auf behinderung mit dem resultat 20% gestellt.da ich damals relativ geringe hauterscheinung und noch keine gelenkbeteiligung hatte, hab ich es so hingenommen. nun hab ich dieses jahr im märz mal einen verschlimmerungsantrag gestellt... als krankheiten hab ich angegeben: bluthochdruck tinnitus schilddrüsenunterfunktion morbus basedow psoriasis arthropatica (diese eben als stark verschlimmert angegeben) nun hab ich das ergebnis... 30%.. das erscheint mir doch sehr wenig bei einer pso mit gelenkbeteiligung. ich hatte fotos meiner schlimmsten phase mitgeschickt (da war ich ca. 80% zu mit schuppen.. und hab eine kurzfassung meiner verfassung beigefügt). da ich im märz noch humira bekam (dieses aber nun nicht mehr wirkt und ich es absetzen musste) war meine hauterscheinung etwas besser geworden. die uniklinik hatte zu dem zeitpunkt einen pasi von 16 ausgerechnet.. ist das hoch oder niedrig? zur zeit bin ich aber durch null hilfe nun fast wieder auf dem stand von vorher.. würde sagen 60% der haut ist zu und ausserdem hab ich so starke schmerzen im rechten fuss, dass ich keine längeren wege gehen kann (deshalb wurde mir schon der urlaub ein wenig vermiest), abgesehen davon, dass ich seit ca. 30 jahren nicht mehr in einem öffentlichen schwimmbad war :-( auch am strand hab ich mich geschämt und schön abseits gehalten. also werde ich wohl einen widerspruch einlegen.. aber wie? am kommenden montag hab ich neuen termin in der uniklinik.. dort soll eine neue therapie beginnen. ich denke diese 30% behindertengrad sind nicht gerecht.
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Widerspruch beim Versorgungsamt unzureichend
stelario erstellte einem Thema in Rechtliches und Soziales
Hailo, ich bin ganz neu hier und möchte gerne wissen wie eure Erfahrungen mit dem Versorgungsamt sind. Leide seit über 5 Jahren an Psoriasis Vulgaris. Ich habe das Glück in einer Studienambulanz behandelt zu werden. Hatte schon Ciclosporin, Fumaderm und seit letzten Jahres bekomme ich Stelara 90mg alle 3 Monate. Trotzdem habe ich dicke Plaques an den Ellenbogen und im Afterbereich und die Spritze hält keine 3 Monate. Habe beim Versorgungsamt eingereicht und 10 Gdb erhalten. Widerspruch eingelegt und ein Schreiben der Studienambulanz beigefügt die mir eine schwere Psoriasis belegen. Vom Versorgungsamt kam heute das Schreiben. Nun habe ich 20 Gdb bekommen, ist das so in Ordnung? Wenn ich das Medikament nicht nehmen würde würde ich am ganzen Körper blühen und leider habe ich durch die Medis sehr schlechte Leberwerte. Ich bin wirklich verzweifelt und fühle mich so mies, die meinen halt das es wohl nicht so schlimm ist. Habt ihr auch schon mal einen Antrag an das Versorgungsamt eingereicht, wie sind eure Erfahrungen? Würde mich sehr über Antworten freuen. Mfg stelario- 21 Antworten
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Hallo, ich möchte beim versorgungsamt einen Antrag auf Behinderung stellen. Wie läuft sowas ab? Hat schon jemand Erfahrung damit? Meine psoriasis ist am ganzen Körper stark ausgeprägt bin seit 15 Jahren in Dauerbehandlung, nichts hat bis jetzt auf Dauer geholfen.. Ich bin das ganze Jahr übersät mit psoriasis Herden, mittlerweile sind auch meine Gelenke, vor allem die Schulter betroffen... Wie hoch stehen die Chancen auf Erfolg das der Antrag durch geht...? Danke für eure Antworten.. Lg Tanja
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Antrag Schwerbehindertenrecht SGB IX / Ärztin reagiert nicht auf Anschreiben und Mahnungen des Versorgungsamts
DIETERRAAA erstellte einem Thema in Rechtliches und Soziales
Antrag Schwerbehindertenrecht SGB IX / Ärztin reagiert nicht auf Anschreiben und Mahnungen des Versorgungsamts - Das Feststellungsverfahren durch das zuständige Amt für Versorgung und Soziales - Versorgungsamt - (HAVS) hat nach § 69 SGB IX auf Antrag die Behinderung, den Grad der Behinderung (GdB) und gegebenenfalls weitere gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen festzustellen. Ich leide seit meiner langjährigen Arbeit als Pfleger im Altenheim an Schuppenflechte / PSO. Jahrelang waren nur die Ellenbogen und Knie betroffen. Leider wurde es dann doch schlimmer. Beim Dermatologen bin cih dann 4x die Woche zur Bestrahlung gegangen. In Verbindung mit Salben waren fast alle Stellen innerhalb 3 Monate verschwunden !!! Nach meinem Umzug (35KM entfernt von der Hautklinik) ging es leider wieder direkt los. Ich habe leider erstmal meinen Job im Altenheim quittiert / 6 Stunden Leute waschen, davon meistens mit Latexhandschuhen an den Händen haben der Haut den restlichen Tritt verpasst. Aus eigener Tasche kann ich mir leider keine Monatsfahrkarte (also 3 x eine Monatsfahrkarte - insg. ca. 360 EUR) leisten um wieder die Strahlungstermine wahrzunehmen. Meine damalige Krankenkasse hat sich auch geweigert die Fahrtkosten zu übernehmen (habe dort direkt gekündigt u. bin nun bei der DAK). Als letzte Möglichkeit habe ich meinen Antrag Schwerbehindertenrecht SGB IX an das Versorgungsamt eingereicht / mir würde schon ein Quartalsminimum an Prozenten ausreichen damit ich wenigstens die Öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen kann. Für den einen ist die Summe 360EUR nicht viel, ich habe abzgl. Miete und Co noch nichtmal diese Summe zum Leben (Lebensmittel und so weiter...) Ich habe bei der Antragstellung Anfang Mai 2016 alle mir vorliegenden Atteste, Befunde u. Berichte der letzten 2 jahre von Hautkliniken, Dermatologen u. Hausärzte beigefügt. Da mein letzter Hausarzt nun in Rente gegangen ist wird von meiner "derzeitigen" Allgemeinmedizinerin ein ärztlicher Befundbericht angefordert. Diese Ärztin hat mir im übrigen schon die Chronifizierung nach § So-Und-So wg. Psoriasis ausgestellt. Das Versorgungsamt bat sie nun wie alle übrigen Mediziner einen ärztlichen Befundbericht einzureichen, leider reagiert sie weder auf die mittlerweile letzte Mahnung des Versorgungsamts noch auf meine Anrufe bzw. Fax Nachrichten. Ich hab dort selbst in der Fristzeit angerufen - u. der Sprechstundengehilfin mitgeteilt das ihre Chefin doch bitte mal ein paar Zeilen in die Tasten hämmern möge und zum Nachdruck ein Fax an die Praxis versendet. Leider hat sich bis dato niemand schriftlich oder fernmündlich bei mir retoure gemeldet. Leider ist die Praxis nicht in meiner Nähe sondern in der Stadt meines damaligen Wohnortes. Das Versorgungsamt wird nun den Befundbericht gerichtlich einklagen. So wird sich das ganze Feststellungverfahren noch ewig in die Länge ziehen... Es wäre KATATSROPHAL (körperlich u. seelisch!) wenn der Antrag wegen o.g. Ärztin nicht weiter bearbeitet werden könnte wegen der schusseligkeit bzw. unzuverlässigkeit der o.g. Allgemeinärztin, mein AKTUELLER Hautzustand ist nicht mehr in Worte zu fassen - ich könnte heulen, dazu benötigt es im Prinzip auch kein ärztliches Urteil festzustellen in welchen Zustand sich die PSO befindet– außenstehende Passanten sehen mir bereits angeekelt hinterher als wäre ich HIV Positiv im Endstadium. Die Schuppenflechten Herde haben sich nun bereits auf ALLE Gelenke meines Körpers ausgebreitet. Mehrere Flechten dazwischen. Derzeit bekomme ich auch noch leichte PSO Regionen im Gesicht !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Meine derzeitige Behandlung per Salbenverabreichung ohne Bestrahlung in der Hautklinik benötigt am Tag >60minuten. Alle Gelenke werden mit den Salben und Cremes eingeschmier und anschl. mit Frischhaltefolie umwickelt für circa 5-6 Stunden. Seinen Alltag kann man in diesem Gewand aus Plastikfolie mehr schlecht als recht meistern,- die Gelenke sind dadurch in ihrer Bewegung eingeschränkt, auch meine Handgelenke, Finger, Unter u- Oberarme sind betroffen....... pro Behandlung gehen dabei mehr als 150gr. Cremes welche mir mein Hautarzt verschrieben hat drauf - circa 200gr in der Woche. Habe beim Amt angefragt ob nicht ein X-beliebiger Arzt diesen fehlenden Bericht einfach übernehmen kann. Hat jemand eine Idee was ich noch Unternehmen könnte um diese beknackten Fahrtkosten zu bekommen?? Wäre es eigentlich Angebracht die "schweigende" Ärztin auf Schmerzensgeld zu verklagen? Schliesslich verbessert sich die Schuppenflechte nicht, sondern breitet sich immer weiter aus.... es ist ganz toll im Hochsommer in seiner Bude zu hocken sich draussen niemanden so zu präsentieren zu müssen 8Sorry aber ich bin nicht devot und weiß sehr wohl wie diese hautkrankheit auf ihre Umwelt wirkt/würgt... - der Anblick ist nicht gerade Freibadkompatibel.... Ich freue mich über eure Reaktionen (Wohlhabende Leser dieses Hilferufs dürfen mir gerne die Monatsfahrkarte aus ihrer Portokasse zahlen LOL)- 15 Antworten
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- Altenpfleger
- Arme
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Guten Morgen zusammen, habe gestern festgestellt ,dass ich mich schon vor 11 Jahren in diesem Netz angemeldet habe,aber es vergessen hatte,letzendlich das Netz an sich nicht nutzte. Mein Name ist Carmen 49 Jahre und habe Psoriasis vulgaris / Psoriasis Arthritis. Seit April werde ich mit MTX als pen behandelt. Ich habe seit 2019 schon einen GdB von 30 mit bleibenden Einschränkungen, nachdem sich mein Hautbild verschlimmerte ( neue einzelne Plaques am ganzen Körper, auch sichtbar an den Händen) und meine Gelenke ( gefühlt alle) immer mehr schmerzen, in Teilen auch nun anschwellten,wurde vom Rheumathologen Arthritis diagnostiziert ( nach über 20 Jahren bleibende Hautveränderung und Gelenkschmerzen und der Suche Hilfe zu erhalten). Mein Antrag auf Höherstufung wurde abgelehnt. Die Psoriasis wäre schon berücksichtigt. Nun meine Frage. Ist die Arthritis nicht eine eigenständige Erkrankung und müsste sie nicht zur Neuberechnung führen? Außerdem habe ich belegt,dass ich nun nicht nur die LWS ( wurde schon operiert) sondern auch die HWS mit Vorfällen betroffen habe. Auch dies wurde nicht berücksichtigt, denn ich hätte schon den ganzen Bewegungsaparat mit drin. Sollte ich Einspruch erheben? Gruß Carmen
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Mahlzeit, habe gerade meinen Briefkasten entleert. Post vom Versorgungsamt! Der GdB beträgt 20. Da fällt mir ja echt nix mehr dazu ein...... Ist noch jemand aktuell an der Sache dran? Schönen Sonntag
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Behindertenausweis beantragen ja oder nein?
Nika146 erstellte einem Thema in Rechtliches und Soziales
iHey, ich bin 17 Jahre alt und habe seit 6 1/2 Jahren Psa. Es schlagen- 6 Antworten
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Hallo Liebe Forengemeinde, ich bin neu hier und stelle direkt mein Anliegen vor Ich habe PSO, PSA, Arthrose. Bin EU-Rentnerin, PG 3 und habe einen Schwerbehindertenausweis mit - 80 % und G. Nach 2 x Verschlimmerung und Widerspruch. B ist mir abgelehnt worden, wäre laut VA keine Voraussetzungen. Ich nehme zur zeit: MTX ( 20 mg ) und Folsan, Schmerzmittel und noch andere Medis. Schwindelgefühle dadurch mit ausgelöst. Brauche Hilfe beim Ein- Aussteigen und noch einiges mehr ( Seelisch auch erkrankt seit vielen Jahren) Hat jemand Erfahrung gemacht ob es sinnvoll ist: Neufeststellung oder Verschlimmerung!? Den letzten Antrag diesbezüglich ist 6 Jahre her. Danke im voraus für evtl. Antworten
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Vorübergehende Beschwerden für GdB-Antrag auch aufführen?
trauerweide erstellte einem Thema in Expertenforum Sozialrecht
Vorübergehende Beschwerden für GdB-Antrag auch aufführen? Soweit ich das verstanden habe, muß man ja beim GdB-Antrag angeben, inwieweit man im alltäglich und beruflichen Leben durch eine Krankheit tangiert wird. Bei mir ist es so, daß ich zwar schon seit ca. 10 Jahren von Arzt zu Arzt gesprungen bin, schon zuvor Probleme hatte, aber erst dieses Jahr bei Zweitmeinung-Konsultierung Spondyloarthritis psoriatica diagnostiziert wurde. Muß eine angemessene Zeit vergangen sein, damit man einen GdB-Antrag stellen kann? Ich habe durch teils überbrückende knöcherne Brücken (Parasyndesmophyten) bereits an Beweglichkeit eingebüßt, Fingerbodenabstand 20. Mit meinen wenigen Nagelveränderungen komme ich einigermaßen zurecht. Aber es gibt Beschwerden, die in einem Zeitraum von ca. 3 bis 6 Monaten auftreten und dann wieder verschwinden - so z.B. beim Anziehen, beim Schlafen. Andere Beschwerden sind mal stärker mal weniger stark ausgeprägt. Beispielsweise ist derzeit mein Daumen berührungsemfpindlich und schmerzt stark wenn ich diesen einsetze und war auch für wenige Tage leicht dick. Meine Fingerkuppe ist auch berührungsemfpindlich und schmerzt und pocht. Derzeit kann ich mich beim Schlafen schlecht auf die rechte Seite legen, da diese an der Hüfte schmerzt. So betrachtet sind das ja keine dauerhaften Beschwerden, kann bzw. soll man aber diese bei der Beantragung mit angeben?- 1 Antwort
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Antrag auf Schwerbehinderung bei Schuppenflechte oder Psoriasis arthritis
Rolf Blaga erstellte ein Artikel in Magazin
Wie wird man mit Schuppenflechte als Behinderter anerkannt? Und wie sieht das bei Psoriasis arthritis aus? Wie geht das, was sollte man beachten und was besser nicht machen? Hier erfährst Du mehr darüber. Das Behinderten-Recht als Teil des Sozialrechts verändert sich gelegentlich. Einzelfälle, in denen das Gesetz ausgelegt werden muss, werden gerichtlich entschieden. Urteile können überholt sein, wenn es neue Entwicklungen oder Erkenntnisse gibt. Du kannst beim Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) feststellen lassen, wenn Du durch eine Krankheit in Deinen körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen beeinträchtigt bist. Diese Beeinträchtigung muss dauerhaft sein, das heißt mindestens sechs Monate lang. Ist bei Dir schon ein GdB anerkannt, kannst Du den dann neu beurteilen lassen, wenn sich eine bestehende Krankheit verschlimmert hat oder eine neue hinzugekommen ist. Beraten lassen Vor Antragsstellung solltest Du Dich allgemein informieren: Jedes Bundesland hat seine eigenen Veröffentlichungen, unter Titeln wie „Behinderung und Ausweis“, „Schwerbehinderte Menschen und ihr Recht“ oder „Berliner Ratgeber für Menschen mit Behinderung“. Die gedruckten Versionen bekommst Du beim Versorgungsamt. Du findest sie außerdem im Internet. Wenn Du einen Grad der Behinderung (GdB) neu beantragen willst, solltest Du Dir von Experten helfen lassen. Die kennen die aktuelle Rechtsprechung. Spätestens wenn die Behörde Deinen Antrag abgelehnt hat, solltest Du den Widerspruch nicht allein formulieren. Es gibt dafür spezialisierte Anwälte. Günstiger ist aber zum Beispiel eine Beratung bei der Verbraucherzentrale, bei den regionalen Beratungsstellen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, regionalen Selbsthilfe- Kontakt- und Informationsstellen, örtlichen Sozialstationen oder Pflegestützpunkten. Sozial- oder Patientenverbände bieten solche Beratungen meist nur für ihre Mitglieder an. In Großbetrieben und bei Öffentlichen Arbeitgebern wendet man sich an den Schwerbehinderten-Beauftragten. GdB bei Schuppenflechte und Psoriasis arthritis Psoriasis und Psoriasis arthritis sind chronische Krankheiten, d.h. die Betroffenen haben sie ein Leben lang. Aber nicht jeder ist gleich stark betroffen. So unterscheidet man bei der Schuppenflechte zwischen leichten, mittelschweren und schweren Fällen. Die Gelenk-Psoriasis dagegen verschlechtert sich im Laufe der Zeit, wenn sie nicht angemessen behandelt werden kann. Die Gutachter des Versorgungsamtes halten sich penibel an die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Daraus lassen sich viele Fragen beantworten. Die VersMedV erhältst Du kostenlos vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder im Internet. Grad der Behinderung bei Psoriasis (VersMedV, Ziffer 17.7.) GdB bis 10, wenn die Psoriasis auf die bevorzugten, typischen Stellen beschränkt ist (mit Ausnahme des behaarten Kopfes). GdB bis 20, wenn die Pso ausgedehnt ist, aber erscheinungsfreie Intervalle von mehreren Monaten auftreten. GdB 30 bis 50, bei andauerndem ausgedehnten Befall oder stark beeinträchtigendem lokalen Befall (z.B. an den Händen). Zusätzlich ist zu bewerten, wenn eine außergewöhnliche Nagelbeteiligung mit Zerstörung der Nagelplatten vorliegt. Im Einzelnen ist zu berücksichtigen, wie stark der Gebrauch der Hände, die Greif- und Geh-Fähigkeit beeinträchtigt sind, welche Schmerzen der Mensch hat und in wieweit die Nägel optisch verändert sind. Für die Berücksichtigung des Behinderungsgrades sind außerdem in die Bewertung mit aufzunehmen: wo genau die Hauterscheinungen sind (Gesicht, Hände, Füße) wie stark der Juckreiz ist wie der oder die Betroffene bisher auf Therapien angesprochen hat (therapie-resistent?) wie oft der oder die Betroffene stationär (akut oder rehabilitativ) behandelt werden musste und wie kontinuierlich die Krankheit ambulant versorgt werden muss (Anzahl der Arztbesuch, auch wegen Bestrahlung, Blutabnahme, Spritze, Tropf). wie stark die Lebensqualität durch die Krankheit beeinträchtigt ist. Dazu gehören die psychischen Belastungen, die Einschränkungen im Beruf, Alltag, Freizeit und bei den Sozial- und Partnerschaftskontakten. Je genauer Patient und Arzt diese Belastungen dokumentieren, desto genauer kann der GdB bestimmt werden. Ein GdB über 50 ist bei reinen Hauterscheinungen selten. Grad der Behinderung bei Psoriasis arthrits (VersMedV, Ziffer 18.2.1) Für die Psoriasis Arthritis gibt es keine eigene Tabelle. Die Gutachter orientieren sich an den Bewertungen für „entzündlich-rheumatische Krankheiten“. GdB bis 10 bei leichten Beschwerden, ohne wesentliche Funktionseinschränkungen. GdB 20 – 40 bei geringen Auswirkungen, d.h. leichtgradigen Funktionseinbußen und Beschwerden an einzelnen Gelenken (geringe Krankheitsaktivität). GdB 50 – 70 bei mittelgradigen Auswirkungen, d.h. andauernden, erheblichen Funktionseinbußen und /Beschwerden (therapeutisch schwer beeinflussbare Krankheitsaktivität). GdB 80 – 100 bei schweren Auswirkungen, d.h. nicht mehr zu reparierende Funktionseinbußen und fortgeschrittene Gelenkzerstörungen. Erfahrungen von Menschen mit Schuppenflechte oder Psoriasis arthritis: Schau Dich in unserem Forum "Rechtliches und Soziales" um. Weitere Erkrankungen und Haupterkrankung In der VersMedV wurde für die Psoriasis schon berücksichtigt, dass Gelenke- oder Wirbelsäulen mit beteiligt sein könnten (Psoriasis Arthritis). Bekannt ist ebenfalls, dass es weitere schwere, lebensbedrohliche Begleiterkrankungen der Psoriasis gibt. Hast Du mehrere Krankheiten zugleich (z.B. Schuppenflechte, Psoriasis Arthritis, Zucker [Diabetes], Herzkrankheiten, Übergewicht [Adipositas], Depressionen), wird das bei der Festlegung des GdB wie folgt berücksichtigt: Es muss entschieden werden, welche dieser Krankheiten Dich am stärksten einschränkt. Danach wird geprüft, wie diese „Hauptbehinderung“ durch Deine weiteren Krankheiten verstärkt wird. Daraus ergibt sich eine „Gesamtbehinderung“, die durch den GdB ausgedrückt werden soll. Es kommt also sehr genau darauf an, für welche Krankheit Du im Antrag die stärksten Belastungen beschreibst. Zähle auf einem Extrabogen alle Krankheiten auf, für die eine gesicherte Diagnose vorliegt. Ärzte sind verpflichtet, in einem kostenlosen „Ärztebrief“ die Diagnose Deiner Krankheiten zu bestätigen. Reiche diese Befunde nur in Kopie ein und behalten die Originale, falls Du später widersprechen oder klagen musst. Beschreibe knapp, deutlich und drastisch, wie die Hauptkrankheit (Psoriasis) Dich einschränkt – körperlich, psychisch, sozial, beruflich, privat usw. Wenn Du weitere Krankheiten aufgeführt hast, beschreibe, wie diese anderen Krankheiten die Psoriasis verschlimmern. Das ist nicht immer ganz einfach zu beschreiben. Starkes Übergewicht oder Herz-Kreislauferkrankungen können eine schon eingeschränkte Beweglichkeit weiter verschlimmern; Depressionen können nicht nur den Hautzustand verschlimmern, sondern auch Schmerzen oder Juckreiz. Bedenke, dass der begutachtende Arzt des Versorgungsamts nicht viel Zeit hat und nach Aktenlage entscheidet. Entsprechend übersichtlich, aber nicht zu langatmig, sollten die Einschränkungen beschrieben werden. Ärztliche Stellungnahme fürs Versorgungsamt Auf dem Antrag musst Du eine Ärztin oder einen Arzt Deines Vertrauens nennen. Die oder der sollte das Krankheitsbild und den Krankheitsverlauf Deiner Hauptkrankheit (Psoriasis) möglichst umfassend beschreiben können. Diese Ärztin bzw. dieser Arzt wird automatisch vom Versorgungsamt um Stellungnahme gebeten. Dafür gibt es eine Vergütung. Es gibt Ärzte, die so etwas nicht gerne machen oder denen die Vergütung dafür zu gering ist. Deshalb fallen diese Befunde immer wieder knapp und oberflächlich aus. Damit sind sie dann wenig aussagekräftig. Du kannst Deine Ärztin oder Deinen Arzt entlasten: Lassen Dir Deine Patientenakte kopieren. Schreibe daraus für die Stellungnahme den bisherigen Krankheitsverlauf auf. Gehe die in der VersMedV genannten Punkte durch und schreibe möglichst zu jedem Punkt etwas auf. Mit diesen Informationen kann dann die ärztliche Stellungnahme fürs Versorgungsamt verfasst werden. Bitte die Ärztin oder den Arzt außerdem zu vermerken, wenn Du ein sog. „Merkzeichen“ benötigst („gehbehindert“, „schwer gehbehindert“, „kann keine Treppen steigen“ „muss stets begleitet werden“). Dränge freundlich, aber bestimmt darauf, dass die Stellungnahme unverzüglich geschrieben wird. Du hast einen Anspruch darauf. Und bitte die Praxis, Dir die Stellungnahme zu kopieren, falls Du später widersprechen oder klagen musst. GdB bei Erscheinungsfreiheit? Es ist nicht besonders überzeugend, einen Neu- oder einen Verlängerungs-Antrag zu stellen, wenn Du gerade erscheinungsfrei bist. Wenn es trotzdem nicht anders geht, solltest Du auf Deinen bisherigen Krankheitsverlauf hinweisen. Aus dem geht hervor, dass der momentane Zustand nicht dauerhaft ist. Nach erscheinungsfreien Perioden hast Du regelmäßig wieder starke Schübe bekommen. Wenn dem Gutachter dieser Werdegang ausführlich vorliegt, wird er einen „Mittelwert“ bilden. Du musst mit einer Nachuntersuchung rechnen, wenn sich die Krankheit langfristig bessern könnte, zum Beispiel durch teure, hochwirksame innere Medikamente. Antrag einreichen Behalte eine Kopie des Antrags, falls Du dem Bescheid widersprechen musst. Bitte bei Antragsstellung das Versorgungsamt, Dir den Eingang zu bestätigen. Wenn Du später schriftlich nach dem Bearbeitungsstand fragst, muss Dir geantwortet werden. Bescheid und Widerspruch Der medizinische Gutachter der Behörde entscheidet meist nur auf Grund der schriftlichen Unterlagen. Eine ergänzende Untersuchung gibt es in seltenen Fällen nur dann, in denen die Aktenlage nicht eindeutig ist. Das gesamte Verfahren dauert ungefähr drei bis fünf Monate. Am Ende des Verfahrens steht ein Bescheid des Versorgungsamts. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, kannst Du innerhalb von vier Wochen dagegen Widerspruch einlegen. Halte die Frist ein und lege erst nur formal Widerspruch ein, ohne ihn zu begründen („Begründung folgt“). Dann lass Dir einen Termin zur Akteneinsicht geben. Manchmal enthält die Akte nämlich Befunde, die Du nicht kennst. Nimm möglichst eine Zeugin oder einen Zeugen dazu mit. Lass Dich nicht einschüchtern, wenn Deine Vertrauensperson nicht akzeptiert wird. Zur Not wende Dich an den Beschwerde-Ausschuss des Versorgungsamts. Fordere schriftlich eine Kopie des ärztlichen Gutachtens vom Versorgungsamt. Das ist schließlich die Grundlage für den Bescheid, den Du nicht akzeptierst. Wichtig ist, dass Du den Name des Gutachters erfährst und welcher medizinischer Fachrichtung er angehört. Gerade bei den Krankheitsbildern Psoriasis und Psoriasis arthritis gibt es inzwischen derart viele neue Erkenntnisse, dass sie eigentlich nur ein Dermatologe bzw. Rheumatologe berücksichtigen kann. Jetzt kannst Du Dich beraten lassen, in welchen Punkten Du widersprechen solltest. Für Deine Hauptkrankheit, Psoriasis oder Psoriasis arthritis gibt es ausführliche Beschreibungen, wonach sich der Grad der Schädigung bemisst: Die Anlage zur Versorgungsmedizin Verordnung – VersMedVi trägt den Titel „Versorgungsmedizinische Grundsätze“. In den Abschnitten 17 und 18 werden Hautkrankheiten und rheumatische Krankheiten behandelt. Wissen und Tipps für Dein Leben mit Schuppenflechte oder Psoriasis arthritis: Meld dich für unsere Newsletter an. Klagen, beschweren oder neu feststellen lassen? Ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht ist in der ersten Instanz kostenlos, wenn Du das ohne Anwalt machst. Eine Rechtsberatung bei den Sozialverbänden kostet beim ersten Mal ebenfalls nichts. Das Sozialgericht setzt eventuell einen eigenen, unabhängigen Gutachter ein. Nachteil: Der Klageweg kann sich über sehr lange Zeit hinziehen, weil die Sozialgerichte völlig überlastet sind. Du kannst Dich beim Versorgungsamt über Art und Methode des Gutachters beschweren, wenn Du den Eindruck hast, es sei fahrlässig entschieden worden. Im Rahmen der Dienstaufsichtsbeschwerde muss dann überprüft werden, ob der Gutachter Fehler gemacht hat. Schneller als auf dem gerichtlichen Weg geht es, wenn Du eine „Neufeststellung“ der Behinderung beantragts. Dann muss es eine neue Untersuchung und ein neues Gutachten geben. Auch hierbei solltest Du Dich vorher bei einer der genannten Beratungsstellen umfassend beraten lassen. Beharrlich bleiben Wenn Du fest davon überzeugt bist, dass es Dir zusteht, als Behinderter anerkannt zu werden, solltest Du nicht so schnell aufgeben! Du selbst weißt am besten, wie stark Deine Krankheit Dich einschränkt. Ein Bescheid vom Versorgungsamt ist nicht die Bibel! Es kann vorkommen, dass externe Gutachter überfordert sind oder es sich zu einfach machen. Überall sitzen nur Menschen, die sich irren oder die falsch entscheiden können. Du hast es mit einer schwerfälligen und meist überlasteten Bürokratie zu tun und Du forderst Extra-Arbeit. Gib also nicht auf, wenn die Behörde Deinen Fall nicht gleich genauso sieht wie Du selbst. Vor allem: Hol Dir Hilfe bei Fachleuten. In den meisten Fällen kostet die das zwar Zeit, aber kein Geld. Tipps zum Weiterlesen In unserem Forum haben Betroffene schon viele Erfahrungen mit dem Antrag auf Behinderung und GdB ausgetauscht. In einem Expertenforum hatte ein Sozialarbeiter und Fachberater viele Fragen beantwortet. Ein Rentenberater hat in seinem Blog aus der Praxis geplaudert – auch über Psoriasis arthritis, Behinderung und den GdB. Eine Anwältin hat etwas über Stolperfallen und Tipps zum Antrag auf Schwerbehinderung bei rheumatischen Erkrankungen ausgeschrieben. "Studieren mit Behinderung" ist eine Broschüre der Studenten-Plattform fernstudieren.de. talentplus ist ein Portal zu Arbeitsleben und Behinderung. Die Deutsche Rheuma-Liga hat ein Merkblatt „Schwerbehindertenausweis“ herausgegeben. Außerdem gibt es von der Organisation ein Merkblatt „Das Verfahren und der Rechtsweg in sozialrechtlichen Angelegenheiten“ und eins über „Soziale Leistungen und Hilfen für Rheumakranke“. Informationen zum Schwerbehindertenausweis vom Sozialverband VdK Deutschland e.V. Rechtsanwalt Thomas Eschle aus Stuttgart hat einige Informationen zum Grad der Behinderung bei Hautkrankheiten aufgeschrieben. Rechtsanwalt Reinhard Dotterweich hat eine Tabelle mit Anhaltswerten zum Grad der Behinderung (GdB, GdS) ins Netz gestellt. Beim Familienratgeber der "Aktion Mensch" findest Du eine Übersicht über die Versorgungsämter je nach Bundesland. Schwerbehinderung – wie es geht und was es bringt: Stiftung Warentest hatte im Oktober-Heft 2018 etwas über den Schwerbehindertenausweis geschrieben. Das steht fast vollständig kostenlos im Netz. Gut ist die Schritt-für-Schritt-Anleitung. Hilfreich ist auch die Zusammenstellung, wie man mit einer Schwerbehinderung früher in Rente gehen kann. Was du machen kannst, wenn dein Antrag auf Schwerbehinderung abgelehnt wurde, erfährst du in diesem Artikel:- 2 Kommentare
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